Mann aus dem Landkreis Neumarkt findet verletzten Fuchs – Ist zum Arzt bringen Wilderei?

Von Selina Schaefer · 20. Juni 2025 um 11:00

Der Mann aus dem Landkreis Neumarkt ist immer noch erschüttert: Ein Unbekannter habe bei Mühlhausen einen verletzten Fuchswelpen mit einem Hammer erschlagen – obwohl der Leser längst Hilfe verständigt hatte. Die habe aber auf sich warten lassen. Er fragt sich nun: Wie verhält man sich richtig, wenn man ein verletztes Wildtier findet?

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„Es wird mir noch lange nachgehen“, sagt der Mann. Aus Angst vor Drohungen möchte er anonym bleiben. Sein Wunsch sei es, „dass Menschen wissen, wie sie sich in so einer Situation verhalten sollen“. Kann man ein verletztes Wildtier mitnehmen und in eine Tierklinik bringen? Oder riskiert man eine Anzeige wegen Wilderei? Letzteres habe ihn abgehalten – auf Warnung der Polizei hin. Wütend mache ihn, dass der Fuchs wohl drei Stunden verletzt liegenblieb.

Gegen 10 Uhr habe er beim Spazierengehen den am Bein verletzten Welpen nahe einer Brücke in Mühlhausen gefunden. Er habe die Gemeinde angerufen, die ihm versicherte, sie schicke einen Jäger. „Ich habe mich voll und ganz auf die Gemeinde verlassen“, sagt der Leser. Er habe ein Warndreieck aufgestellt, dann sei er gegangen.

Spaziergänger ist geschockt von der Tötung des Fuchswelpen

„Ich hatte ein ungutes Gefühl“, erinnert er sich. Daher kehrte er kurz nach 13 Uhr zurück. „Ich war geschockt, dass der Fuchs noch da lag und immer noch am Schnaufen war.“ Er habe die Polizei angerufen und gefragt, ob er den Fuchs zum Tierarzt bringen dürfe. Der Beamte habe ihm abgeraten.

Dann sei ein Bus mit drei oder vier Arbeitern gekommen. Da er die Straße wegen des Tieres blockiert hatte, sei einer der Arbeiter ausgestiegen, habe den Fuchs auf die Straße gezogen, ihn mit einem Hammer erschlagen und auf die Wiese geworfen. Danach sei der Bus weiter zu einer nahen Baustelle gefahren. Fotos oder Kennzeichen habe er nicht, sagt der Mann. Er habe sich abwenden müssen, konnte das nicht mit ansehen.

Von der Gemeinde Mühlhausen heißt es auf Nachfrage, es sei kein Mitarbeiter der Gemeinde gewesen. Thomas Härtl vom Bauamt, der den Anruf des Spaziergängers entgegengenommen hatte, erklärt: „Wir haben uns nichts vorzuwerfen. Wir haben uns sofort darum gekümmert.“ Er habe gleich versucht, den zuständigen Jagdaufseher Helmut Langer zu kontaktieren, erst direkt, dann über andere Jäger. Das sei das übliche Vorgehen. Um kurz vor zwölf Uhr habe ein anderer Jäger dann Langer erreicht.

Langer bestätigt das: „Die Gemeinde hat mich verständigt, dass da ein Fuchs ist, den ich beseitigen müsste.“ Als er gegen zwölf Uhr vor Ort gewesen sei, sei der Fuchs schon tot gewesen. Wie der Welpe starb, darüber könne er keine Aussage treffen, nur, dass er an den Hinterbeinen verletzt gewesen sei. Wunden, die auf ein Erschlagen hindeuten, habe er keine erkennen können, sagt der Jagdaufseher. Gemeldet habe er den Vorfall nicht, er gehe davon aus, dass die Polizei Bescheid wisse.

Sprecher Martin Meier teilt hingegen mit, dass der Vorfall der Polizei Neumarkt nicht bekannt sei. Auch dem Veterinäramt und der Unteren Jagdbehörde sei nichts gemeldet worden, sagt Rita Pirkl, Sprecherin des Landratsamts Neumarkt.

Es ist nicht zwingend Wilderei, einem Wildtier zu helfen

Grundsätzlich dürfe nach dem Tierschutzgesetz niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen oder Schäden zufügen, teilt das Amt mit. Bei einem verletzten Tier, das nicht mehr behandelt werden kann, könne ein Grund für eine Tötung bestehen. Das zu beurteilen, setze grundsätzlich tiermedizinischen Sachverstand voraus. Jägern erlaube dies das Bundesjagdgesetz. Wenn auch für Laien „keinerlei Zweifel am Fehlen jeglicher Heilungschance“ bestehe, sei eine Nottötung erlaubt. Das trete bei Notfällen ein, wenn kein Tierarzt oder Jäger zeitnah da sei und das Tier unnötig leide. Es sei immer die schonendste Methode zu wählen. Aus jagdrechtlicher Sicht und nach dem Strafgesetzbuch kann das Töten eines Wildtiers durch einen Laien – selbst wenn man ihm Leid ersparen will – als „erlegen“ und somit als Wilderei gewertet werden.

Aber: Werde das Tier nur zum Tierarzt gebracht oder ihm geholfen, ist es laut Landratsamts grundsätzlich keine Wilderei. Und Polizeisprecher Meier erhänzt: „Ob dann die Merkmale der Jagdwilderei oder rechtfertigende Gründe aus dem Tierschutz überwiegen, bleibt im konkreten Fall schlussendlich immer eine Einzelfallentscheidung der Staatsanwaltschaft. “

Jagdaufseher Langer rät Passanten, sich an das Landratsamt oder die Polizei zu wenden, wenn sie ein verletztes Wildtier finden. Sie hätten die Telefonnummern der zuständigen Jäger. Die Polizei mahnt zusätzlich, dass die Tiere beim Versuch, sie einzufangen, gefährlich reagieren könnten und dies zu weiteren Verletzungen oder Stress führen könnte. Besser sei es, das Tier aus sicherer Entfernung zu beobachten. Auch das Landratsamt empfiehlt, je nach Situation Tierarzt oder Jagdpächter zu kontaktieren, im Zweifel zusätzlich die Polizei.

Was zu tun ist

• Ansprechpartner: Das Landratsamt Neumarkt und Jagdaufseher Helmut Langer raten, sich an das Amt, Tierarzt oder den Jagdpächter zu wenden und im Zweifel – auch zusätzlich – die Polizei zu kontaktieren.

• Tierarzt: Laut Landratsamt können verletzte Tiere zum Tierarzt gebracht werden, ohne den Vorwurf der Wilderei fürchten zu müssen.

• Nottötung: Leidende Tieren zu töten, sei notfalls durch Laien erlaubt. Bei Wild kann das aber Wilderei sein, so das Landratsamt.