31-Jähriger geht in Neunburg auf Polizisten los: Nun muss er in Haft

Von David Santl · 6. Mai 2025 um 17:00

Erst schlug er betrunken einen Feuermelder in einer Unterkunft ein. Als dann die Polizei kam, rastete ein 31-Jähriger in Neunburg (Landkreis Schwandorf) komplett aus. Er schlug, biss und bespuckte die Beamten und sprach unverholene Morddrohungen auf. Nach fünf Stunden Prozess schickte ihn die Richterin ins Gefängnis.

Fünf Stunden. So lange beschäftigte ein 31-Jähriger aus dem Raum Neunburg am Montag das Amtsgericht Schwandorf. Das lag nicht nur an der langen Anklageschrift, sondern auch an seinem Verhalten dem Gericht gegenüber. Er fühle sich nicht ernst genommen und wolle daher nicht viel zu den Vorwürfen gegen ihn sagen. Das ließ er Richterin Anna Strauß immer wieder wissen. Wegen früherer Straftaten saß er bereits in Häftlingskleidung, Fußfesseln und Polizeibegleitung vor ihr. Der Grund für die Verhandlung dieses Mal: Der Mann rastete gegenüber der Polizei komplett aus.

Es war im Juli 2023. Mitten in der Nacht schlug der Angeklagte ohne erkennbaren Grund eine Brandmeldeanlage in einer Unterkunft ein. Als die Polizei kam, baten die Beamten den Mann, sich auszuweisen. Daraufhin schlug er einem Polizisten auf die Hand, schrie ihn an und machte einen Schritt auf ihn zu. Der Polizist brachte ihn zu Boden. Gegen die Fesselung wehrte sich der 31-Jährige massiv. Einen anderen Beamten biss er in den Oberschenkel. Auch gegen seine Verbringung in den Polizeiwagen und eine Durchsuchung leistete er starken Widerstand und trat einem Beamten gegen das Schienbein. Außerdem überzog er die Polizisten mit Beleidigungen und Morddrohungen. Das war aber noch nicht alles. In einem Neunburger Supermarkt stahl er drei Vierer-Packungen Bier. Tags darauf tauchte er trotz Hausverbots erneut auf und belästigte Kunden. Als die Polizei kam, verhielt sich der Angeklagte wieder aggressiv und leistete Widerstand. Soweit die Anklage.

Manches erschien ihm wie „Schauspiel“

Über manche Dinge wollte der Mann aber nicht reden, weil sie ihm wie „Schauspiel“ erschienen. Zu einigen Vorwürfen äußerte er sich aber doch. Als er den Brandmelder einschlug, so der Angeklagte, habe er zuvor mit anderen Alkohol getrunken. Jedoch habe er keine Polizisten angegriffen, sondern sich nur selbst verteidigt. Allerdings konnte sich der Angeklagte nicht an den genauen Sachverhalt erinnern. Insgesamt zwölf Zeugen schafften es dann, Licht ins Dunkel zu bringen. Darunter waren auch die Polizeibeamten, die vom Angeklagten bedroht oder verletzt wurden. Ein Polizist berichtete, dass ihm der Angeklagte auf die Hand geschlagen habe. Vor der Unterkunft seien 15 bis 20 Leute gestanden, die wohl erwirken wollten, dass der Mann freigelassen werde und den Beamten Rassismus unterstellt hätten. Ein anderer Polizist schilderte, wie er vom Angeklagten ans Schienbein getreten und beleidigt worden sei. Außerdem habe er ihm gedroht, ihn zu töten. Zudem habe der Mann „sinnfreie“ Sachen gesagt. Beim Angeklagten seien 1,93 Promille Alkohol festgestellt worden.

Der Filialleiter des Supermarkts, in dem der Angeklagte Bier geklaut haben soll, erzählte außerdem, dass der Mann früher immer sehr nett gewesen sei und sich alle gut mit ihm verstanden hätten. Nachdem der Angeklagte aber einmal Schnaps gestohlen habe, habe er ein Hausverbot verhängt. Die Polizisten, die beim Vorfall im Supermarkt im Einsatz waren, erklärten ebenfalls, dass der Angeklagte aggressiv und betrunken gewesen sei. Dass der Mann keinesfalls ein unbeschriebenes Blatt ist, bestätigte auch das Vorstrafenregister. Dort fanden sich unter anderem Verurteilungen wegen Diebstahls, Bedrohung – und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Diese Tat ereignete sich übrigens erst rund vier Monate, bevor er wegen des Feuermelders wieder Beamte angriff.

Irgendwann müssen Sie lernen, wie bei uns das Rechtssystem funktioniert

Anna Strauß, Amtsrichterin

Die Vielzahl an Taten und die enorme Rückfallgeschwindigkeit wertete die Vertreterin der Staatsanwaltschaft zulasten des 31-Jährigen. Sie forderte eine Haftstrafe in Höhe von zwei Jahren und acht Monaten. Verteidigerin Stephanie Bauer wies darauf hin, dass sich bei ihrem Mandanten seit dessen Ankunft in Deutschland viele Träume zerschlagen hätten und er wegen sprachlicher und kultureller Barrieren sowie wegen fehlender Arbeit in eine Abwärtsspirale geraten sei. Sie plädierte für eine Freiheitsstrafe unter zwei Jahren. Richterin Anna Strauß verhängte schließlich genau zwei Jahre Haft ohne Bewährung und hielt zugleich den Haftbefehl aufrecht. Diese Strafe sah sie noch als ausreichend an, sparte aber nicht mit mahnenden Worten. „Das war eine vollkommen unnötige Aktion. Irgendwann müssen Sie lernen, wie bei uns das Rechtssystem funktioniert“, sagte sie.