Aufpassen bei Fahrschulen: Anwalt schildert kuriose Fälle rund um den Führerschein

Fahrschulen haben im Straßenverkehr einen Sonderstatus. Was genau man tunlichst beachten sollte, wenn man einem Fahrschulauto begegnet, erklärt der Neumarkter Rechtsanwalt Geedo Paprotta.
Wenn Sie Kinder haben, führt das Leben Sie immer wieder an besondere Tage heran. Und irgendwann steht vielleicht der Führerschein an. Mein Tipp: Legen Sie dafür einen nicht unwesentlichen Geldbetrag zur Seite, denn die Preise, die Sie und ich damals bezahlt haben, sind überholt.
Eines aber hat sich nicht verändert: Fahrschulen sind eine eigene Welt. Deshalb lohnt es sich, nicht nur in nostalgischen Erinnerungen zu schwelgen, wenn vor einem ein Auto mit dem markanten Schild „Fahrschule“ fährt. In München musste das ein eiliger Geschäftsführer erst vor dem Amtsgericht und dann noch einmal in der gescheiterten Berufung vor dem Landgericht München I herausfinden.
Fahrschüler würgte Auto ab
Passiert war Folgendes: Eine Menge Autos standen an einer roten Ampel, sie wurde grün und hektisch setzte sich besagter Geschäftsführer in seinem Dienstwagen in Bewegung. Aber urplötzlich stoppte das Fahrzeug vor ihm – abgewürgt! So schnell konnte er gar nicht reagieren – rumms – Auffahrunfall. Man traf sich vor Gericht. Für Auffahrunfälle gibt es hierzulande ein klares Regel-Ausnahme-Verhältnis.
Stufe eins: Wer drauf fährt, ist schuld („Anscheinsbeweis“). Stufe zwei: Das gilt nicht, wenn der Vordermann die Karre grundlos abwürgt („Erschütterung des Anscheinsbeweises“). Soweit kannte der Geschäftsführer die Regeln auch. Aber vor Gericht erklärte man ihm dann die dritte Stufe: Bei Fahrschulen muss man höllisch aufpassen! Deshalb zurück zu Stufe eins: Er musste der Fahrschule 3264 Euro ersetzen (Az. 19 S 14217/05).
Spannend sind ja oft die Geschichten, die man mit Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern erlebt. Manche sind cool und souverän, andere eher anders. Das Verwaltungsgericht Hannover hat jedenfalls einem die Lizenz wegen Unzuverlässigkeit entzogen, weil er seine Fahrschüler als Chauffeur missbrauchte. Bei Friseurterminen, Einkäufen, Essensverabredungen oder Reitstunden mussten die Schüler im Auto warten. War der Fahrlehrer an Bord, las er Zeitung oder chattete mit einem Urlaubsflirt. Das Gericht befand, dass dieses Verhalten sowohl die charakterliche Eignung des Lehrers als auch die Qualität seiner Ausbildung erheblich in Frage stelle (Az. 9 B 2897/08).
Führerschein muss vor Ort gemacht werden
Der Höhepunkt der Fahrschulausbildung und auch gleichzeitig der Alptraum aller Lehrer und Schüler ist die praktische Fahrprüfung. Ein Mann hatte diesen Horror bereits beim Erwerb des Pkw-Führerscheins in München erlebt, wo er auch wohnte. Als er zusätzlich den Motorradführerschein machte, wollte er aus der Großstadt fliehen und ging aufs Land. Sicherheitshalber außerhalb Bayerns, in Nordrhein-Westfalen. Doch die Münchener Fahrerlaubnisbehörde verweigerte ihre Zustimmung zum preußischen Krad-Schein. Am Ende musste der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entscheiden und verkündete im Namen des (bayerischen) Volkes: Wer in München lebt, muss da auch seinen Führerschein machen. Nur so lernt er, im bajuwarischen Hauptstadtdschungel zu überleben (Az. 11 CE 10.2250).
