Klage mit Seltenheitswert: Waldmünchner bringt ILE Cerchov Plus wegen entgangener Förderung vor Gericht

Von Martin Hladik · 27. März 2025 um 19:00

Diese Klage aus dem Landkreis Cham dürfte bayernweit Seltenheitswert haben. Mit ihr hofft ein Waldmünchner darauf, doch noch öffentliche Gelder für sein Projekt zu erhalten.

Ursprünglich wollte er über die ILE Cerchov plus bei einem Kleinprojekt gefördert werden. Diese Klage ist außergewöhnlich, weil es sie in dieser Form noch nie gegeben hat, wie das zuständige Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) für die Oberpfalz mitteilt: „Ein abgelehnter Antrag auf Regionalbudget wurde bisher nicht gerichtlich angefochten.“

Derzeit steht das juristische Verfahren ganz am Anfang. Noch gibt es nur die Klage, aber nicht einmal einer Erwiderungsschrift dazu. Im Prinzip geht es darum, dass die ILE Cerchov Plus auf Schadensersatz verklagt wird, weil sie eine der kleinen Förderungen aus dem Regionalbudget nicht gewährt hat. Welche Chancen das Verfahren hat, ist offen. Das ALE Oberpfalz, das wiederum die jeweils regionalen ILEs betreut, gibt aber zu bedenken: „Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, was im Antragsformular auch explizit formuliert ist.“

Wir erinnern: Die ILE Cerchov Plus besteht aus sieben Kommunen auf der deutschen Seite des Cerchov. In Bayern gab es 2024 124 solcher ILEs. Jedes Jahr steht einer ILE ein sogenanntes Regionalbudget zu Verfügung. Hierfür können sich Projekte bewerben, die dann mit maximal 10 000 Euro gefördert werden. Meist ist es aber weniger. Im Streit geht es aber um deutlich höhere Summen, weil Zinsen und ausgefallene Einnahmen hinzugerechnet werden.

Konkret geht es um das Regionalbudget im Jahre 2021. Laut unserer Berichterstattung von damals wurden 13 Kleinprojekte bezuschusst. Von Spielplätzen über den Trimm-Dich-Pfad am Perlsee bis hin zu einem Schießstand, einem Veranstaltungszelt, Bestuhlungen und einer neue Info-Stelle im Drachenturm reichten die Förderprojekte.

Mühle wurde zum Denkmal

Nicht gefördert wurde damals eine Zuwegung zu einer alten Sägemühle im Ulrichsgrüner Tal, die als Museum genutzt werden sollte. Die Mühle gehört zum Anwesen der Familie Hoffmann. Monika und Dieter Hoffmann wollten damals die Zuwegung mit Zuschüssen aus dem Regionalbudget möglich machen, um die Mühle als Zeitdokument der Industrialisierung des Tals für die Glasindustrie zu zeigen.

Mittlerweile hat die Mühle sogar offiziellen Denkmalstatus erhalten, wie die Hoffmanns nicht ohne Stolz mitteilen. Mit dieser Beschreibung steht die Mühle in der Denkmalliste: „D-3-72-171-87 Posthof 7. Sägemühle, langgestreckter und holzverschalter Satteldachbau in Hanglage, Holzständerbau über teilweise massivem Untergeschoss, mit Radstube, um 1860, Erweiterung nach Westen um 1898; mit technischer Ausstattung der zweiten Hälfte des 19. Jh. und der 1950er Jahre; sog. Feilhäusl, eingeschossiger, massiver Werkstattbau mit Satteldach, um 1950. nachqualifiziert.“

Komplett wird die Geschichte aber erst, wenn man weiß, dass die Hoffmanns und die Stadt Waldmünchen mit Bürgermeister Markus Ackermann schon seit Jahren in verschiedensten Verfahren und auch um diese Zuwegung streiten. So gab es beispielsweise eine für die Familie erfolgreiche Klage um den Winterdienst auf der Zufahrt zum Wohnhaus der Hoffmanns.

