An Scheiben gescheitert: Versuchter Apotheken-Einbruch in Schwandorf wurde Fall fürs Gericht

Von Philipp Breu · 28. Mai 2025 um 05:00

Apotheker Viktor Hammer und seinen Angestellten stand der Schock damals ins Gesicht geschrieben. Als sie am Morgen des 18. März 2023 die City-Apothke an der Meiserstraße in Schwandorf aufsperren wollten, fanden sie eine aufgehebelte Tür und kaputte Scheiben vor. Mehr als zwei Jahre später musste sich einer der mutmaßlichen Täter vor dem Schwandorfer Amtsgericht verantworten. Er wollte beim Prozess am Dienstag aber nichts von einem Einbruch wissen.

Dabei war die Spurenlage vor Ort eigentlich eindeutig. Schnell hatten die Ermittler den Tathergang rekonstruiert: Die bis dato Unbekannten hatten zwischen 1 und 5.30 Uhr morgens die Schiebetüre am Eingang zunächst aufgehebelt und waren so in den Vorraum der Apotheke gelangt. Anschließend hatten sie versucht, die Scheibe der darauffolgenden Ladentüre Mithilfe eines Pflanzrings aus Beton einzuschlagen. Doch das Sicherheitsglas hielt stand.

Die Täter hatten sich anschließend an zwei weiteren Fensterscheiben zu schaffen gemacht, die sich auf der Rückseite des Gebäudes befanden. Doch auch da hatten die mutmaßlichen Einbrecher die Rechnung ohne das Sicherheitsglas gemacht. Schließlich waren die Täter unverrichteter Dinge davongezogen. Am Gebäude entstand jedoch Sachschaden in Höhe von etwa 5000 Euro.

Zahlreiche Spuren am Tatort gesichert

Die stümperhafte Vorgehensweise sollte den mutmaßlichen Einbrechern zum Verhängnis werden. Denn am Tatort hatten die Ermittler einen bunten Blumenstrauß an DNA-Spuren gefunden. Diese führten letztlich zu zwei Männern, die schon häufiger mit dem Gesetz in Konflikt geraten waren.

Einer davon, ein 35-Jähriger aus dem Landkreis Schwandorf, der gebürtig aus Kasachstan stammt, musste sich nun am Dienstag vor dem Schwandorfer Amtsgericht verantworten. Sein mutmaßlicher Komplize erschien nicht. Dessen Verfahren wurde kurzerhand abgetrennt und wird erst noch verhandelt.

Hatten es die Diebe auf Geld und Medikamente abgesehen? Darüber spekulierten auch Apotheker Viktor Hammer und seine Kollegen nach der Tat an der Meiserstraße. Kellermeier, Archiv - Foto: Martin Kellermeier, Archiv

Es war nicht das erste Mal, dass der Mann auf der Anklagebank saß. Der 35-Jährige ist polizeibekannt, neun Vorstrafen stehen im Bundeszentralregister. Laut psychologischem Gutachten hat der Angeklagte ein schwerwiegendes Alkoholproblem. Die Sucht, das wurde vor Gericht deutlich, trieb ihn immer wieder auf die schiefe Bahn. Mal beleidigte er betrunken Filialbesitzer und Polizisten, mal klaute er Alkohol, ignorierte Platzverweise oder wehrte sich gegen Festnahmen.

Seit mehreren Monaten wird der Beschuldigte im Rahmen des Maßregelvollzugs stationär im Bezirksklinikum in Regensburg behandelt. Die Unterbringung wurde vom Amtsgericht Schwandorf angeordnet. Hier war der Angeklagte Mitte November 2024 wegen anderer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteil worden.

Lange wollte der Mann nichts von seiner Alkoholsucht wissen. Das sei mittlerweile anders. Die Therapie im Bezirksklinikum laufe ganz gut, wie der Angeklagte am Dienstag schilderte. Er habe erkannt, dass er es ohne externe Hilfe nicht mehr aus der Sucht schaffe.

