Weil er seinen Kollegen auf dem Weg zur Arbeit angriff: Gericht verurteilte Mann zu einer Geldstrafe

Zwei Faustschläge auf den Kopf und ein Fußtritt auf einen Arm seines Nachbarn und Arbeitskollegen kommen einen 40-jährigen Mann aus dem südöstlichen Landkreis teuer zu stehen. Richterin Anna Strauß am Amtsgericht Schwandorf verurteilte den Angeklagten am Montag zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen à 45 Euro.
Bereits im Vorfeld der Verhandlung hatte sich der Angeklagte beim Geschädigten für seine Tat entschuldigt und ihm 1000 Euro Schmerzensgeld gezahlt. Anwalts- und Gerichtskosten kommen noch dazu.
Der Vorfall ereignete sich am 5. September vergangenen Jahres um 5.45 Uhr auf dem gemeinsamen Weg zur Arbeit. Als Motiv für seine Tathandlung hat der Angeklagte vor Gericht die Vermutung geäußert, sein Kollege habe ein Verhältnis mit seiner Lebensgefährtin gehabt. Nach dem Genuss von drei Dosen Jack Daniels sei er zudem enthemmt gewesen.
Ein Riss am Nasenrücken, ein abgebrochener Schneidezahn sowie ein Hämatom am rechten Arm des Geschädigten waren die Folgen des körperlichen Angriffs durch den Angeklagten, wie von der Polizei angefertigte Lichtbilder vor Gericht bestätigten.
Inzwischen ist der Streit zwischen den beiden Arbeitskollegen offensichtlich wieder beigelegt. Im Gerichtssaal gab es eine herzliche Begrüßung, nachdem der Geschädigte, der als Zeuge geladen war, verspätet eintraf. Schon vorher hatten sich Staatsanwaltschaft, Nebenklagevertreter, Rechtsanwalt Marko Heimann, sowie der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Gunther Haberl, darauf verständigt, auf die Aussage des Geschädigten zu verzichten, falls dieser nicht erscheinen sollte.
Die Staatsanwaltschaft sah den Vorwurf der Körperverletzung in allen Punkten bestätigt. Zugunsten des Angeklagten sprachen aus Sicht des Staatsanwalts sein vollumfängliches Geständnis sowie die Tatsache, dass er bisher noch nicht vorgeahndet ist. Auch eine mögliche alkoholbedingte Enthemmung wurde dem Beschuldigten positiv angerechnet.
Zu dessen Lasten spreche, dass er mehrfach zugeschlagen habe, so der Anklagevertreter. Verteidiger Haberl schloss sich den Ausführungen des Staatsanwalts an. Richterin Anna Strauß sprach den Angeklagten schuldig und und orientierte sich beim Strafmaß an den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Sie verurteilte den Angeklagten zu 90 Tagessätzen à 45 Euro.