Abstimmungsergebnisse auch auf Rechtswidrigkeit zu überprüfen

Aber kann man gegen eine nicht gewährte Förderung überhaupt klagen? Wie kann man den Beschluss eines Gremiums überhaupt anfechten, wenn er demokratisch zustande gekommen ist? Solche Abstimmungsergebnisse auch auf ihre Rechtswidrigkeit zu überprüfen, gehöre zum Justizalltag, sagt dazu der Anwalt der Eheleute Hoffmann, Jürgen Linhart. Der Spezialist für Verwaltungsrecht erhebt die Klage auf Schadensersatz für nicht erteilte Förderung übrigens nicht vor dem Verwaltungsgericht, wie man es erwarten würde, sondern vor dem Landgericht Regensburg. Seine Erklärung: „Sogenannte Amtshaftungsklagen sind in der deutschen Rechtsordnung grundsätzlich den Landgerichten zugewiesen.“

Die zwischen der Stadt Waldmünchen und dem Kläger umstrittene Zuwegung ist ein wesentlicher Grund der Klageerhebung. Hier heißt es auf Seite 8 der Klageschrift: „ Lediglich der Vorsitzende der Beklagten und Bürgermeister der Stadt Waldmünchen, also auch der Eigentümerin der dortigen Zuwegung und zuständigen Straßenbaulastträgerin und Straßenbehörde, Herr Markus Ackermann, habe in der einschlägigen Sitzung 2021 geäußert, dass das Projekt nicht gefördert werden könne, da eben die Zuwegung zum Projekt nicht öffentlich sei.“ Dies sei eine falsche Auskunft gewesen, schlussfolgert Linhart. Ob die Aussage tatsächlich so gefallen ist, soll vor Gericht durch Zeugenaussagen aus den Reihen der ILE geklärt werden. Andere Projekte, benannt wird vom Klägeranwalt zum Beispiel eine Dachsanierung einer Berghütte bei Geigant, seien weit weniger förderfähig gewesen. Darin sieht die Klagepartei eine Ungleichbehandlung.

Auf Nachfrage erklärt Linhart, dass diese Gleichbehandlung nach dem Grundgesetz auch in diesem Bereich ein Rechtsgrundsatz sei. Linhart: „Öffentliches Geld kann nie rein willkürlich verteilt werden, selbst in Bereichen, in denen nach den Förderkriterien ein sogenanntes weites Ermessen zugebilligt wird.“

Die andere Seite dazustellen war unserer Redaktion in diesem Fall nicht möglich, weil eine konkrete Stellungnahme abgelehnt wurde. Wie in solchen Fällen üblich, verweist Bürgermeister Markus Ackermann darauf, dass er sich zum Thema nicht äußern werde, solange ein gerichtliches Verfahren läuft. Und das in Tirschenreuth ansässige Amt für ländlich Entwicklung (ALE), das in diesem Fall als Geldgeber fungierte, erklärt auf unsere allgemeine Anfrage zu den 2021 geförderten Projekten: „ Über die Auswahl der Kleinprojekte, die über das Regionalbudget gefördert werden, entscheidet die ILE Cerchov plus vor Ort. Insofern sind die Fragen nach den Kriterien und den Ablehnungsgründen an die ILE Cerchov plus zu stellen. Der Vorsitz der ILE Cerchov plus liegt aktuell bei der Stadt Waldmünchen, vertreten durch Herrn 1. Bürgermeister Markus Ackermann. “ Also auch hier keine Auskunft zu der Förderauswahl.

Ein Verhalten, das der Klägeranwalt Linhart bedauert: Die ALE „hat auf Antrag hin leider nicht einmal Akteneinsicht erteilt. So ein Gebaren führt häufig schon deshalb in gerichtliche Klagen – allein schon, um Sachverhaltsauskünfte zu bekommen.“

Neuerlicher Antrag

Eine Möglichkeit, ein Gerichtsverfahren zu vermeiden, haben die Hoffmanns durch eine neuerliche Beantragung ihres Projekts versucht, bislang allerdings ohne Erfolg. Für Monika Hoffmann wäre das „die sauberste und schönste Möglichkeit “ gewesen, den Streit zu „befrieden“. Schließlich wolle man mit der Zugänglichkeit der Mühle einen „Mehrwert für die Region schaffen“. Sie und ihr Mann hofften, dass man sich zusammensetzen könne und den Streit beenden. Bei der Fülle an mittlerweile aufgelaufenen Streitthemen wahrscheinlich ein sehr großer Wunsch.