Video zeigt Schlägerei in Chamer Disco: Junge Männer stehen wegen Körperverletzung vor Gericht

Wieder mal war in einer Chamer Diskothek geschlägert worden, und ein junger Mann trug etliche Prellungen davon. Zwei junge Burschen, die ihm die Schläge verpasst hatten, saßen nun vor Amtsgerichtsdirektor Dr. Thomas Strauß und mussten sich dem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung stellen.
Sie gaben die Schläge auch zu, doch verwiesen sie auch auf permanente Provokationen, Schläge und auch Spuckattacken des „Opfers“ im Vorfeld. Ein Überwachungsvideo aus der Disco konnte diese Version des Geschehens plausibel erscheinen lassen. Ganz klar wurde die Situation aber nicht, die Rauferei trug sich in einem hinteren Abteil des Tanztempels zu.
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„Der is wia aus dem Nichts plötzlich vor uns gstandn und hat an N. blöd angemacht“, schilderte einer der beiden Angeklagten seine Erinnerung an den Vorfall vom Februar des Vorjahres. Er sei an dem Abend nicht gut drauf gewesen, da sein Bruder kurz zuvor gestorben sei. Und wie dann der Geschädigte seinem Freund die ganze Zeit hingespottet und diesen beleidigt habe, da „is die Wut scho aufgstiegn in mir“. Und als der andere nicht aufhören wollte mit seinen Pöbeleien, habe er ihn eben gepackt und weggedreht, wobei beide zu Boden gingen. Beim Aufstehen habe ihn der Gegner nicht nur geschlagen, sondern auch bespuckt, so dass er diesem mit der Faust in die Rippen schlug. „Der war unberechenbar, der war sternhagelvoll“, rechtfertigte der Angeklagte sein Vorgehen.
Schläge und Spuckangriffe
Sein Kumpel bekannte, dass er nach den Beschimpfungen, Beleidigungen, Schlägen und Spuckangriffen des anderen, den er von früher kannte, mit dem er aber an diesem Abend eigentlich nichts zu tun hatte, diesen halt auch mit Fäusten traktiert und ihm schließlich eine Kopfstoß versetzt habe. Schließlich griff die Security ein und trennte die Streithanseln. Die Polizei nahm die Zeugenaussagen auf, sicherte die Videoaufzeichnung des Vorfalls und übergab den Fall an die Staatsanwaltschaft, die in solchen Fällen von Haus aus einen Strafantrag gegen die Schläger stellt.
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Im Übrigen wurde der von dem Betrunkenen verleumdete junge Mann selber nicht unerheblich verletzt und erlitt einen Nasenbeinbruch, so dass die Nasenscheidewand operiert werden musste und er sechs Wochen lang krankgeschrieben war. Seinem Kumpel, eher ein Schrank von einem Mann, konnte der Aggressor dagegen weniger anhaben.
„Sie haben sich nicht 100-prozentig richtig verhalten.“
Richter Dr. Strauß
Der Richter meinte nach der Betrachtung des Videos zum schmächtigeren Angeklagten: „Da samma uns aber scho einig, dass sie eam zuerst oane eigschenkt ham.“ Doch war eben auch zu sehen, dass der Angreifer einfach keine Ruhe gab und weiter um sich schlug und spuckte. Daher plädierte sein Verteidiger auch auf Notwehr seines Mandanten.
Das Schöffengericht zog sich zur Beratung zurück. Schließlich verkündete Richter Dr. Strauß, dass zwar bei dem einen Angeklagten die Gebotenheit der Maßnahmen einer Abwehr überschritten worden sei, aber die Situation sei so dynamisch geworden, dass die Verhältnismäßigkeit kurzfristig außer Acht gelassen worden sei. Sein Freund habe offenbar wirklich nur den Streit schlichten und den Aggressor zur Seite bringen wollen, wobei er selber von diesem attackiert wurde und den Faustschlag setzte, um den Wütenden zu stoppen.
„Sie haben sich nicht 100-prozentig richtig verhalten“, erklärte der Richter, „aber so schlimm war’s aa wieder net“, zumal keiner der Beteiligten bleibende Schäden erlitten habe. So wurde das Verfahren mit Zustimmung aller Seiten eingestellt.