Raub mit Körperverletzung in Schwandorf: Viele Fragen blieben vor Gericht offen

Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung – deshalb mussten sich ein Deutscher und zwei syrische Staatsangehörige am Mittwoch vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Amberg verantworten. Die Tat ereignete sich im Dezember 2024 in Schwandorf. Am Ende wurden zwei Bewährungsstrafen und eine Geldstrafe mit Freizeitarrest verhängt.
Staatsanwalt Johannes Weiß trug vor, welche Vorwürfe den Angeklagten – einem Maurer mit syrischer Staatsangehörigkeit, einem jungen Deutschen und einem syrischen Auszubildenden – zur Last gelegt werden: Demnach kamen die drei Beschuldigten am 27. Dezember 2024 überein, den späteren Geschädigten zu kontaktieren, um mit ihm ein Treffen zum Ankauf von Betäubungsmitteln zu vereinbaren. Am 28. Dezember gegen 0.30 Uhr fuhr der Geschädigte mit seinem Rad auf der Postgartenstraße in Schwandorf. Dort wurde er von einem der Angeklagten, dem Auszubildenden, angesprochen.
Dem Opfer 1400 Euro in bar abgenommen
Als der Mann weiterfahren wollte, brachte ihn der Azubi laut Anklage zu Fall und trat zusammen mit dem jungen Deutschen immer wieder mit den Füßen auf den am Boden Liegenden ein. Die beiden hätten ihr Opfer im Bauch- und Oberschenkelbereich getroffen und am Aufstehen gehindert, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
Der dritte Angeklagte nahm der Anklage zufolge zwischenzeitlich die Bauchtasche des Geschädigten an sich und entwendete 1400 Euro in bar sowie einige Kleinigkeiten. Währenddessen hielten die beiden anderen den Geschädigten fest. Anschließend verließen die drei Männer den Tatort.
Das Opfer erlitt nach den Worten der Staatsanwaltschaft nicht unerhebliche Schmerzen, Schürfwunden am Knie und am linken Arm sowie einen Bluterguss an der linken Schulter. Deshalb wurden die Angeklagten beschuldigt, einen Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung begangen zu haben.
Widersprüchliche Aussagen bei der Polizei und vor Gericht
Die Angeklagten äußerten sich zu den Vorwürfen. Ihre Aussagen und die des Geschädigten waren allerdings hinsichtlich der Herkunft der 1400 Euro, hinsichtlich der Frage, wer den Mann vom Rad geworfen habe, und auch hinsichtlich der 18 Gramm Marihuana, die er bei sich hatte, oftmals sehr widersprüchlich. Auch schilderte das Opfer die Ereignisse vor Gericht anders als damals bei der Polizei. Während der Mann seinerzeit zu Protokoll gegeben hatte, er sei geschlagen worden, erklärte er im Prozess, dass ihn die Angeklagten nur leicht mit den Schuhen am Oberschenkel berührt hätten.
Auch vermeintlich einfache Fragen, wie etwa, was unter dem Begriff schubsen zu verstehen sei, konnten nicht vollständig aufgeklärt werden. Auch die Frage, wie lange der Geschädigte auf dem Boden lag, war nicht zu beantworten. Einerseits sagte er, er sei durch zwei der Angeklagten am Boden fixiert worden, andererseits gab er an, dass er nur deshalb nicht aufgestanden sei, weil er Angst vor Schlägen gehabt habe. Offen blieb am Ende auch, woher das Geld stammte, das dem Geschädigten weggenommen worden war.
Nach den Schilderungen des Opfers sagte die Vorsitzende, Richterin Jacqueline Sachse: „Das Polizeiprotokoll hört sich wilder an als die Ausführungen in der Verhandlung.“
Die Angeklagten räumten ein, die Tat begangen zu haben. Der Auszubildende erklärte, dass er und seine beiden Mittäter nicht so hätten handeln dürfen. Er entschuldigte sich sogar per Handschlag bei dem Geschädigten. Dieser nahm die Entschuldigung auch an.
Ganze Reihe von Einträgen im Zentralregister
Im Rahmen der Beweisaufnahme verlas die Vorsitzende die Einträge der Angeklagten im Bundeszentralregister. Dort hat der Maurer fünf Einträge wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Diebstahls, versuchter Nötigung in Tatmehrheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung in Tateinheit mit Nötigung und Raubes. Der junge Deutsche hat einen Eintrag wegen Diebstahls, der Auszubildende zwei Einträge wegen vorsätzlicher Körperverletzung und eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte.
Die Pädagogin Sandra Schneider von der Jugendgerichtshilfe des Landratsamts Schwandorf sagte aus, ihre Gespräche mit den Angeklagten hätten gezeigt, dass schädliche Neigungen nicht zu verneinen seien.
Staatsanwalt Weiß ging in seinem Plädoyer zunächst auf die durch die Aussagen entstandenen Ungereimtheiten ein. Dann forderte er für den Maurer eine Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten – ausgesetzt zur Bewährung. Die Höhe der Forderung resultiere daraus, dass keine günstige Sozialprognose vorliege. Für den jungen Deutschen sah Weiß eine Jugendstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, mit einer Bewährungszeit von drei Jahren, als angemessen, wenn das Strafmaß auch noch einen vierwöchigen Dauerarrest beinhalte. Eine Strafe von einem Jahr und zwei Monaten forderte der Staatsanwalt für den Auszubildenden.
Zweifel an Aussagen des Geschädigten
Die Verteidiger der Angeklagten, Rechtsanwalt Sebastian Bösl aus Burglengenfeld sowie die Rechtsanwälte Georg Karl und Sarah Metz aus Regensburg, plädierten für deutlich kürzere Strafen, die zur Bewährung auszusetzen seien. Schließlich seien die Aussagen des Geschädigten als nicht sehr glaubwürdig einzustufen.
Das Schöffengericht kam zu folgendem Urteil: Der Maurer wurde zu einem Jahr und zwei Monaten Jugendstrafe, der Auszubildende zu zehn Monaten Jugendstrafe verurteilt – jeweils auf drei Jahre Bewährung ausgesetzt. Der dritte Angeklagte hat als Strafe einen Betrag von 1000 Euro zu entrichten und einen Freizeitarrest von einem Wochenende zu verbüßen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
