Niedrigwasser: Wendemanöver von Schiffen im Donaudurchbruch wirbeln Kies und Ärger auf

Von Martina Hutzler · 15. Mai 2025 um 19:00

Die lange Trockenheit macht der Donau zu schaffen – und den Ausflugsschiffen in der Weltenburger Enge bei Kelheim. Weil teils kein Durchkommen mehr bis zum Kloster Weltenburg war, fanden am verlängerten ersten Mai-Wochenende alternative Rund-Touren statt – samt Wendemanövern mitten im Donaudurchbruch. Das kritisiert der Bund Naturschutz scharf als „sehr naturschädigend“.

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Der Kreisvorsitzende des Bund Naturschutz, Konrad Pöppel, beruft sich auf Augenzeugenberichte über ein „vorab geplantes, beworbenes und tatsächlich durchgeführtes Wenden der Ausflugsschiffe von Kelheim Richtung Kloster Weltenburg im Bereich ,Wipfelsfurt /Bienenkorb‘ (etwa halbe Strecke)“. Auf der Homepage der Schifffahrt war dies als „alternative Rundfahrt (ohne Ausstieg) durch das idyllische Naturschutzgebiet“ angekündigt, mit der Begründung, dass der Schiffsverkehr zum Kloster Weltenburg „aufgrund des aktuell niedrigen Wasserstands“ eingeschränkt sei.

Eine fatale Alternative, kritisiert Pöppel: „Ein Wendemanöver erzeugt insbesondere bei Niedrigwasser erhebliche Schäden an der Natur im Nationalen Naturmonument (extreme Aufwirbelung von Substrat und extremer Wellenschlag; Fischlaich und Jungfische sowie die gesamte Wasserfauna und -flora werden inklusive des Ufers in diesem Bereich und flussabwärts geschädigt.“

Zulässig nur bei Gefahr?

Er stellte eine umfangreiche Anfrage an den Regierungspräsidenten von Niederbayern, Rainer Haselbeck – die Höhere Naturschutzbehörde an der Bezirksregierung ist zuständig für das „Naturmonument“ (NNM) Weltenburger Enge. Der BN-Kreischef wollte wissen, ob die geplanten Wendemanöver zulässig und vorab genehmigt gewesen seien – nach seinem Kenntnisstand sei ein Wenden „nur bei Gefahr für Material oder Personen zulässig“. Pöppel bezieht sich dabei auf den wasserrechtlichen Bescheid des Kelheimer Landratsamts, der das Befahren der Donau zwischen Kelheim und Weltenburg mit Fahrgastschiffen regelt.

Auf unsere Nachfrage zitiert die Pressestelle der Bezirksregierung „eine Nebenbestimmung des Bescheids“. Demnach seien „Wendemanöver in Ausnahmefällen und nur dort erlaubt, wo sie gefahrlos durchgeführt werden können. Ausnahmefälle sind im Einvernehmen mit der Wasserrechtsbehörde am Landratsamt Kelheim und der Regierung von Niederbayern festzulegen." Dies wurde nach Angaben der Pressestelle geprüft – allerdings erst gut eine Woche, nachdem mindestens eine Rund-Tour schon erfolgt war (siehe weiteren Artikel zu diesem Thema: Kreisfischereiverein Kelheim sieht Hilfsprojekt für bedrohten Fisch in Gefahr).

Auf Bitten der Vereinigten Schifffahrtsunternehmen Kelheim GbR und des Landratsamts sei „kurzfristig“ eine Probefahrt am Mittwoch, 30. April, durchgeführt worden, so die Pressestelle der Regierung. „Ziel war, zu prüfen, ob die Regierung aus naturschutzfachlicher Sicht ihr Einvernehmen zu Wendemanövern auf der Höhe des ,Bienenkorbs‘ für das verlängerte Wochenende erteilen könne.“

„Sanftes Wenden“

Das Wenden sei „bei stark gedrosseltem Motor ,sanft‘“ verlaufen; man habe „keine zusätzlichen Störungen oder zusätzliche erhebliche Beeinträchtigungen“ erkennen können. Die Regierung habe daher grünes Licht gegeben, so die Pressestelle; das Landratsamt Kelheim habe die bis zum 5. Mai gültige Ausnahmegenehmigung erteilt.

Diese Ausnahme war einmalig, eine erneute Ausnahme schließt das Landratsamt nicht aus. Auf Nachfrage erklärte die Behörde, „auch bei zukünftigen Niedrigwasserphasen ist ein vorheriger Antrag beim Landratsamt Kelheim von Nöten. Im Rahmen dieses Verfahrens werden sämtliche betroffene Fachstellen beteiligt.“

Das dürfte bei den Naturschutzverbänden die Alarmglocken schrillen lassen. Dem BN-Kreisvorsitzenden Pöppel etwa geht es nach eigenen Worten zwar nicht darum, die Schifffahrt durch den Donaudurchbruch zu verhindern: „Es ist klar, dass sie überleben muss“. Aber das gelte eben auch für die Natur in und an der Donau. Er sieht grundsätzlichen Regelungsbedarf, denn „es wird künftig immer öfter Niedrigwasser geben. Wir müssen klären: Wie viele Schiffe zu welcher Zeit verträgt die Weltenburger Enge?“

Der Zusammenschluss der Kelheimer Schifffahrtsunternehmen will sich zu den Wendemanövern nicht äußern. Auf Anfrage erklärte seine Sprecherin Linda Schweiger: „Wir wollen nicht so populistisch agieren und wollen dieses Thema nicht in der Öffentlichkeit austragen.“

Ermahnungen nur für die „Kleinen Leute“?

Zum selben Thema erreichte uns auch eine Zuschrift der Ihrlersteiner Kräuterpädagogin Renate Beck, die sich über die nachträglich genehmigten Schiffs-Wendemanöver im Donaudurchbruch ärgert.

Beck verweist auf strengen Bestimmungen zu Lande im Donaudurchbruch, mit dem Betretungsverbot fürs rechte Ufer. Am linken Ufer, wo sie früher genehmigte Kräuterführungen in die Wipfelsfurt durchführte, dürfe sie das nun auch nicht mehr. „Nun führen Ranger durch das Gebiet. Ihre Aufgabe ist es, Flora und Fauna im Nationalen Naturmonument zu schützen. Wo sind jetzt diese Ranger und alle anderen Betreuer dieses Schutzgebiets? Ermahnen sie bei Fehlverhalten nur die ,kleinen Leute‘ und drücken bei den ,Großen‘ des Tourismus‘ wegen ein Auge zu? Und was, wenn schon die Wendungen genehmigt wurden – „kommen dann demnächst Baggerschiffe, um die Wassertiefe zu erhöhen?“, schreibt Renate Beck.

Sie fordert, nicht allein die Interessen der Erholungssuchenden und der Schifffahrt im Blick zu haben: „Vielleicht bräuchten die vom Aussterben bedrohten Arten im NNM auch mal etwas Erholung. Alternative Einnahmequellen muss bei Bedarf im Übrigen auch jeder andere Betrieb suchen und finden.“