AfD verbieten oder „wegregieren“? Bei Regensburger Abgeordneten gehen die Meinungen auseinander

Von Marion Koller · 6. Mai 2025 um 05:00

Nach dem Verfassungsschutz-Gutachten, das die gesamte AfD als gesichert rechtsextremistisch einstuft, fordern Regensburger Abgeordnete ein Verbot. Ein erfahrener Politikwissenschaftler, der die Partei sehr kritisch sieht, warnt davor. Das Verfahren dauert drei Jahre. In der Zeit könne sich die AfD als Opfer inszenieren.

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In Regensburg stößt die AfD immer auf großen Widerstand. Erst im Februar haben auf dem Domplatz 20 000 Menschen gegen Rechts protestiert. Auch wenn die Partei in der Stadt auftritt, kommt es stets zu lautstarken Protesten. Es gibt eine starke, bunte „Initiative gegen Rechts“. Andererseits hat Politikeinsteigerin Carina Schießl von der Rechtsaußenpartei bei der Bundestagswahl 17,9 Prozent der Erststimmen geholt. Der Abstand zur CSU war jedoch groß. Peter Aumer schaffte 38,3 Prozent. Bei Dr. Carolin Wagner (SPD) waren es 13 Prozent, bei Stefan Schmidt (Grüne) 13,1. Am Freitag hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die ganze AfD als rechtsextremistisch eingestuft. Begründet wurde das mit „der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei“. Seitdem kocht die Verbotsdebatte wieder hoch.

Der Regensburger Bundestagsabgeordnete Stefan Schmidt sagt, mit der Entscheidung bestätige das BfV seine Wahrnehmung, die er in den letzten Jahren innerhalb und außerhalb des Bundestages gewonnen habe. Schmidt hat sich bereits in den letzten Monaten intensiv dafür eingesetzt, ein Verbotsverfahren auf den Weg zu bringen. Die Hürden für ein Parteienverbot vor dem Bundesverfassungsgericht sind allerdings hoch. „Damit das Verfahren eine realistische Chance hat, dürfen wir beim Verbotsverfahren keine Fehler machen“, fordert der Grüne. „Wir dürfen aber nicht wie das Kaninchen vor der Schlange sitzenbleiben, sondern müssen uns gezielt auf den Weg machen, damit ein AfD-Verbotsverfahren erfolgreich ist.“

Wagner: „Ein Verbot hätte gute Chancen“

Eine verfassungsfeindliche und rechtsextreme Partei, die die Menschenwürde missachte und unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung bedrohe, habe nichts in unserer Parteienlandschaft zu suchen. „Gleichzeitig ist klar: Solange die AfD nicht verboten ist, müssen wir sie politisch stellen“, sagt Stefan Schmidt. „Das ist und bleibt die Aufgabe aller demokratischen Parteien.“

Dr. Carolin Wagner, MdB der Sozialdemokraten, sagt: „Die AfD missachtet besonders Artikel 1 des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Die Partei bekämpfe die Demokratie in Deutschland, wo sie nur kann. Das Grundgesetz sei da ganz klar: Parteien, die die freiheitlich demokratische Grundordnung in Deutschland beeinträchtigen oder beseitigen wollten, seien verfassungswidrig. Für Wagner besteht kein Zweifel, dass ein Verbot gute Chancen hätte. Dass die AfD jetzt gegen die Einstufung als rechtsextremistisch klagen will, sei ihr gutes Recht. „Die Möglichkeit sieht der Rechtsstaat, den die AfD abschaffen will, ja vor.“ Wie erfolgreich sie sein werde, entschieden unabhängige Gerichte. Dem will Wagner nicht vorgreifen.

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Ihre Parteikollegin OB Gertrud Maltz-Schwarzfischer spricht sich dafür aus, ein Verbotsverfahren zumindest zu prüfen. „Eine verfassungsfeindliche Partei darf nicht wählbar und damit in Parlamenten vertreten sein.“

Die Entscheidung über ein Verbot liegt beim Bundesverfassungsgericht. In der Geschichte der Bundesrepublik hat das Gericht zwei Mal Parteien verboten: 1952 die Sozialistische Reichspartei und vier Jahre später die Kommunistische Partei Deutschlands. Professor Wolfgang Merkel, emeritierter Direktor des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung, sagt ganz klar: „Die AfD ist eine widerliche Partei, sie hetzt, ist fremdenfeindlich, in Teilen rassistisch.“ Das genüge in einer liberalen Demokratie aber nicht, sie zu verbieten. „Die Demokratie würde sich selbst auf die abschüssige Bahn des Illiberalismus begeben.“ Ein Verbot sei „nicht besonders demokratisch“. Das Verfahren würde rund drei Jahre dauern. „In dieser Zeit könnte sich die AfD als Opfer der Altparteien inszenieren.“ Ein Verbot müsse dann auch durchgesetzt werden.

Wären Krawalle in Ostdeutschland zu erwarten?

Die Abgabe der Mandate und der Einzug des Parteivermögens „würden ein gewaltiges Maß an staatlicher Repression und Überwachung erfordern“. Der Professor an der Humboldt-Universität geht sogar von Krawallen in Ostdeutschland aus, wo die AfD stärkste Partei ist. Auch demokratietheoretische Bedenken führt er an: „20 Prozent des Wahlvolkes, des demokratischen Souveräns, würde untersagt werden, für die Partei seiner Wahl zu stimmen.“ Demokratien besitzen nach Urteil von Merkel mit freien Wahlen einen „eingebauten Lernmechanismus“. Niederlagen böten einen Moment der Selbstreflexion darüber, was falsch gemacht worden sei.

Carina Schießl von der AfD behauptet: „Es wurde ein politisches Gefälligkeitsgutachten in Auftrag gegeben.“ Der Verfassungsschutz sei weisungsgebunden. Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Aumer stimmt dem designierten Innenminister und Parteifreund Alexander Dobrindt zu, wenn dieser bei der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch eine fachliche Bewertung fordert. Gerade im Umgang mit politischen Parteien brauche es Transparenz. „Nur so schaffen wir es, dass die Menschen Vertrauen in das Handeln des Staates und der Behörden haben.“ Aumer ist der Meinung, „dass wir die AfD inhaltlich stellen müssen. Wir brauchen Lösungen für Themen wie illegale Migration, Wirtschaftskrise, innere und äußere Sicherheit“. Der richtige Ansatz sei, die AfD „wegzuregieren“.

Die AfD verklagt nun den Verfassungsschutz. Könnte das Erfolg haben? Stefan Schmidt (Grüne) geht davon aus, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz seine Entscheidung auf Grundlage stichhaltiger Beweise gefällt hat und die Klage daher erfolglos sein wird. Frühere Klagen der AfD seien erstinstanzlich abgewiesen worden.