Neumarkter Anwalt: Was Herbert Grönemeyers „Männer“ mit Gerichtsurteilen verbindet

Der Neumarkter Jurist Geedo Paprotta beschäftigt sich zum Muttertag in seiner wöchentlichen Kolumne mit Männern. Er findet dabei in Herbert Grönemeyers Lied Textstellen, die perfekt zu Gerichtsurteilen passen.
Vielleicht haben Sie 1984 gar nicht erlebt? Oder Sie haben es vergessen – oder haben keine guten Erinnerungen daran? Egal, vorbei. Eine Sache dürften Sie trotzdem ziemlich sicher aus diesem Jahr kennen: Das musikalische Denkmal, das Herbert Grönemeyer in seinem Album „4630 Bochum“ einer ganz speziellen Art von Menschen mit seinem Lied „Männer“ setzte: „Männer haben’s schwer, nehmen’s leicht. Außen hart und innen ganz weich. Werd’n als Kind schon auf Mann geeicht. Wann ist ein Mann ein Mann?“
Herbert Grönemeyer singt über „Männer“
Um diese Menschen geht es übrigens auch nicht selten vor Gericht. Gar nicht weit entfernt von Grönemeyers Heimatstadt Bochum stand ein junger Mann in Dortmund wegen Beleidigung vor dem Strafrichter, weil er einen anderen Mann – 58 Lenze jung – als „Opa“ und als „alter Mann“ beschimpft haben sollte. Grönemeyer würde singen: „Oh, Männer sind so verletzlich...“ Der Amtsrichter kannte das Lied wohl auch und folgte der Anklage. Doch beim Oberlandesgericht Hamm berief man sich dann wohl eher auf die Liedzeile: „Männer machen alles ganz genau“. Dass das Wort „Opa“ wirklich gefallen sei, könne man gar nicht beweisen. Und „alter Mann“, das sei doch nur eine Zustandsbeschreibung. Lediglich wenn über die „bloße Kennzeichnung“ hinaus noch was gewesen wäre, könnte das Opfer beleidigt worden sein. Da war aber nichts. Dem älteren Herrn blieb da wohl nur Grönemeyer: „Männer weinen heimlich“ (Az. 1 RVs 67/16).
Auf den Musiker könnte sich auch ein Kläger vor dem Sozialgericht Dresden bezogen haben: „Männer kriegen dünnes Haar“. Der 46-Jährige verlangte von seiner Krankenkasse den Ersatz der Kosten für eine Perücke in Höhe von 440 Euro. Und die weigerte sich mit, wie er fand, haarsträubenden Ausflüchten. Bei Frauen mit Glatze zicken die doch auch nicht so rum? Außerdem schütze so ein „Fiffy“ hervorragend gegen Sonne und Kälte! Doch zu seinem Bedauern folgten die Sozialrichter den Argumenten der Kasse. Ein Auftreten ohne Haare, das sei bei Männern, anders als bei Frauen, völlig normal und da müsse er sich doch nicht schämen (Az. S 18 KR 1380/04).
Grönemeyer: „Männer sind schon als Baby blau“
„Männer führen Kriege. Männer sind schon als Baby blau“ – eine Frau vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg konnte ein Lied davon singen! Mitten in der Nacht hatte sie einen Mann auf der Terrasse ihrer Wohnung bemerkt, der betrunken mit einem Schraubenzieher auf ihre Blumen und ihr Fenster einhackte. Als sie mit einem Besenstiel gegen ihn vorging, kam es zu einer heftigen Auseinandersetzung. In den Tagen, Wochen und Monaten danach allerdings war der Mut der Frau verflogen. Jetzt erst wurde ihr klar, was da hätte passieren können. Sie glitt in eine posttraumatische Belastungsstörung und verlangte dafür eine Ausgleichszahlung nach dem Opferentschädigungsgesetz.
Doch die Richter bemühten eine recht irritierende Argumentation: Ja, klar – sie sei im Recht gewesen! Ein Betrunkener auf ihrem Balkon, ein klarer Fall von Notwehr! Trotzdem bekam sie nichts. Es sei eine „leichtfertige Selbstgefährdung“ gewesen, sie hätte den Mann nicht vertreiben dürfen, dann hätte sie im Nachgang auch keine Angststörung bekommen (Az. L 6 VG 2379/22). Was soll man da noch sagen? „Männer sind auf dieser Welt einfach unersetzlich“.