Mit Fäkalien statt Argumenten: Neumarkter Anwalt beleuchtet juristische Steinwürfe

Von Mittelbayerische Zeitung · 18. Mai 2025 um 11:00

Viele „Steine statt Brot“, das ist der Eindruck, den mancher gewinnt, wenn er seine persönlichen Probleme vor ein Gericht getragen hat und letzteres ihm ein Urteil „auswirft“. Ein Mann, der genau das zu befürchten schien, wollte den Spieß wohl umdrehen und warf den ersten Stein lieber selbst. In seiner neuen Kolumne erläutert der Neumarkter Anwalt Geedo Paprotta, was Steinwürfe und -schläge für Konsequenzen haben können.

Er suchte sich dafür übrigens nicht irgendein Gericht aus – nein, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe musste es schon sein! Dort nämlich hatte er eine Verfassungsbeschwerde vorgetragen.

Am Vorabend der Entscheidung trat er vor die Mauern des vornehmen Justizgebäudes und warf einen Stein dagegen. Man könnte meinen, er hätte bewusst keinen größeren Schaden anrichten wollen, denn den Stein hatte er extra in eine Plastiktüte gewickelt. Trotzdem wurden die Lamellen eines Gerichtsrollos verbogen.

Steine aufs Verfassungsgericht und aufs Kanzleramt

Die Polizeibeamten, die ihn aufgriffen, stellten allerdings fest, dass es der Rechtsuchende mit dem Verfassungsgericht nicht so gut gemeint hatte, wie es zunächst schien. In der Plastiktüte befand sich nämlich nicht nur der besagte Stein. Der Werfer hatte auch Fäkalien dazu gepackt. Wo er die herhatte? Spekulation. Wer auf diesem Wege Gerechtigkeit sucht, muss nicht lange warten: Schon am nächsten Tag verurteilte ihn das nur einen Steinwurf entfernte Amtsgericht Karlsruhe zu einer saftigen Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro (Az. 16 Ds 280 Js 1278/25).

Nicht berücksichtigt wurde dabei übrigens, dass derselbe Mann erst kurz zuvor Steine auf das Bundeskanzleramt und das Bundesinnenministerium in Berlin geworfen hatte. Offensichtlich kam er weit herum in der Republik. Wie seine Verfassungsbeschwerde letztlich ausging, ist mir nicht bekannt.

Knirps demoliert Auto mit Steinen: kein Schadensersatz

Die oben zitierten „Steine statt Brot“ erntete ein Mann vor dem Amtsgericht München: Er hatte sein Auto vor einem Kindergarten geparkt und ein fünfjähriger Knirps hatte einen ordentlichen Brocken über den Zaun direkt auf sein Auto geschleudert. Doch den Schaden bekam der Kläger nicht ersetzt.

Das Gericht belehrte ihn, dass Kinder unter sieben Jahren grundsätzlich nicht haftbar gemacht werden können. Als er versuchte, die Erzieherinnen zur Verantwortung zu ziehen, wurde ihm im Namen des Volkes verbescheidet, dass auch hier ein Verschulden in Form einer Aufsichtspflichtverletzung nicht vermutet werden könne. Der junge Steinewerfer sei vorher angeblich noch nie auffällig geworden und insofern genüge es völlig, wenn die kleinen Racker alle 15 bis 30 Minuten einmal ein bisschen kontrolliert würden.

Als Vater muss ich vermuten, dass der Richter keine Kinder hatte. Einen Fünfjährigen nur alle 30 Minuten zu überwachen, damit er keinen groben Unfug treibt, erscheint mir ähnlich sorglos wie eine ungesicherte Sprengung in einem Steinbruch (Az. 133 C 20101/15).

Stein schlitzt Reifen auf: Fahrerin trägt selbst die Schuld

Ein Stein des Anstoßes muss sich übrigens nicht einmal bewegen, um Ärger zu verursachen: Als eine Frau in München auf einem Supermarktparkplatz rückwärts einparkte, wurde ihr Auto fachgerecht von einem spitzen Stein aufgeschlitzt. 1.173,05 Euro Schadenersatz verlangte sie vom Supermarktbetreiber.

Der Richter am Münchener Amtsgericht besichtigte den Stein weise und urteilte danach sachkundig: Ursache dieses Schadens sei ausschließlich die Ungeschicklichkeit der Klägerin beim Einparken. Der Stein wurde quasi freigesprochen (Az. 155 C 5506/19). Am Ende bleibt als Trost: Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen.

Der Neumarkter Rechtsanwalt Geedo Paprotta beleuchte kuriose Rechtsstreitigkeiten. - Foto: Paprotta