Beratzhausen lehnt Windvorrangfläche ab: Marktgemeinderat streicht Gebiet im Staatswald

Das Thema Windenergie stößt in der Marktgemeinde auf Widerstand – konkret das „Ergänzende Beteiligungsverfahren im bayerischen Landesplanungsgesetz“. Dabei hatte der Planungsverband den 2023 und 2024 vom Marktrat erhobenen Einwänden gegen angedachte Windvorranggebiete größtenteils entsprochen.
Das Gebiet nördlich von Buxlohe wurde herausgenommen, das Gelände nördlich von Pfraundorf – trotz der dort schon aufgestellten Anlagen – „aus militärischen Gründen“ gestrichen. Weiter wurden die verbleibenden Flächen verkleinert, weil zwischenzeitlich der Abstand zur Wohnbebauung von 800 auf 900 Meter vergrößert worden ist. Und doch ist in Beratzhausen ein Diskussionspunkt geblieben – das Gebiet „R 27“ im Staatswald zwischen Hinterthann und Thongraben, wo eine Fläche von 39 Hektar als Vorranggebiet für Windkraftanlagen in den Plänen eingetragen ist.
Wasserschutz nur ein Punkt
Die Markträte haben nun in ihrer jüngsten Sitzung mit elf zu acht Stimmen beschlossen, diese Fläche aus der Vorrangliste ganz zu streichen. Zum einen mit dem Hinweis auf Wasserschutz. Im Vordergrund aber steht die Forderung von Bürgermeister Matthias Beer, im gesamten Landkreis auf eine „ausgewogene Lastenverteilung“ zu achten – ein Punkt, der auch andere Gemeinden im Landkreis betrifft.
Und da sei es nicht einzusehen, dass der Fürstliche Wald bei der Walhalla komplett aus der Landesplanung herausgenommen wurde, wodurch nun „das Flächenziel im Planungsverband knapp bemessen“ sei.
Hausaufgaben bereits erfüllt?
Denn das Flächenziel für Windkraft in Bayern sieht vor, dass bis Ende 2027 1,1 Prozent der Fläche jeder Planungsregion und bis Ende 2032 1,8 Prozent der gesamten Landesfläche als Windenergieflächen ausgewiesen werden müssen. Diese Vorgaben sind im Windenergieflächen-Bedarfsgesetz festgeschrieben.
Robert Achhammer (CWV) trug dazu seine Beobachtungen bei Fahrten übers Land vor. Da sehe er außerhalb Beratzhausens kaum Windräder. Entsprechend auch die Feststellung von Dr. Diana Hehenberger-Risse (parteifrei), die Beratzhausen attestierte, „seine Hausaufgaben gut erfüllt“ zu haben und das Flächenziel mit 1,9 Prozent längst erfüllt zu haben. Und doch sieht Sebastian Liedtke (CSU) auf der Fläche „R 27“ eine sichere Einnahmequelle für die Gemeindekasse. Denn das Gelände grenze nicht an Nachbargemeinden an, so dass die Gewerbesteuer-Einnahmen mit niemandem geteilt werden müssten. Aus seiner Sicht spreche auch nichts gegen Windräder in dem Waldstück.
Ein weiteres Thema bei der Sitzung waren Neuanschaffungen für die Freiwilligen Feuerwehren. Bei einer Abstimmungsrunde zwischen den „Autobahn-Kommunen“ war laut Bürgermeister Beer die Problematik aufgetaucht, dass die bisher von den Feuerwehren Parsberg, Velburg und Beratzhausen eingesetzten Verkehrssicherungsanhänger (VSA) nicht mehr zulässig seien. So sei etwa die Reflexion nicht mehr ausreichend. Dank interkommunaler Zusammenarbeit steige der Förderbetrag für die drei Gemeinden beim Kauf neuer VSA deutlich an, so dass die Kosten sehr überschaubar bleiben. Entsprechend übereinstimmend der Beschluss zum Neukauf.
Weiter ging es um den Punkt „Stellplatzsatzung“. Da die Bayerische Bau-, Garagen- und Stellplatz-Verordnung geändert wurde, mussten die Markträte die bestehende Stellplatz-Satzung für Beratzhausen neu beschließen. Dazu zählen auch die Ablösebeträge von 10 000 Euro im Ortsbereich Beratzhausen und 7000 Euro in den Ortsteilen. Wie Bürgermeister Matthias Beer betonte, sei bisher keine Ablöse zum Tragen gekommen, weil die geforderten Stellplätze immer nachgewiesen werden konnten.
Plakatieren künftig ohne Gebühren
Anders als vom örtlichen Ausschuss für Rechnungsprüfung angeregt, entschieden die Räte – gegen die Stimme von Gerhard Rinkes – für das Anbringen von Anschlägen und Plakaten im Marktbereich künftig keine Gebühren mehr zu verlangen. Der bürokratische Aufwand für – im vergangenen Jahr – gerade mal 170 Euro Einnahmen sei einfach zu groß.
Bei Christian Kraus (UB) führte die Kosten-Nutzen-Rechnung zu dem eindeutigen Ergebnis: „Kümmern wir uns besser um wichtigere Dinge“. Und das, obwohl seine Fraktion einst die Plakatgebühr beantragt hatte, allerdings mit dem Ziel, „die Menge zu reduzieren“. Auch Sebastian Liedtke (CSU) plädierte für das Abschaffen der Gebühr.
Aus seiner Sicht mache es mehr Sinn, eine Strafe zu kassieren, wenn Plakate unangemeldet aufgehängt werden oder zu lange hängen. Die Strafe wurde schließlich auf 200 Euro festgesetzt – sozusagen als „kostenpflichtige Ersatzmaßnahme“ für unangemeldete und zeitlich überzogene Plakatierung.