Vier junge Männer vor Jugendschöffengericht: Türsteher in Cham mit Glasscherbe verletzt

Mehrmals wurden bei einer Gerichtsverhandlung vor dem Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Richter Dr. Thomas Strauß Videoaufzeichnungen von den Vorgängen in und vor einer Chamer Disco gezeigt, um ein wenig Licht in die verworrenen Szenen in dem Lokal zu bringen. Die Bilder zeigten, dass die vier angeklagten jungen Männer vom Balkan, die schon lange in Deutschland leben, sich teils der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht hatten.
Dabei wollten sie alle nach einer schnapsintensiven Vorgeschichte – mehrere Flaschen Wodka sollen von ihnen geleert worden sein – bloß schlichten, oder die beiden jüngeren Angeklagten, noch im Heranwachsendenalter, jeweils ihrem Bruder helfen. Losgegangen war es in der Lounge. Die beiden Burschen sagten später, als sie sich nach verabredeten anfänglichem Schweigen doch noch zu einer Aussage durchrangen, dass sie von einem stark angetrunkenen Mann angepöbelt und beleidigt worden seien, was sie sich nicht gefallen ließen und schubsten sowie mit Fäusten gegen den oder die Gegner vorgingen. Einen Kontrahenten trafen die zwei Brüder dabei am Hinterkopf. Weil sie gemeinsam auf ihr Opfer eingedroschen hatten, handelte es sich um gefährliche Körperverletzung.
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Ein Bekannter, ein heute 40-jähriger Bodenleger, mischte sich auch noch ein, warf zuerst mit einem Plastikbecher und schlug dann mit einer Glasflasche zu. Die Ausrede, das sei nur eine Kunststoff-Wasserflasche gewesen, widerlegten die Aufnahmen und auch die Aussage einer Sicherheitskraft, die das Gefäß auf ihrer Schulter zu spüren bekommen hatte. Schließlich gelang es dem Sicherheitsdienst, die Streithansln zu trennen und die Kontrahenten aus dem Tanztempel zu entfernen.
Mit Knien im Treppenhaus auf dem Boden fixiert
Dass die Männer dabei nicht gerade zimperlich mit den sich wehrenden Burschen umgingen und einen der Brüder im Treppenhaus mit Knien auf dem Boden fixierten, wollten die Verteidiger als unangemessenes Vorgehen bewertet haben. Die Andeutung des jüngeren Angeklagten, dass das Leben seines Bruders wie bei dem Vorfall in den USA, als ein Cop einem am Boden liegenden Mann mit dem Knie die Luft abschnürte, so dass der starb, genauso bedroht worden sei, konnte das Gericht nicht erkennen. Der Einsatz der Security-Leute sei zwar hart, aber bei den randalierenden jungen Männern durchaus im Rahmen geblieben.
Blut „wie aus einer Fontäne“ aus dem Arm gespritzt
Vor der Disco war noch nicht Schluss. Ein 32-jähriger Maler schlug einem Türsteher, damals privat im Lokal, mit der Hand ins Gesicht. Und plötzlich kam der jüngste der Angeklagten um einen Windschutz herumgerast, mit einer abgebrochenen Glasflasche in der Hand, die er in zerschlagen hatte, und stieß damit auf den Türsteher ein. Das Blut sei „wie aus einer Fontäne“ aus dem Arm gespritzt, erzählte der Geschädigte. Er wurde im Krankenhaus genäht, konnte zwei Wochen nicht arbeiten.
Wie der Staatsanwalt war auch das Gericht nach fast sieben Stunden Verhandlung überzeugt, dass die vier Angeklagten mindestens der Körperverletzung schuldig sind. Von Notwehr oder nur die Streitereien beenden zu wollen, könne keinerlei Rede sein. Der Jüngste, der wie sein Bruder ohne Ausbildung angeblich als Servicekraft im väterlichen Restaurantbetrieb arbeitet, wurde zu drei Wochen Dauerarrest verurteilt. Richter Strauß bezeichnete ihn als „hochgefährlichen jungen Menschen“, der sich der Tragweite seines Stiches mit der Glasscherbe offenbar nicht bewusst sei. Wäre das Zustechen in den Hals gegangen, säße er jetzt wegen versuchten oder vollendeten Totschlags vor Gericht. „Wenn sie was getrunken haben, sind sie eine Zeitbombe“, schrieb er dem 19-Jährigen ins Stammbuch. Deswegen verordnete Strauß ihm auch noch ein soziales Training.
Sein Bruder bekam eine Bewährungsstrafe von neun Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung, und die Chamer Tafel darf sich über 2000 Euro von ihm freuen. Der Kosovare, der mit der Flasche zugeschlagen hatte, erhielt sechs Monate mit Bewährung und 2000 Euro Geldbuße zugunsten des Weißen Rings. Der Vierte war nur wegen der Watsch’n gegen den Türsteher außer Dienst zu belangen, was ihm 900 Euro Geldbuße einbrachte.