So will Abensberg das Altstadtensemble vor baulichem Wildwuchs schützen

Wie erhält man die historische Altstadt und ermöglicht trotzdem zeitgemäßes Bauen? Ein Spagat, den die Stadt Abensberg (Landkreis Kelheim) jetzt in einem Bebauungsplan berücksichtigen möchte.
Bis 31. Dezember 2026 ist die Sanierungssatzung „Altstadtbereich“ befristet, die genau regelt, was baulich innerhalb der Stadtmauern erlaubt ist und was nicht. Dann müssen andere Lösungen her, denn das Altstadtensemble soll in seiner Einzigartigkeit erhalten bleiben. Nun hat der Stadtrat einstimmig beschlossen, einen einfachen Bebauungsplan „Altstadt“ aufzustellen. Mit der Planung ist das Büro KomPlan in Landshut beauftragt.
Bis der neue Bebauungsplan greift, gilt eine Veränderungssperre. Auch das wurde in der Stadtratssitzung am Donnerstagabend einstimmig beschlossen. Die Veränderungssperre verhindert, dass in der Zeit, bis der einfache Bebauungsplan gilt, bauliche Änderungen abgenickt werden, die nicht mit dem späteren Bebauungsplan vereinbar wären. Bereits genehmigte Bauvorhaben bleiben davon natürlich unberührt.
Versorgungsfunktion in der Altstadt erhalten
Für die Stadt ist die Beschäftigung mit der Frage „Was geht in der Altstadt und was nicht“ auch ein Stück weit ein Spagat. Denn natürlich sei man sich bewusst, dass Wohnen im 21. Jahrhundert anders aussehe wie im 15. Jahrhundert, so Bürgermeister Bernhard Resch. Und dennoch will man das Gesicht der historischen Altstadt bewahren. „Wie können wir das sauber machen, dass Leben, Wohnen, Arbeiten erhalten bleiben, aber auch das Schmuckkästchen, das wir haben, nicht verloren geht“, sei die Frage, so Resch. Er sei sich bewusst, dass das durchaus ein sensibler Bereich sei. Wo Läden schlossen, wünschte sich der eine oder andere Besitzer vielleicht Alternativen, etwa, dass aus bisherigen Ladenflächen Wohnraum entsteht. Die Stadt möchte aber auch die Versorgungsfunktion in der Altstadt erhalten, wurde in das Bund- Länder-Programm „Lebendige Zentren“ aufgenommen.
Streitpunkte waren in der Vergangenheit des Öfteren etwa großflächig geplante Garagen, deren Tore eine Häuserfront nachhaltig verändern würden. Aber auch Balkone oder Dachgauben können Immobilienbesitzer in der Altstadt nicht so einfach realisieren. Trotz allen Regelwerks: Resch betont auch, dass nicht in allen Straßenzügen die gleichen Bedingungen vorherrschen, man hier auch Lösungen für die jeweiligen Straßen finden müsse. „Man muss ja nicht mit dem Haarschneideautomaten über die ganze Altstadt drüber. Im Rahmen des Bebauungsplans kann man auch festlegen, dass wir es uns in diesen Straßenzügen so oder so vorstellen könnten“, erläutert Resch.
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Batteriespeicher in Sandharlanden
Ebenfalls um einen Bebauungsplan, aber ganz anderer Art, ging es in einem weiteren Punkt auf der Tagesordnung. Eine Firma aus Karlsruhe plant in der Gemarkung Sandharlanden eine Batteriespeicheranlage zu erstellen und beantragte dazu die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Die Stadträte hatte nichts einzuwenden, aus baurechtlicher Sicht ist dafür aber die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.
Diskutiert wurde um den Punkt nicht viel, denn die Bedeutsamkeit von Batteriespeichern sei ja unbestritten. Die Anlage soll direkt nebem dem Umspannwerk Sittling auf einer Fläche von 1,3 Hektar realisisiert werden. „Vor längerer Zeit hatten wir ebenfalls mal eine Anfrage bei der Stadt“, so Resch, aber diesmal liege der Batteriespeicher eben sehr günstig. Positiv sei auch, so Resch, dass der Speicher nicht im Einsichtbereich von Sandharlanden sei. Die Blickachsen seien nicht beeinträchtigt, das Landsschaftsbild bleibe von Sandharlanden aus gesehen, unverändert.