Versuchter gemeinschaftlichen Diebstahl in Tateinheit mit Sachbeschädigung lautete der Vorwurf, weshalb der 35-Jährige nun auf der Anklagebank saß. Er erschien in Fußfesseln und in Begleitung seines Pflichtverteidigers Dr. Gunther Haberl. Die Vorwürfe von Staatsanwalt Fabian Poxleitner ließ der Mann aus Kasachstan so nicht stehen. Er beteuerte: Einbrechen wollten er und sein „Kumpel“zu keiner Zeit.

Zum Tatzeitpunkt seien beide stark betrunken gewesen. Sie hätten sich zuvor mehrere Flaschen Bier und Vodka genehmigt. „Dann wollten wir eigentlich in die Stadt gehen“, erinnerte sich der Angeklagte. Der Weg führte an der besagten City-Apotheke vorbei. Man habe sich dazu entschlossen, im Vorraum der Apotheke „rumzuhängen“. Dazu hatte er die Türe mit einem „metallischen Gegenstand“ aufgehebelt, den er „zufällig dabei“ hatte.

Plötzlich Scheiben eingeschlagen?

Gesagt, getan. Doch plötzlich sei sein Kumpel aggressiv geworden. „Er hat angefangen zu randalieren“, sagte der Angeklagte. Als sein Kompagnon dann zu einem Stein griff und auf die Scheiben schlug, sei er selbst geschockt gewesen. „Ich habe ihm gesagt, dass er aufhören soll“, so der 35-Jährige. Das hätte sein Kumpel dann auch getan. Man sei anschließend zusammen weitergezogen.

Warum jedoch auch zwei Fensterscheiben auf der Rückseite beschädigt waren, konnte sich der Mann auf Nachfrage nicht erklären. Generell hätte sein Erinnerungsvermögen unter den „gut zwei Promille“ gelitten.

Die Frage nach der Bewährung stellt sich wegen der vielen Vorstrafen nicht.

Fabian Poxleitner, Staatsanwalt

Staatsanwalt Poxleitner kanzelte diese Version kurzerhand als „Schmarrn“ ab. Er hatte keinen Zweifel daran, dass sich der versuchte Diebstahl und die Sachbeschädigung so zugetragen haben, wie sie auch in der Anklage und von einem Polizisten im Zeugenstand geschildert wurden. Weil der Angeklagte nach dieser Tat noch wegen zweier ähnlicher Delikte rechtskräftig verurteilt worden war, schlug Poxleitner vor, nachträglich eine Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von zwei Jahren zu bilden. „Die Frage nach der Bewährung stellt sich wegen der vielen Vorstrafen nicht.“

Zweifel hegte der Staatsanwalt allerdings daran, ob die Unterbringung in der Entziehungsanstalt auch diesmal angeordnet werden sollte. „Der Angeklagte erfüllt meiner Meinung nach nicht die notwendigen Voraussetzungen“, so Poxleitner, der nicht an einen Therapieerfolg glaubt.

Verteidiger Haberl sah das anders. Zwar musste auch er zugeben, dass sein Mandant aus der Nummer mit dem versuchten Diebstahl samt Sachbeschädigung nicht mehr herauskommt. Jedoch sehe er bei dem Mann „eine große Therapiemotivation“. Auch wegen seiner alkoholbedingten gesundheitlichen Probleme. „Das geht nicht spurlos an ihm vorbei“, so Haberl. Er sprach sich ebenfalls für eine nachträgliche Gesamtfreiheitsstrafe aus, allerdings in Höhe von einem Jahr und acht Monaten. Die Unterbringung in der Entziehungsanstalt sollte weiter erfolgen.

Richterin Bauer orientierte sich bei ihrem Urteil nahezu vollständig an der Argumentation der Verteidigung. Der Angeklagte wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die Strafe wird er im Bezirksklinikum absitzen.