Familienvater ging Behörden und Landrat an – Amtsgericht Schwandorf verhängte nach Geständnis Geldstrafe

Von Josef Schaller · 16. Februar 2025 um 05:00

Die Annahme einer Kindeswohlgefährdung durch die Behörden war offensichtlich die Ursache, dass ein heute 50-jähriger Vater aus dem süd-östlichen Landkreis Schwandorf, Polizeibeamte, Behördenleiter und sogar die Regierung der Oberpfalz der Kindesentführung bezichtigte und die Todesstrafe für die Verantwortlichen einforderte.

Am Donnerstag musste er sich deshalb vor dem Amtsgericht Schwandorf verantworten. Insgesamt acht Strafanträge waren bei der Staatsanwaltschaft eingegangen, darunter auch von Landrat Thomas Ebeling (CSU).

Staatsanwältin Silvia Schatz verwies in ihrer Anklage auf eine ganze Reihe von E-Mails und Faxe, in denen der Angeklagte im Mai und Juni 2023 seine Beschuldigungen und Bezichtigungen an die Poststelle des Landratsamts, an den Landrat persönlich sowie in „CC“ auch an den Regierungspräsidenten und an die Poststelle der Regierung der Oberpfalz, ja sogar an die Poststelle der Staatskanzlei, versandte.

Unter anderem bezichtigte er darin den Behördenleiter des Landratsamts Schwandorf „samt seines Straftäterteams der Polizei“ der versuchten Kindesentführung. Er führe keine Gespräche mit Kindesentführern und ihren Unterstützern, so die Absichtserklärung des Beschuldigten, der in diesem Zusammenhang „die Todesstrafe durch öffentliche Hinrichtung und gezieltem Kopfschuss“ für die Verantwortlichen einforderte, wie aus der Anklageschrift hervorging.

Des Weiteren soll der Angeklagte im Oktober 2023 auf dem Telegrammkanal „Presse TV“ zwei Fotos von Polizeibeamten veröffentlicht und diese in der Bildunterschrift als „notorische Kriminelle“ bezeichnet haben. Der Mann behauptete, die Beamten hätten im März 2020 zusammen mit anderen seine achtjährige Tochter entführt, um in der Kinderklinik St. Hedwig begangene Behandlungsfehler zu vertuschen. Außerdem beschuldigte er die Polizisten der Verfolgung Unschuldiger und des Vortäuschens weiterer Straftaten.

Tochter schluckte Plastik

Verteidiger Dubravko Mandic wies zu Beginn der Verhandlung das Gericht darauf hin, das seinem Mandanten zwar viele Straftaten vorgeworfen würden, allerdings gehe es dabei um einen einzigen Sachverhalt, der für diese Taten ursächlich gewesen sei. Die damals achtjährige Tochter des Angeklagten war 2020 im Rahmen eines stationären Aufenthalts in der St. Hedwig Klinik behandelt worden.

Das Kind hatte Plastik verschluckt, das schließlich bei einer Operation entfernt worden sei, erläuterte der Anwalt. Den Eltern sei eine Kindeswohlgefährdung nachgesagt worden, so Mandic. Gegen eine psychiatrische Behandlung in einer Klinik hätten sich die Eltern des Kindes schließlich gewehrt und den Behörden Freiheitsberaubung vorgeworfen.

Aus diesem Grund habe sein Mandant dazu geneigt, Verantwortliche bis in die oberste Behördenstufe zu benennen. Der Angeklagte habe damit bezwecken wollen, dass die Menschen ihm zuhören, so der Anwalt. Der Verteidiger begründete die Handlungen des Angeklagten mit der „rechtswidrigen Wegnahme“ der Tochter. „Es wurde meinem Mandanten Unrecht getan.“

Wenn sich ein Bürger mit der Staatsmacht konfrontiert sehe, sei mehr erlaubt als in anderen Fällen, so seine Bewertung vor Gericht. Die Antwort der Staatsanwältin folgte prompt: „Das Maß ist hier bei Weitem überschritten worden.“

Der Angeklagte verzettelte sich immer mehr in ein Wortgefecht mit der Staatsanwältin. Schließlich war es Richterin Kathrin Bauer, die ein Rechtsgespräch anregte und damit auch Erfolg hatte. Für den Fall eines vollumfänglichen Geständnisses des Angeklagten werde das Gericht eine Geldstrafe zwischen 120 und 170 Tagessätzen verhängen, so ihre Ankündigung.

Beschuldigter und Verteidiger lenkten ein. Rechtsanwalt Mandic bestätigte im Auftrag seines Mandanten den Wahrheitsgehalt der Tatvorwürfe und kündigte an, dass sich sein Mandant künftig ähnlicher Äußerungen enthalten werde.

Geldstrafe von 150 Tagessätzen beantragt

In ihrem Plädoyer wertete Staatsanwältin Schatz die Ausnahmesituation des Angeklagten zu dessen Gunsten. Wenn es zu keinem Geständnis gekommen wäre, hätte sie eine Freiheitsstrafe gefordert, so ihr Hinweis an den Beschuldigten. Sie beantragte eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 15 Euro.

„Wir haben hier zu einem guten Ergebnis gefunden“, so Verteidiger Mandic in seinem Plädoyer. „Wir haben es hier mit der Wegnahme eines Kindes zu tun.“ Nach seiner Erfahrung seien es oftmals niederschwellige Sachen, bei denen das Jugendamt bereits einschreite.

Der Anwalt wies er darauf hin, dass die Ausübung der Staatsgewalt wohl bedacht sein sollte. Die Herausnahme eines Kindes aus seinem elterlichen Umfeld sei besonders schlimm. Die Trennung von den leiblichen Eltern wirke sich extrem auf ein Kind aus. Vor diesem Hintergrund müsse man das Verhalten seines Mandanten sehen. Zudem sei es ein „Aufschrei“ gewesen: „Seht her, was ich tue, wenn mir das Kind weggenommen wird!“

Auch Ehefrau verurteilt

Richterin Katharina Bauer orientierte sich bei der Urteilsfindung gegen den 50-Jährigen an den Forderungen der Staatsanwaltschaft.

Auch die Ehefrau des Beschuldigten musste sich am Donnerstag vor dem Amtsgericht verantworten. Ihr wurde von der Staatsanwaltschaft Beleidigung zweier Polizeibeamten vorgeworfen. Sie soll die Ordnungshüter als Straftäter beschimpft haben und wurde deshalb zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt.