Denkmalschützer erteilen Ex-Kaufhof eine Absage – Funkstille bei den Eigentümern

Das leerestehende Warenhaus am Regensburger Neupfarrplatz galt unter Experten als Exempel für die Kaufhaus-Architektur der 70er Jahre – ist es aber nicht, sagen nun die Denkmalschützer. Kann der Eigentümer nun machen, was er will? Die Stadt gibt eine Einschätzung – und verrät auch mehr darüber, ob es eine Bauvoranfrage gibt.
Die meisten Regensburger finden die Warenhaus-Brache potthässlich. Experten aber schwärmen regelmäßig von einer Architektur, die stellvertretend für die Epoche der Warenhäuser in den 60er und 70er Jahren steht. „Der Bau des Regensburger Galeria Kaufhof gehört zu diesen ungeliebten Gebäuden und wird von der breiten Öffentlichkeit eher negativ bewertet“, schrieb eine Kunsthistorikerin in einer wissenschaftlichen Arbeit. Sie kam aber zu dem Fazit: „Der Regensburger Horten–Bau besitzt einen hohen kulturellen Wert, da er typische Elemente der Kaufhausarchitektur verkörpert, die für eine abgeschlossene Epoche der Architektur-, Zeit- und Kulturgeschichte stehen.“
Nun: Die zuständige Fachbehörde sieht das ganz anders.
„Welche Eigenschaften ein Denkmal besitzen muss, definiert Artikel 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes“, heißt es von Pressereferentin Maria Ebbinghaus: „Denkmäler sind von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.“ Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege prüfe, ob ein Gebäude die Kriterien von Artikel 1 des Denkmalschutzgesetzes erfüllt.„ Ist dies der Fall, wird das Gebäude in die Denkmalliste eingetragen“, so die Sprecherin Und weiter: „Inzwischen konnte die vertiefte Prüfung der Denkmaleigenschaft des ehemaligen Horten-Baus am Neupfarrplatz 8 in Regensburg abgeschlossen werden.“ Die umfassende und vergleichende Untersuchung habe ergeben, „dass bei dem Objekt keine Denkmaleigenschaft (...) vorliegt.“ Die Stadt Regensburg habe man bereits informiert.
Nun ist die Alte Wache, also die in den Komplex eingebaute Fassade eines historischen Gebäudes, bereits unter Denkmalschutz. Und doch wäre ein Schutz des Hauses hilfreich dabei gewesen, dem Eigentümer bestimmte Nutzungen zu untersagen. Wie berichtet, gibt es Planungen für ein Islamisches Kultur- und Shoppingcenter. Auf Anfrage sowohl bei der Kaufhof Regensburg GmbH, als auch bei Anwälten, die gegenüber der Stadt die alten und auch die möglichen neuen Eigentümer vertreten, kommt keine Antwort mehr: Ob die Pläne nun umgesetzt werden oder nicht, ist offen.
Bei der Stadt gibt man sich gelassen zur Entscheidung des Landesdenkmalamts. Schließlich stehe das Gebäude auch in der „Welterbe-Kernzone“. Bewerten wolle man die Entscheidung des Landesamtes nicht, aber„natürlich aber im weiteren Verlauf Beachtung finden“, heißt es von der Stadt. Denn die Aufnahme auf die Denkmalliste hätte für Eigentümer oder Entwickler des Gebäudes „weitere Bindungen“ bedeutet. Allerdings gibt es auch keine Bauvoranfrage oder Ähnliches. „Der Stadt sind derzeit keine Signale des Eigentümers bekannt“, schließt die Stadt.