Blasse Farbe am Jahnstadion ist Baumangel: Stadt Regensburg erstreitet 440.000 Euro

Nur ein zu vernachlässigender optischer Makel oder ein Baumangel mit juristischen Konsequenzen? Zu dieser Frage bezüglich des verblassenden Rots am Jahnstadion musste das Landgericht eine Antwort finden. Sie fiel eindeutig aus.
„Die Farbunterschiede stellen einen Mangel dar im Rechtssinn.“ So schnörkellos hat das Landgericht jetzt über ein optisches Phänomen geurteilt, das beileibe nicht nur Fußballfreunden aus Regensburg und der Region schon seit geraumer Zeit gegen den Strich geht: Das einst kräftige Rot an Fassade und Dach des Jahnstadions bleicht immer mehr aus. Jetzt steht fest, dass dieser Schönheitsfehler juristische Folgen hat. Die Zech Sports GmbH, Generalunternehmer beim Stadionbau, muss der Stadt als Eigentümer eine Vorschusssumme von exakt 440.895 Euro an Schadenersatz zahlen, Zinsen kommen noch obendrauf.
Schon seit 2018 reklamiert
Mit diesem Richterspruch endet zumindest vorläufig eine seit dem Jahr 2018 laufende Auseinandersetzung. Bereits damals – und damit noch vor Ablauf der Gewährleistungsfrist – hatten die Stadt und das Stadtwerk als Betreiber der Arena die zunehmend verblassende Farbe als Mangel reklamiert. Da keine außergerichtliche Einigung erzielt werden konnte, kam es geraume Zeit später zum Prozess.
Bei der Verhandlung im Januar dieses Jahres waren sich alle Beteiligten einig: Vom klassischen „Verkehrsrot“, das im weltweit gültigen Farbenverzeichnis RAL die Nummer 3020 hat und einst für die Fassaden- und Dachfläche des Stadions vorgesehen war, kann an vielen Stellen keine Rede mehr sein. Nur die Frage, wer in welchem Umfang für die Korrektur aufkommen muss, war strittig. Schon bei diesem Termin gelangte das Gericht jedoch zu der Ansicht, dass „dem Grunde nach“ ein Anspruch auf Vorschuss bestehe.
Trotz dieses klaren Fingerzeigs musste seither die Verkündung des Urteils noch zweimal verschoben werden, weil zusätzliche Stellungnahmen nachgereicht wurden. Diese Hängepartie änderte nun nichts an der Eindeutigkeit der Entscheidung. Der Klage der Stadt wurde in vollem Umfang stattgegeben. Der Begriff „Vorschuss“ im Urteil bedeutet, dass Geld zurückbezahlt werden muss, falls die Sanierung weniger als 440.000 Euro kostet. Sollte sie teurer werden, muss eventuell noch einmal nachverhandelt werden.
Das Gericht bestätigt eindeutig, dass ein vom Bauunternehmen zu vertretender Mangel am Farbton der Dach- und Fassadenfläche vorliegt.
Martin Gottschalk, Stadtwerk-Sprecher
Beim Stadtwerk wertet man den Richterspruch erwartungsgemäß als Erfolg. „Das Gericht bestätigt eindeutig, dass ein vom Bauunternehmen zu vertretender Mangel am Farbton der Dach- und Fassadenfläche vorliegt“, sagt Unternehmenssprecher Martin Gottschalk. Sofort mit der Sanierung loslegen könne man gleichwohl nicht, da erst noch die Rechtskräftigkeit des Urteils abgewartet werden müsse.
„Dennoch stehen wir bereits im Austausch mit einem Spezialfarbenhersteller“, führt Gottschalk weiter aus und macht deutlich, dass die ebenmäßige Wiederherstellung von RAL 3020 alles andere als trivial ist: „Es handelt sich um einen komplexen Vorgang, der weit über ein bloßes Streichen der Flächen hinausgeht.“ Beginnend mit der Grundierung seien mehrere Arbeitsschritte notwendig, entscheidend sei zudem die Wahl des richtigen – das heißt witterungsfesten und UV-beständigen – Farblacks. Schließlich das Vorzeige-Bauwerk, dessen Rot die Farbe von Stadt und Jahn zugleich ist, dieses Mal nicht so schnell ausbleichen.
PV-Anlage am Dach muss warten
Vorerst ausgebremst werden durch die Sanierung allerdings die Pläne, auf der Arena eine Photovoltaikanlage zu errichten. Deren Module einfach auf blasse Stellen des Dachs zu pflanzen, kommt für Stadt und Stadtwerk nicht in Frage. Laut Gottschalk besteht man auf einen vorab zu erledigenden, vollständigen Neuanstrich – „ansonsten könnten lediglich Teilflächen saniert werden und man würde den Unterschied zwischen sanierten und nicht-sanierten Flächen deutlich erkennen“.
Da zudem noch ein finaler Maßnahmenbeschluss des Stadtrats notwendig ist, wird die PV-Anlage wohl frühestens erst im nächsten Jahr kommen. Fürs Stadtwerk bleibe diese Nachrüstung aber – wie auch schon beim Westbad und der Donau-Arena geschehen – ein „klares Ziel“ betont der Sprecher.
Geburtstagsfeierlichkeiten im Juli
• Jubiläum: Am 18. Juli 2015 wurde das Jahnstadion Regensburg mit seinem – zum damaligen Zeitpunkt – markanten roten Trapezdach und den auffallenden Flutlichtfingern offiziell eröffnet, ein paar Tage zuvor fand vor ausverkaufter Kulisse das Eröffnungsspiel gegen den Bundesligisten FC Augsburg statt.
• Feierlichkeiten: Zum besonderen Jahrestag gibt es von 11. bis 27. Juli eine Veranstaltungsreihe. Dazu gehören eine Salsaparty, ein Schafkopfturner, Tribünenkonzerte, Escape-Room-Spiele in der Mannschaftskabine oder auch ein Dinner am Spielfeldrand. Alle Termine stehen auf www.jahnstadion-regensburg.de/10-jahre-wir-feiern.