Tod einer Seniorin im Landkreis Cham: War Morphin verantwortlich?

Von Johannes Lesser · 27. Mai 2025 um 11:00

Es ist ein Einblick in die letzten Stunden eines mutmaßlichen Opfers, den Richter Thomas Polnik am Regensburger Landgericht erhält. Insgesamt sechs Stunden lang sind die Videoaufnahmen der Vernehmungen, in denen zwei Mitarbeiterinnen einer Senioren-Wohngemeinschaft im Landkreis Cham befragt wurden. Im Prozess werden drei Todesfälle in der Einrichtung in einem Zeitraum von sechs Jahren behandelt. Angeklagt sind der Leiter der Einrichtung, sowie drei Angestellte.

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Am Montag stand der letzte Fall vom 6. Dezember 2023 im Mittelpunkt des Verfahrens. Er bildete damals den Ausgangspunkt für die weiteren Ermittlungen. Im Verhandlungsraum wurden Beamer und Lautsprecher aufgebaut und die Fenster abgedunkelt.

Den Anfang machte die Vernehmung einer Pflegerin Mitte Dezember 2023. „Mich macht das alles so fertig“, sagt sie zu Beginn. Seit dem Jahr 2021 war sie in der Wohngemeinschaft tätig. Die verstorbene Bewohnerin sei Diabetikerin gewesen. Zweimal kam sie in deutlichen Unterzucker und habe seitdem deutlich abgebaut, so die Zeugin. Seit Anfang Dezember war sie zudem bettlägerig. Schmerzen habe sie allerdings keine gehabt. Wer genau die Entscheidung zum dauernden Bettaufenthalt getroffen habe, habe sie nicht erfahren.

Am 6. Dezember habe sie Frühschicht gehabt und sei normal zur Arbeit gekommen. Als bei der Übergabe des Nachtdienstes das Gespräch auf die Bewohnerin kam, stand auf einmal eine Packung Morphin auf dem Tisch. Aufgestellt von der Stationsleiterin, so die Pflegerin.

Bewohnerin kam ihr komisch vor

„Vielleicht tut sie sich dann leichter“, soll sie gesagt haben. „Dann hat es schon gerappelt in meinem Kopf“, erklärt die Zeugin, die während der gesamten Vernehmung mit den Tränen kämpft. Nach der Übergabe habe sie die Leiterin in der Küche gefragt, ob es dafür ein Rezept gebe. Diese habe jedoch alles heruntergespielt. Sie habe beobachtet, wie die Leiterin das Morphium auspackte und einen gelben Becher in der Hand hielt. Dann begann sie mit ihrer Pflege. Als sie im Raum der Bewohnerin ankam, sei ihr diese „komisch“ vorgekommen. Allerdings war sie unsicher, ob sie wirklich das Morphin erhalten habe. „Mich hat das alles so überfordert“, berichtet sie.

Gegen 10.15 Uhr fand sie die Bewohnerin tot auf. „Jetzt hat sie es doch so schnell geschafft“, soll die Leiterin gesagt haben und rief den Hausarzt und die Verwandten an. Sie selbst habe nicht gewusst, wie sie sich verhalten und ob sie etwas melden solle. Während eines Telefonats bestärkte ihr Verlobter sie darin, den Vorfall zu melden. Er saß zu dem Zeitpunkt in einer bayerischen Justizvollzugsanstalt ein und berichtete einem Beamten davon. Kurze Zeit später kam die Polizei zur Wohngemeinschaft.

Morphin als aktive Sterbehilfe

Sehr zum Ärger der Stationsleiterin: „Dann sind wir jetzt alle dran, warum erzählst du das“, habe sie die Pflegerin angeschrien. Im Laufe der Vernehmung kam immer wieder die Frage auf, ob die Zeugin doch mehr gesehen habe, als sie zunächst erzählen wollte. Nach und nach ergänzte sie weitere Einzelheiten. So auch, dass sie ihrer Stationsleiterin in der Küche gesagt habe, dass die Verabreichung von nicht verschriebenem Morphin „in meinen Augen aktive Sterbehilfe ist.“

Einen Wunsch in dieser Hinsicht habe sie von der Seniorin aber nicht vernommen. Erhalten habe die Leiterin das Morphin vom Chef der Einrichtung. In einer Nachricht an eine Kollegin, die ihr Freiwilliges Soziales Jahr absolvierte, schrieb die Zeugin zudem am 4. Dezember in Bezug auf ihre Stationsleiterin: „Die hat nicht mal Schmerzen. Jetzt will‘s die auch noch umrichten.“ Die habe damals geplant, ein Fentanylpflaster zu organisieren. Diese Formulierung „auch noch“, fiel den Beamten dabei besonders auf.

Es folgte eine weitere Befragung einer Mitarbeiterin, die im Nachtdienst zuvor im Einsatz war, aus dem Januar 2024. „Ich hab’s nicht erklären können, bis heute nicht“, sagte sie. Sie könne sich zudem nicht vorstellen, dass die Stationsleiterin das Morphium verabreicht habe. „Wir verdienen doch nur was, wenn die Leute leben, nicht wenn sie tot sind“, so die Pflegekraft weiter. Der nächste Prozesstag ist bereits für den heutigen Dienstag angesetzt.