Wegen Sex-Chat mit Minderjähriger: Mann muss direkt zurück in Haft

Die Weisung der Führungsaufsicht war eigentlich klar: Ein 42-Jähriger aus dem Landkreis Schwandorf darf keinen Kontakt zu Minderjährigen haben. Trotzdem tauschte er mit einer 17-Jährigen fleißig WhatsApp-Nachrichten aus, noch dazu mit sexuellem Inhalt. Nun geht es für den Mann abermals zurück ins Gefängnis, nur kurz nach seiner letzten Entlassung.
Kaum ist er aus dem Gefängnis draußen, landet er wieder vor Gericht. Bewährungsauflagen und richterliche Weisungen ignoriert er gekonnt: Mit diesem Verhalten hat sich ein 42-Jähriger aus dem Landkreis Schwandorf zum Dauergast vor Gericht und im Gefängnis gemacht. Am vergangenen Dienstag war es erneut so weit. Erst vor wenigen Tagen war der Mann wegen einer anderen Straftat aus dem Gefängnis entlassen worden, nun geht es genau dorthin zurück.
Der Grund dieses Mal: Er tauschte zwischen Juli und September 2023 mit einer damals 17-Jährigen WhatsApp-Nachrichten mit sexuellem Inhalt aus. Dabei verbot ihm eine strafbewehrte Weisung des Landgerichts Weiden eigentlich ausdrücklich, mit Kindern und Jugendlichen überhaupt Kontakt aufzunehmen. Dass die Jugendliche minderjährig war und er so gegen Auflagen verstieß, nahm der Mann laut Anklage billigend in Kauf. Übrigens passierte das Ganze wiederum nur rund zwei Monate nach einer Haftentlassung.
Damals saß er für zwei Jahre und acht Monate im Gefängnis, weil er eine Zwölfjährige mit Suizidgedanken wohl aus sexuellen Motiven von Baden-Baden in den Landkreis Schwandorf lockte – und weil er abermals gegen Weisungen der Führungsaufsicht verstieß (siehe Infokasten).
Auch im Chat des nun verhandelten Falls spielten Suizidgedanken eine Rolle. Vor allem aber drehte sich die Konversation mit der damals 17-Jährigen immer wieder ums Thema Sex. Dabei fragte er die Jugendliche unter anderem nach ihren Vorlieben und schrieb von sexuellen Fantasien, die er gerne mit ihr ausleben würde. Zudem schwänzte der Mann mehrmals unentschuldigt Pflichttermine bei der Bewährungshilfe. Diese Verstöße ließ das Gericht allerdings fallen.
Die Vorwürfe ließen den grimmig dreinblickenden Angeklagten erkennbar kalt. Vielmehr sorgte er zunächst einmal für eine längere Verzögerung. Er sehe seinen Pflichtverteidiger Manfred Müller zum ersten Mal und habe kein Vertrauen in ihn, ließ der 42-Jährige das Gericht wissen. Darum beantragte er dessen Abberufung. Nach einiger Beratungszeit lehnte Richterin Katharina Bauer diesen Antrag ab. Pauschales Misstrauen gegen einen Anwalt genüge nicht, erklärte sie dem Angeklagten. Und außerdem habe er lange genug Zeit gehabt, gegen Müllers Bestellung Beschwerde einzulegen. Der Prozess gegen den 42-Jährigen ging also wohl oder übel weiter.
Auf Müllers Anraten gab der Angeklagte sodann zu, mit der Jugendlichen sexuelle Inhalte im Chat ausgetauscht zu haben. Weitere Angaben wollte er vor Gericht nicht machen. Dafür zeigte sich der Angeklagte bereit, sich bei der heute 19-jährigen Chat-Partnerin zu entschuldigen. Denn die junge Frau befand sich bereits im Gerichtsgebäude, um als Zeugin auszusagen. Die Aussage, die für sie emotional wohl sehr belastend gewesen wäre, ersparte ihr der Angeklagte dann jedoch durch sein Geständnis. Trotzdem hielten es sowohl Richterin als auch Verteidiger für besser, einen direkten Kontakt zwischen den beiden zu vermeiden. Denn es war bekannt, dass die 19-Jährige sehr große Angst vor dem Mann hat. Das bestätigte auch eine Kriminalbeamtin, die im Fall der sexuellen Inhalte die Ermittlungen führte und dabei auch das Handy der jungen Frau ausgewertet hat.
Geschädigte ist kognitiv beeinträchtigt
In ihrer Zeugenaussage berichtete die Beamtin, dass die 19-Jährige kognitiv beeinträchtigt sei und deshalb auf einer Förderschule gewesen sei. Zudem sei sie sehr unsicher und bekäme schnell Angst. Damit, so die Beamtin, passte die Geschädigte genau ins Beuteschema des 42-Jährigen. Der Kontakt sei überdies nicht zufällig zustande gekommen. Die beiden wohnen in der selben Straße. Laut der Kriminalbeamtin hätten die Chats gezeigt, dass die junge Frau mit den sexuellen Avancen des Angeklagten merklich überfordert gewesen sei. Sie habe entweder nicht darauf reagiert oder das Thema gewechselt. Interesse an dem Mann bestand seitens der Geschädigten also nicht. Vielmehr habe sie gehofft, dass er ihr den Kontakt zu einem anderen, von ihr wohl verehrten, Mann herstellt. Darum, so die Beamtin, habe die damals 17-Jährige dem Angeklagten zwar zuerst geschrieben, doch der habe sie nicht nach ihrem Alter gefragt, obwohl er gemäß Auflage keinen Kontakt zu Minderjährigen hätte haben dürfen.
Vorstrafenregister war sehr voll
Dieser Umstand wog für die Staatsanwaltschaft besonders schwer, ebenso das reichhaltige Bundeszentralregister. 20 Vorstrafen waren dort aufgelistet, darunter wegen Diebstahls, Hausfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung. Die Anklagevertreterin forderte eineinhalb Jahre Haft. Verteidiger Manfred Müller betonte hingegen, dass die nun verhandelte Tat nicht so schlimm gewesen sei wie der Fall aus Teublitz. Er plädierte nur für zehn Monate Gefängnis.
Die schlechte Sozialprognose, die vielen Vorstrafen und die enorme Rückfallgeschwindigkeit wertete schließlich auch Richterin Katharina Bauer erheblich zulasten des Angeklagten. Ihr Urteil deshalb: Ein Jahr Gefängnis – ohne Bewährung, versteht sich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Fall aus dem Jahr 2020:
• Anklage: Im Mai 2020 stand der Mann wegen „Entziehung einer Minderjährigen“ vor Gericht. Die Zwölfjährige aus Baden-Baden offenbarte im Chat Suizidgedanken.
• Angebot: Der Mann bot ihr an, nach Teublitz zu kommen, um ihr beim Suizid zu helfen. Das Mädchen kam dem nach. Er wollte sie jedoch nicht töten, sondern wurde sexuell übergriffig.