Kritisierte vier Windräder bei Berngau haben die Baugenehmigung: Wann starten die Bauarbeiten?

Die vier teils umstrittenen Windräder auf dem Gebiet der Gemeinde Berngau haben einen entscheidenden Schritt gemacht: Das Landratsamt Neumarkt hat die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt. Die Max Bögl SRE GmbH darf bauen. Aber so schnell geht das trotz Genehmigung nicht.
Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung bündelt mehrere Entscheidungen. Es geht unter anderem um Natur- und Artenschutz sowie den Schutz vor Lärm und Schatten. Das Landratsamt kommt zu dem Ergebnis: Passt alles.
Die Gegner insbesondere des geplanten Windrads im Wald auf dem Großberg zwischen Tyrolsberg und dem Neumarkter Stadtteil Rittershof sehen das anders. Der Landesbund für Vogelschutz (LBV) ist dagegen, eine Bürgerinitiative sammelt Unterschriften für eine Online-Petition und auch die Stadt Neumarkt hat deutlich gemacht, dass sie die Pläne knapp hinter der Grenze auf Berngauer Gebiet ablehnt. Teils steht das Windrad für die Gegner im Widerspruch zum Artenschutz, teils stören sie sich am Verlust von Wald. Nicht zuletzt sehen sie alle einen starken Eingriff in das Landschaftsbild.
Windräder dürfen im Berngauer Landschaftsschutzgebiet gebaut werden
Das Landratsamt erkennt in all dem keinen Hinderungsgrund und verweist auf Gutachten beziehungsweise die Rechtslage, die der Gesetzgeber in jüngster Vergangenheit zugunsten des Ausbaus der Windkraft angepasst hat.
Beispielsweise stünden alle vier Anlagen in einem Landschaftsschutzgebiet. Allerdings ist dort der Bau von Windrädern erlaubt, wenn die Standorte in einem ausgewiesenen Windenergiegebiet sind. Aller Voraussicht nach wird das demnächst der Fall sein. Das Landschaftsbild trete in der Abwägung hinter den Ausbau der erneuerbaren Energien zurück, der im überragenden öffentlichen Interesse sei, sagt der Genehmigungsbescheid.
3,1 Hektar müssen den Windrädern bei Berngau dauerhaft weichen
Der im Internet einsehbare Bescheid erklärt außerdem, dass die Windräder gemäß Gutachten die zulässigen Grenzwerte für Schall nicht überschreiten. Gegen den Schattenwurf auf Siedlungen ist eine Abschaltautomatik nötig.
Eine solche muss es auch geben, um Fledermäuse zu schützen. Im Übrigen muss der Bauherr im Zuge komplexer artenschutzrechtlicher Erwägungen 81 600 Euro pro Jahr für die vier Windräder zahlen.
Rund 3,1 Hektar Wald werden laut Bescheid dauerhaft durch die vier Anlagen in Anspruch genommen. Rund ein Hektar Wald, der für die Bauarbeiten gerodet, aber nicht dauerhaft gebraucht wird, muss im Anschluss aufgeforstet werden. Insgesamt sind 2,2 Hektar an Ausgleichsflächen vorgesehen. Zusätzlich setzt das Landratsamt fest, dass der Bauherr 733 115 Euro als Ersatzgeld zu zahlen hat. Damit werden im Naturschutzrecht Eingriffe in die Natur kompensiert, die nicht vermieden oder ausgeglichen werden können.
Max Bögl will die Berngauer Windräder 2027/2028 bauen
Wie der Bescheid erklärt, kann gegen diesen innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erhoben werden.
Die Baugenehmigung hat die Max Bögl SRE GmbH in der Tasche, die Arbeiten werden dennoch nicht bald starten. Zuerst muss klar sein, wie viel Geld es für den produzierten Strom gibt. Dazu nehmen Windrad-Betreiber an Ausschreibungen der Bundesnetzagentur für die EEG-Vergütung teil. Die GmbH peilt nach eigenen Angaben die nächste Ausschreibung an. Laut Bundesnetzagentur ist diese am 1. Mai.
Weitere wichtige Schritte hat der Bauherr bereits erledigt: Der Netzanschluss sei gesichert und die Bauarbeiten übernimmt Max Bögl selbst. Den Baubeginn peilt man dennoch erst ab 2027/2028 an.