Prozess wegen Freiheitsberaubung: Angeklagter verunfallt auf Fahrt zum Schwandorfer Amtsgericht

Von Josef Schaller · 7. Februar 2025 um 17:00

Hat ein 50-Jähriger rumänischer Staatsangehöriger seinen ehemaligen Chef durch Falschaussagen in Untersuchungshaft gebracht und damit seiner Freiheit beraubt? Diesem Vorwurf der Staatsanwaltschaft geht derzeit das Schöffengericht am Amtsgericht Schwandorf nach. Am Freitag sollte der Prozess fortgesetzt werden, doch dazu kam es nicht.

Bereits am ersten Verhandlungstag am 29. Januar zeichnete sich ab, dass die Aussagen des Beschuldigten vor Gericht in mehreren Details von den Aussagen bei der polizeilichen Vernehmung abwichen und deshalb von allen Prozessbeteiligten angezweifelt werden.

Der Vorfall liegt schon gut sechs Jahre zurück. Der aktuell Angeklagte soll seinen damaligen Chef (ebenfalls rumänischer Staatsangehöriger), bei dem er zwei Wochen lang gewohnt hatte, beobachtet haben, wie er sich vom eigenen, damals siebenjährigen, Sohn in der Dusche hat einseifen lassen und sich dabei sexuell befriedigt hatte. Zudem soll er seinen Sohn immer wieder verprügelt haben. Nach einer Anzeige bei der Polizeiinspektion Burglengenfeld im Dezember 2018 wurde der Unternehmer bereits am nächsten Tag wegen des dringenden Tatverdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern verhaftet.

Nach sieben Tagen U-Haft entlassen

Der Geschäftsmann musste allerdings nach sieben Tagen Untersuchungshaft wieder auf freien Fuß gesetzt werden, da im Rahmen weiterer Ermittlungen Zweifel an den Tatvorwürfen des heute 50-jährigen Mitarbeiters aufkamen. Jetzt ist er es, der sich vor Gericht verantworten muss. Falsche Verdächtigung und schwere Freiheitsberaubung lauten die Tatvorwürfe der Staatsanwaltschaft.

Am gestrigen Freitag, den zweiten Verhandlungstag, sollte nun durch die Vernehmung von Zeugen Licht ins Dunkel gebracht werden. Doch dazu kam es nicht. Der Angeklagte war nicht zur Verhandlung erschienen. Sein Verteidiger, Gunther Haberl, und die Dolmetscherin nahmen daraufhin per WhatsApp Kontakt zum Beschuldigten auf. Dieser konnte allerdings glaubwürdig darlegen, dass er bei der Anreise aus Rumänien am Freitagmorgen in der Tschechei in einen Unfall verwickelt wurde. Anhand übermittelter Fotos glaubte Haberl das Fahrzeug seines Mandanten erkannt zu haben.

Prozess soll am 18. Februar fortgesetzt werden

Da der Angeklagte nicht anwesend war, konnte die Beweisaufnahme nicht fortgeführt werden. Dies soll nun in weiteren Verhandlungstagen nachgeholt werden. Am 18. Februar um 12 Uhr soll der Prozess am Amtsgericht Schwandorf mit der Aussage des Unternehmers, der vor sechs Jahren des Kindesmissbrauchs bezichtigt wurde und im Prozess als Nebenkläger auftritt, fortgesetzt werden.

Ein weiterer Verhandlungstag ist am 28. Februar um 9 Uhr angesetzt. Dann soll auch der inzwischen 13-jährige Sohn des Unternehmers aussagen. Möglicherweise wird noch ein weiterer Verhandlungstermin notwendig werden.