Zu Unrecht in U-Haft? Mann soll ehemaligen Chef durch Lügen ins Gefängnis gebracht haben

Hat ein 50-Jähriger seinen ehemaligen Chef durch Falschaussagen in Untersuchungshaft befördert? Mit dieser Frage muss sich derzeit das Schöffengericht des Amtsgerichts Schwandorf beschäftigen. Schon bei Verhandlungstag eins kristallisierte sich heraus: Die Suche nach der Wahrheit könnte langwierig und schwierig werden.
In so viele fragende Gesichter gleichzeitig blickt man im Gerichtssaal selten. Doch am Mittwoch rangen Richterin Kathrin Heitzer, Staatsanwältin Jennifer Jäger, Nebenklagevertreter Markus Huesmann, aber auch die Dolmetscherin und Verteidiger Gunther Haberl immer wieder um Fassung.
Großen Anteil daran hatte der Angeklagte selbst. Denn während seiner mehrstündigen Aussage nahm er es, da waren sich alle einig, mit Zusammenhängen, Chronologie und wichtigen Details nämlich nicht so genau. Auf Nachfragen schweifte er immer wieder ab und warf stattdessen plötzlich neue Aspekte in den Raum, statt präzise zu antworten. Damit schien er weder den Prozessbeteiligten einen Gefallen zu tun, noch sich selbst. Schließlich ging es vor allem darum, der Glaubwürdigkeit des Beschuldigten auf den Zahn zu fühlen – und die wurde während Prozesstag eins mehrmals angezweifelt.
Der Vorwurf: Schwere Freiheitsberaubung und falsche Verdächtigung
Der 50 Jahre alte Rumäne musste sich am Mittwoch vor dem Amtsgericht Schwandorf wegen falscher Verdächtigung und schwerer Freiheitsberaubung verantworten. Er hatte, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, bei der Polizeiinspektion in Burglengenfeld gelogen und damit seinen ehemaligen Arbeitgeber für eine Woche ins Gefängnis gebracht.
Der Fall liegt schon mehr als sechs Jahre zurück. Laut Anklage wurde der Rumäne am 29. Dezember 2018 auf der Wache vorstellig. Er erstattete Anzeige gegen seinen damaligen Arbeitgeber, den er erst seit wenigen Wochen kannte. Der Vorwurf: Er will den Mann in dessen Wohnung dabei beobachtet haben, wie er sich vom eigenen siebenjährigen Sohn in der Dusche hat einseifen lassen und sich dadurch sexuell befriedigte. Außerdem soll sein damaliger Chef den Jungen immer wieder verprügelt und eine scharfe Waffe besessen haben.
Firmenchef wurde 2018 im Städtedreieck festgenommen
Der 50-Jährige sagte bei der Polizeiinspektion in Burglengenfeld als angeblicher Augenzeuge aus. Er sei über einen gemeinsamen Freund mit dem Firmeninhaber in Kontakt gekommen. Dieser habe ihn mehrere Wochen lang in seiner Wohnung im Städtedreieck aufgenommen. In dieser Zeit habe er seinen Chef immer wieder beobachten können, wie er den Jungen malträtierte.
Die Polizei nahm die Vorwürfe offenbar sehr ernst. Laut Anklage klickten bei dem Firmenchef am 30. Dezember 2018 die Handschellen. Er wurde vor allem wegen des dringenden Tatverdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern verhaftet.
Währenddessen brachten die Ermittlungen, so die Anklage weiter, immer größere Zweifel an der Version des Angestellten ans Tageslicht. Nach sieben Tagen U-Haft wurde der Geschäftsmann schließlich wieder aus dem Gefängnis entlassen. Für den Anzeigensteller hatte die ganze Sache aber nun Jahre später ein Nachspiel.
Dass die Sache verzwickt werden könnte, wurde am Mittwoch gleich zu Prozessbeginn deutlich. Denn der Angeklagte war sich keiner Schuld bewusst. Er stritt vehement ab, die Taten erfunden und damit seinen ehemaligen Chef mutwillig ins Gefängnis gebracht zu haben.
Angeklagter wich immer wieder von ursprünglicher Aussage ab
In seiner mehrstündigen Stellungnahme wiederholte er im Kern die Vorwürfe, die er bereits 2018 bei der Polizeiinspektion Burglengenfeld gegen seinen damaligen Chef in den Raum geworfen hatte. Der 50-Jährige behauptete auch vor Gericht, dass sein ehemaliger Arbeitgeber ein Krimineller sei. Dafür hätte er während seines zweiwöchigen Aufenthalts bei ihm genügend Beweise gesammelt – unter anderem auch kurze Videos. Der Junge hätte viel geweint und seinen Vater immer wieder angefleht, dass er ihn in Ruhe lassen soll. Die Taten sollen sich in der Wohnung, im Auto aber auch auf Baustellen ereignet haben. Das Kind habe sich seiner damaligen Grundschullehrerin anvertraut.
Auch er, der Angeklagte, habe mit jemandem über seine Beobachtungen reden müssen. Er habe einem seiner ehemaligen Kollegen von den Prügeleien und dem sexuellen Missbrauch erzählt. Sogar mit der Kindsmutter und der Oma hätte der Arbeiter Kontakt aufgenommen. „Man sollte alle Zeugen befragen. Dann findet man die Wahrheit“, so der Angeklagte.
Was den Prozessbeteiligten während seiner beherzten Stellungnahme allerdings auffiel: Die Details wichen immer wieder teils deutlich von der Aussage ab, die der Angeklagte 2018 auf der Polizeiwache abgegeben hatte und die damals auch Mithilfe einer Dolmetscherin verschriftlicht worden war.
Firmeninhaber konnte am Mittwoch nicht mehr aussagen
Der Rumäne hatte dafür eine einfache Erklärung. Der Fall liegt schon mehr als sechs Jahre zurück, deshalb könne er sich nun nicht mehr genau an alles erinnern. Außerdem hält er es auch für möglich, dass seine Aussagen bei der Polizei falsch übersetzt wurden. Generell habe er sich dort nicht wirklich ernst genommen gefühlt, wahrscheinlich aufgrund seines Migrationshintergrunds.
Mehr Klarheit in die Sache sollten weitere Zeugen bringen. Am Mittwoch war unter anderem auch der Firmeninhaber, der Zugleich als Nebenkläger auftritt, geladen. Doch zu einer Befragung kam es aufgrund der fortgeschrittenen Zeit nicht mehr. Die Kammer entschied sich, die Verhandlung zu unterbrechen und binnen drei Wochen fortzusetzen.
Ärger zum Schluss: Angeklagter soll Dolmetscherin beleidigt haben
Das schmeckte dem Angeklagten, der mittlerweile längst wieder in Rumänien wohnt, überhaupt nicht. Er polterte in seiner Muttersprache los und legte sich dabei offenbar auch mit der Dolmetscherin an. Diese teilte den Prozessbeteiligten nämlich anschließend mit, dass sie Strafanzeige wegen Beleidigung stellen möchte.
Die Verhandlung schien kurzfristig aus dem Ruder zu laufen, in Sitzungssaal sechs wurde es immer lauter. Letztendlich konnte Richterin Heitzer die Gemüter wieder beruhigen und sich mit den Prozessbeteiligten auf einen Fortsetzungstermin einigen.
Dieser findet voraussichtlich am 7. Februar um 9 Uhr statt. Dann soll der Geschädigte die Möglichkeit bekommen, seine Version zu erzählen. Auch der mittlerweile 13 Jahre alte Sohn soll aussagen.