Angriff auf dem Neumarkter Frühlingsfest: Münchner muss sich vor Gericht verantworten

Von Kilian Graef · 21. Mai 2025 um 14:12

Es hätte ein langer, schöner Party-Tag mit zwei Freunden auf dem Neumarkter Frühlingsfest werden sollen. Stattdessen endete der 9. Mai 2024 für einen 34-jährigen Neumarkter schon gegen 19 Uhr im Sanitätszelt – und an diesem Mittwoch vor dem Amtsgericht Neumarkt. Der Grund war keine klassische Bierzelt-Rangelei.

„Es ist keine typische Volksfestsituation, bei der einer aus Spaß dem anderen aufs Maul haut“, sagte Anwalt Markus Meier, der den 41-Jährigen Angeklagten aus München vertrat. Der war ebenfalls mit zwei Freunden auf dem Frühlingsfest unterwegs gewesen. Die beiden Dreiergruppen standen an einem runden Fass-Tisch an der Prosecco-Bar. Ein Kumpel des Angeklagten diskutierte mit dem Opfer über Fußball.

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„Dann kam plötzlich der Schlag“, sagte der Neumarkter im Zeugenstand. Der hatte den 34-Jährigen so hart im Gesicht getroffen, dass er zu Boden ging. Seine Nase war gebrochen, ist bis heute schief. Lippe und Knie waren aufgeplatzt. „Mich stört diese Willkür des Angriffs, deswegen habe ich es angezeigt.“

Promillewerte des Neumarkters und des Münchners deutlich über 1,0

Dass der Münchner den Neumarkter geschlagen hat, gab er zu. Dass der Schlag willkürlich gewesen sein soll, bestritt er über seinen Anwalt: Er habe eine Hand schnell auf sich zukommen sehen. Der Schlag, der den Neumarkter zu Boden gebracht hatte, sei nur ein Reflex gewesen. Den detaillierten Ablauf der Tat, konnte das Gericht trotz der Aussage zwei weiterer Zeugen aus der Gruppe nicht sicher klären.

Das könnte unter anderem am Alkoholpegel gelegen haben: Der Täter hatte es auf 1,2 Promille gebracht, ein Zeuge aus seiner Gruppe hatte die zwei Promille schon überschritten – und das Opfer hatte auch schon deutlich über den Durst getrunken. Die Polizei stellte bei ihm 1,9 Promille fest. Ein Polizist aus der Gruppe des Opfers war der einzige gewesen, bei dem die Neumarkter Beamten keinen Test durchgeführt hatten.

Mein Mandant ist als dreckiger Reisfresser und Schlitzauge betitelt worden.

Markus Meier, Anwalt des 41-jährigen Münchner

Nach dem Schlag war der Münchner vom Volksfestplatz verwiesen worden.Auf dem Heimweg mit seinem Kumpel sei er von der Frau des Opfers und einem Kollegen rassistisch beleidigt worden: „Mein Mandant ist als dreckiger Reisfresser und Schlitzauge betitelt worden“, behauptete Anwalt Meier. Die Beleidigungen habe der Münchner nicht angezeigt.

Schon vor dem Prozess, hatte er den Angriff bereut, hatte dem Opfer trotz niedrigen Einkommens etwa 2000 Euro bezahlt und entschuldigte sich am Verhandlungstag nochmals. Auch deshalb entschied sich Richter Marcel Dumke für eine milde Strafe. Er verurteilte den Münchner zu 90 Tagessätzen à 60 Euro, insgesamt 5400 Euro.

Angreifer behält dank mildem Urteil seinen Job

Für die Zukunft des Münchners ist diese Entscheidung wichtig: Ab 91 Tagessätzen gilt man als vorbestraft. Ein Status, den sich der 41-Jährige aus beruflicher Sicht nicht leisten kann. „Wenn etwas im Führungszeugnis steht, wird einem sofort gekündigt“, behauptet er.