Schifffahrt im Kelheimer Donaudurchbruch: Klagen liegen noch immer bei Gericht

Von Martin Rutrecht · 26. Januar 2024 um 05:00

Die Schifffahrt im weltberühmten Donaudurchbruch bei Kelheim bleibt auch im neuen Jahr ein Zankapfel. Beim Verwaltungsgericht Regensburg sind seit 2022 Klagen gegen die Genehmigung anhängig. Die Kelheimer Betriebe dürfen dennoch schippern – was sich auch heuer nicht ändern dürfte.

Grob gesprochen treffen zwei Interessen aufeinander: Die Schifffahrt will die Personenbeförderung im Naturschutzgebiet und Nationalen Naturmonument Weltenburger Enge als wichtigen Tourismusfaktor weiterhin bedienen. Grundsätzlich haben auch Naturschutzverbände nichts dagegen. Aber sie sehen in der Genehmigung, die vom Landratsamt Kelheim bis zum Jahr 2031 erteilt wurde, ökologische Aspekte zu wenig berücksichtigt. Landesbund für Vogelschutz (LBV), Bund Naturschutz (BN), Landesfischereiverband (LFV) und der Kreisfischereiverein Kelheim reichten daher schon in 2022 Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Regensburg ein.

Eine Entscheidung über die Einwände steht weiterhin aus. „Die Verfahren sind unverändert anhängig und befinden sich in der Prüfung. Derzeit stehen noch ältere Verfahren zur Verhandlung und Entscheidung an“, erklärt Martina Förg, stellvertretende Pressesprecherin am Verwaltungsgericht. Zunächst müssen „die vorhandenen Schriftsätze der Kläger, des Beklagten und der Beigeladenen mit Anlagen, Behördenakten, Stellungnahmen etc. im Detail ausgewertet“ werden.

Sofortvollzug hebelt Klagen aus

Um die Schifffahrt trotz der Klagen zu ermöglichen, hatte das Landratsamt „die sofortige Vollziehung“ der wasserrechtlichen Genehmigung, die für die Fahrten durch das Naturschutzgebiet erforderlich ist, angeordnet. Der Sofortvollzug beseitigte „die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklagen“, so die Kreisbehörde. Damit war die Saison 2023 für die Kelheimer Betriebe gesichert.

Auch heuer wird dieses Konstrukt Bestand haben. „Die sofortige Vollziehung ist, solange über den eingelegten Rechtsbehelf nicht entschieden wurde, angeordnet und behält ihre Gültigkeit“, teilt die Pressestelle im Landratsamt auf Anfrage der Mediengruppe Bayern mit. Auf die Klage hin hat das Landratsamt eine Klageerwiderung abgegeben, wird bezüglich des laufenden Gerichtsverfahrens ergänzt. Mit welchem Inhalt, wollte die Behörde nicht erläutern.

Kläger: Seltene Fischarten gefährdet

Die Naturschützer monieren in der Genehmigung eine zu hohe Maximalgeschwindigkeit (statt bisher 5,5 jetzt 9 km/h) für die fünf Schiffe und zu viele Fahrten. Auch Niedrigwasser-Situation und hohe Wassertemperaturen müssten stärker berücksichtigt werden. All dies belaste die Donau und die Ufer und mithin seltene Fischarten. „Inhaltlich haben wir uns bei den fachlichen Klagen abgestimmt“, sagt Johannes Schnell, Leiter des Referats für Fischerei, Gewässer- und Naturschutz im LFV.

Den Klageparteien war der Sofortvollzug durch das Landratsamt sauer aufgestoßen, weil die Einwände vorerst ausgehebelt sind. In einem Eilverfahren hätten sie ihrerseits darauf reagieren können. Ein solches wurde aber nicht angestrengt, wie das Verwaltungsgericht bestätigt.

Bis zu je 13 Fahrten hin und zurück am Tag

In der Schifffahrt läuft derzeit die Saisonplanung. In 2024 soll die Verbindung von Kelheim nach Weltenburg ab 16.März bis zu achtmal am Tag hin und zurück betrieben werden. Ab Sommer (4. Mai) erhöhen sich die Hin- und Rückfahrten auf je 13 Stück am Tag.

Offen bleibt, wann das Verwaltungsgericht über die Klagen urteilt. „Ob und wann es zu einer Verhandlung kommt, ist noch nicht absehbar“, sagt die stellvertretende Pressesprecherin. Entsprechend verhalte es sich mit dem Termin einer Entscheidung.