Geldstrafe statt Haft für jungen Mann: Wollte 29-Jähriger in Regensburg einen Biker „runterfahren“?

Ein Angeklagter soll auf der Osttangente in Regensburg einen Biker gefährlich geschnitten haben – die Regensburger Polizei in zivil filmte das zufällig mit. Denn eigentlich waren die Beamten wegen waghalsiger Manöver hinter den Motorradfahrern her. Das Gericht sah am Ende keinen Beleg für ein Verbrechen, das angeklagt war.
Mit seinem Auto soll ein Mann im April 2024 versucht haben, mit mehr als 100 Sachen einen 25-Jährigen vom Bike zu holen. Eine Zivilstreife, die eigentlich die Motorradfahrer auf der Osttangente im Visier hatte, weil ein Fahrer dort Hunderte Meter nur auf einem Rad unterwegs war, filmte den Vorfall. Das Video brachte den Autofahrer wegen eines Verbrechens vor das Schöffengericht. Das Urteil fiel am Ende jedoch überraschend aus. Denn viel blieb von den schweren Vorwürfen nicht mehr übrig.
Führerschein war nach dem Vorfall sofort weg
Was die Staatsanwaltschaft dem 29-jährigen Syrer vorwarf, klang wie ein Thriller. Weil er sich an den Wheelies – so nennt man es, wenn auf einem Rad gefahren wird – des Bikers störte, soll der Angeklagte erst stark beschleunigt haben und dann nur wenige Zentimeter an dem Motorrad vorbeigezogen sein. Um ihn zu maßregeln und zu Sturz zu bringen. Nur einem Zufall sei es zu verdanken gewesen, dass das nicht geschah. Die Polizei stellte sofort seinen Führerschein sicher und auch das damals genutzte Auto sollte nun eingezogen werden.
Ein nicht unwesentliches Indiz gegen den Angeklagten: Als die Zivilstreife ihn Anfang April 2024 anhielt, soll er erklärt haben, er „wollte sie runterfahren“, weil sich die Motorradfahrer falsch verhalten hätten. Das soll er sogar einmal wiederholt haben, mit der Ergänzung „dass das für ihn auch normal ist, wo er herkommt“, wie ein Beamter sagte. Trotz seines starken arabischen Akzents hatten der Polizist und sein Kollege laut ihrer Angaben den Eindruck, dass der Mann gut erstehen konnte, was ihm jetzt konkret vorgeworfen wurde.
Dokumentiert worden war besagter Vorfall auf dem Odessa-Ring vom Beifahrer im zivilen Streifenwagen, der als Teil der Kontrollgruppe Autoposer wegen eines Tuningtreffens im Einsatz war. Der hatte mit seinem privaten Handy gefilmt. Allerdings nicht den Angeklagten, sondern die Biker, die sich offenbar schon an einer Ampel am Polizeipräsidium dazu verabredet hatten, jetzt Wheelies zu fahren – mit der Polizei in Hörweite, wie sich im Prozess nun herausstellte. Das Video, das im Gerichtssaal mehrfach abgespielt wurde, zeigte allerdings eher, wie der Angeklagte das Auto der Zivilstreife schnitt, als den Motorradfahrer.
Der Abstand ist sicher kritisch. Eine Beinaheunfall-Situation sieht man jetzt da nicht.
Dipl.-Ing. Hubert Rauscher, Spezialist für Unfallforschung
Zu einem klaren Ergebnis kam der Sachverständige, auf den Strafverteidiger Michael Haizmann vor der Hauptverhandlung bestanden hatte: Etwa fünf Meter vor dem Bike war der Angeklagte demnach ausgeschert. Das sei „sicher kritisch“, wie Gutachter Hubert Raucher betonte. Einen Bei-naheunfall jedoch vermochte der Spezialist nicht zu erkennen. Seitlich habe der Abstand zwischen Auto und Bike gut einen Meter betragen – nicht „wenige Zentimeter“, von denen die Anklage in diesem Fall noch ausgegangen war.

Richter Ehrl als Vorsitzender des Schöffengerichts ordnete das so ein: dass es keine Absicht war, den Biker zu berühren oder gar abzudrängen. Es sei nach dem Video „nicht von der Hand zu weisen“, das führte zu einem zweiten Rechtsgespräch mit einem Ergebnis, das den jungen Syrer wieder gelöster lachen ließ. Statt eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, um einen Unglücksfall auszulösen, ging es nur noch um versuchte Nötigung und eine Geld- statt einer Haftstrafe.
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Die Einschätzung der Vertreterin der Staatsanwaltschaft vermochte Anwalt Haizmann in seinem Plädoyer nicht zu teilen. Nicht ansatzweise so „ähnlich wie in der Anklage“ sei das, was sich tatsächlich an jenem Tag abgespielt hatte. Man sei vielmehr dem Trend gefolgt, den Tatvorwurf „erst mal höchstmöglich“ aufzuhängen – und die Polizei habe sich „zusammengereimt“, was der Angeklagte „gesagt haben könnte“. Er schloss sich dem Antrag, 70 Tagessätzen zu verhängen, an, bat aber um Ratenzahlung.
Video der Zivilpolizisten spricht für Gericht klare Sprache
Das Gericht benötigte nur wenige Minuten für das Urteil samt der Verkündung: Der 29-Jährige ist der versuchten Nötigung schuldig. Angesichts des Videos sei jeder andere Vorwurf „tatsächlich ungerechtfertigt“. Seinen Führerschein bekam der Mann sofort wieder zurück. Das hatte die Staatsanwältin schon vor dem Urteilsspruch vorbereiten lassen.