Hat sich eine Jugendliche aus Neumarkt eine Vergewaltigung im Park ausgedacht?

Von Peter Romir · 15. Mai 2025 um 15:00

Einen besonders schwierigen Fall hatte Jugendrichter Marcel Dumke vom Amtsgericht Neumarkt zu lösen: 2021 soll ein junger Mann eine 16-Jährige im Park vergewaltigt haben. Nun stand die junge Frau vor Gericht – als Angeklagte. Denn der Mann wirft ihr vor, bewusst falsch ausgesagt zu haben.

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Folgendes hatte sich zugetragen: Am 17. Dezember 2023 kam die damals 18-Jährige in die Polizeiinspektion Neumarkt und berichtete davon, dass sie im Herbst 2021 von einem etwa gleichaltrigen jungen Mann vergewaltigt worden sei – auf einer Parkbank im Norden von Neumarkt. Diese Aussage wiederholte sie auch bei der Polizei in Regensburg, woraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen den Mann eingeleitet wurde.

Die beiden Jugendlichen hatten sich zwei Tage vorher auf derselben Parkbank kennengelernt, waren ins Gespräch gekommen und hatten Kontaktdaten ausgetauscht. Bei diesem ersten Treffen seien auch noch andere Jugendliche anwesend gewesen, erzählt die Angeklagte.

Nicht so beim zweiten Treffen: Eine Freundin, die eigentlich dabei sein wollte, musste zu ihren Eltern und so unterhielten sich die beiden allein auf der Parkbank. Dabei sei das Gespräch immer mehr in eine sexuelle Richtung abgedriftet. „Er hat mich dann gefragt, ob ich Lust habe und ich habe Nein gesagt“, erinnert sich die Frau. Der Mann habe aber nicht aufgehört und sie nach wiederholter Ablehnung auf die Parkbank gedrückt und vergewaltigt.

Die Staatsanwaltschaft berichtet, was der Junge über den Abend erzählt hatte: Es sei nur eines von vielen Treffen der beiden. Sie seien mehrere Wochen zusammen gewesen und hätten in dieser Zeit wiederholt einvernehmlichen Sex gehabt. Der Vorwurf der Nötigung sei eine bewusst falsche Aussage.

Intimes Video als Beweismittel

Sie sei „aus allen Wolken gefallen“, als sie das gehört habe, sagte die Angeklagte. Außer den beiden Treffen im Park hätte es keinerlei Kontakte zwischen ihnen gegeben. Die Staatsanwaltschaft legt als Gegenbeweis ein Video vor, das angeblich die beiden Jugendlichen im intimen Kontakt miteinander zeigt – und zwar einen Monat nach der angeblichen Vergewaltigung. Die Angeklagte bestreitet allerdings, die Person in dem Video zu sein.

Schließlich bietet Richter Dumke an, das Verfahren gegen die junge Frau einzustellen: „Die Wahrheitsfindung ist hier einfach sehr schwierig.“ Alle Beteiligten akzeptierten diese Entscheidung.