Kindergarten-Gebühren in Waldmünchen steigen deutlich

Von Martin Hladik · 2. April 2025 um 19:00

Der Dreh an der Gebührenschraube war am Dienstag ein wichtiges Thema bei der Stadtratssitzung. Insbesondere werden davon die Eltern aller Kindergartenkinder betroffen sein. Während bislang die meisten Ausgaben über den Beitragszuschuss des Freistaates von 100 Euro abgedeckt waren, dürfte dieser Zuschuss künftig nicht mehr reichen.

„Kostendeckende Gebühren“ zu erheben, dazu sei die Stadt bei der überörtlichen Prüfung aufgefordert worden, sagte Bürgermeister Markus Ackermann. Im Vergleich zu den Kindergärten in anderen Gemeinden bleibe man trotz der Erhöhung im Mittelfeld. Stadtrat Siegfried Wagner hatte sich im Vorfeld nach Gebühren von Kindergärten in größeren bayerischen Städten erkundigt und sprach im Vergleich: „Da sind wir noch auf einer Insel der Glückseligen.“

Bisher fielen für Eltern wegen des Staatszuschusses keine Kindergarten-Gebühren an, aber die neuen Gebührensätze liegen deutlich über 100 Euro. Bei einer Buchungszeit bis 5 Stunden sind jetzt 120 Euro im Monat fällig. Bisher wurden hier nur 54 Euro verrechnet. Für jede weitere Stunde sind 20 Euro mehr fällig. Überschlägig gerechnet verdoppelt sich die bisherige Gebühr. Von der Gebühr werden aber jeweils die 100 Euro des Freistaates abgezogen.

Auch Krippenplätze teurer

Noch einmal anders ist die Situation bei den Krippenplätzen für die bis Dreijährigen. Hier wurde das bisherige Krippengeld des Freistaates Anfang des Jahres in eine einmalige Leistung zum 1. Geburtstag des Kindes von 3000 Euro verwandelt. Deswegen beschloss der Stadtrat die Krippengebühren weniger stark zu erhöhen und damit nicht zu verdoppeln. Statt bisher 100 Euro für eine Buchungszeit von bis zu drei Stunden müssen künftig 130 Euro bezahlt werden. Auch hier erhöht sich der Gebührensatz mit jeder Stunde mehr um 20 Euro.

Die neue Gebührensatzung wird zum Schuljahresbeginn ab 1. September in Kraft treten. Neu geregelt wurden auch einige Punkte der Benutzungssatzung der Kindergärten. So wurde festgelegt, dass mit Belegung eines Krippenplatzes nicht automatisch auch der nachfolgende Kindergartenplatz gebucht ist. Die Probezeit für Kinder wird von acht auf zwölf Wochen verlängert. Zieht eine Familie im Laufe des Kindergartenjahres aus Waldmünchen weg, gilt das Kind als auswärtiges Kind. Es darf nur dann in der Waldmünchner Kindertagesstätte bleiben, wenn kein einheimisches Kind auf der Warteliste ist. Jetzt ist auch in der Satzung festgeschrieben, dass ein krankes Kind mit Fieber nicht in die Kindertageseinrichtung gebracht werden darf.

Neu geregelt wurde auch die Kostensatzung für Einsätze der Feuerwehr. In der Sitzung erklärt Stadtrat Andreas Bierl, der auch Kreisbrandmeister ist, das s die Kostensatzung hauptsächlich für die Abrechnung mit Versicherungen nach Verkehrsunfällen gilt. Bei Bränden, Personen- oder Tierrettung würden solche Kosten nicht abgerechnet.

Bürgermeister Ackermann machte deutlich, dass die genaue Kostenaufstellung notwendig sei, um mit Versicherungen abzurechnen. Dank der akribischen Arbeit von Bettina Scheck, die die Abschreibungen, Treibstoffkosten und vieles mehr im Blick habe, könne man den Versicherungen genaue Kosten nachweisen, und müsse nicht mehr auf deren Vergleichsangebote eingehen. Dennoch gibt es, schwer nachvollziehbare Sprünge, was insbesondere Stadtrat Siegfried Wagner und Stadtrat Simon Aumann anmahnten. So kostete eine Einsatzstunde mit dem alten Löschfahrzeug der Feuerwehr Geigant 21,52 Euro. Eine Einsatzstunde mit dem neuen Löschfahrzeug kostet dagegen 241,11 Euro, also mehr als das Zehnfache. Dazu erklärte Ackermann, dass man bei besonderen Fahrzeugen nach Neuanschaffungen solche Ausschläge haben könne. Gleichartige Fahrzeuge wie die TSFs (Tragkraftspritzenfahrzeug), von denen es im Stadtgebiet 13 gebe, würden mit einem Mittelwert abgerechnet.

Nur ein formaler Akt war die Bestätigung der Kommandanten der Feuerwehr Hocha. Es sind dies Michael Ruhland und sein Stellvertreter Mathias Holler.

PV-Anlage abgelehnt

Ohne jegliche Diskussion lehnte der Stadtrat eine Freiflächen-PV-Anlage auf einer Fläche von zehn Hektar bei Schäferei ab. Die Fläche hätte sich zwischen Lieglhof und Schäferei im Tal des Föhrenbaches befunden. Die Verwaltung hatte das geplante Vorhaben anhand des beschlossenen Leitfadens PV geprüft und den Stadtrat auf zwei Ablehnungsgründe hingewiesen. Zum einen liege die Fläche in einem Stück des Landschaftsschutzgebietes, das noch keine Vorbelastung aufweise, zum anderen handele es sich um eine „weitgehend frei einsehbare Tallandschaft“. Dies sei auch nicht durch eine Eingrünung zu heilen.

Insbesondere aus Richtung Nordosten (Straße zwischen Blumlohe und Kümmersmühle) als auch aus Nordwesten (Beherbergungsbetriebe in Kümmersmühle und Lieglhof) „ist die Fläche voll einsehbar“, heißt es in der Sitzungsvorlage. Daher verstoße die geplante PV-Anlage gegen die Vorgaben des Leitfadens und sollte abgelehnt werden. Das tat der Stadtrat einstimmig.

Fast elf Millionen Euro hat die Stabilisierungsbeihilfe des Freistaates seit 2013 der Stadt Waldmünchen eingebracht. Für 2025 stellt die Stadt erneut einen Antrag und begründet diesen mit dem „sichtbaren Konsolidierungswillen, dem Bestreben zur Wiedererlangung der finanziellen Leistungsfähigkeit, der Strukturschwäche und der negativen demografischen Entwicklung“. Wie der Verteilerausschuss Ende Oktober entscheiden werde, bleibe aber offen, sagte Waldmünchens Bürgermeister Markus Ackermann.