Knapp acht Millionen Euro sind bisher geflossen: Bekommt Stadt Roding weiter Stabilisierungshilfen?

Von Oliver Hausladen · 3. April 2025 um 11:00

Knapp acht Millionen an Stabilisierungshilfen hat die Stadt Roding insgesamt von 2019 bis 2024 vom Freistaat Bayern erhalten. Auch für dieses Jahr sei die Sonderförderung möglich, aber nicht mehr aus beiden Töpfen, da die Kommune die Voraussetzungen teilweise nicht mehr erfülle, erläuterte Kämmerer Josef Zwicknagl in der jüngsten Stadtratssitzung. Für heuer wurden deshalb ein entsprechender Antrag gestellt und das Haushaltskonsolidierungskonzept fortgeschrieben – es könnte allerdings das letzte Jahr sein, in der die Stadt die Stabilisierungshilfe erhält.

Für das Jahr 2024 wurde der Stadt eine Stabilisierungshilfe in Höhe von 1,5 Millionen Euro bewilligt, teilte der Kämmerer dem Gremium mit. Eine Schuldenhilfe der Säule eins wurde wegen der Nichterfüllung des Kriteriums der unterdurchschnittlichen Steuerkraft nicht gewährt, insofern handle es sich bei den Geldern vollständig um eine Investitionshilfe. Diese muss bis spätestens Ende 2028 für gemeindliche Grundausstattung (zum Beispiel Schul- und Kindergartenbereich, Straßen, Brücken, Feuerwehr, Breitbandausbau) oder zur Finanzierung von anstehenden gemeindlichen Strukturmaßnahmen verwendet werden.

Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass die Stadt auch für dieses Jahr grundsätzlich antragsberechtigt ist, wobei davon auszugehen sei, dass erneut lediglich eine Investitionshilfe gewährt werde, da die strukturellen Härten als Voraussetzung von Säule eins wohl nicht erfüllt werden, so Zwicknagl. So sei etwa die Steuerkraft mit 83 Prozent im Verhältnis zum jeweiligen Größenklassendurchschnitt in Bayern nicht mehr weit unterdurchschnittlich. Außerdem gab es in Roding keinen überdurchschnittlichen Einwohnerrückgang in den letzten zehn Jahren, 2024 wuchs die Bevölkerung sogar um 13,7 Prozent. Auch die Vorgaben für die finanzielle Härte erfüllt Roding nicht mehr, so sei das Saldo der freien Finanzspanne nicht negativ, sondern deutlich positiv, berichtete der Kämmerer.

Viele Großprojekte

Im Gegensatz dazu sieht Zwicknagl einen Antrag für Säule zwei, die Investitionshilfen, als sehr erfolgsversprechend an. Dieser sei aber auch nur noch bis einschließlich 2025 möglich, da eine Drei-Jahres-Frist seit dem erstmaligen Nichterhalt der Schuldenbeihilfe (Säule eins) gelte. An Investitionsprojekten könnten unter anderem der geplante Neubau der Grundschule inklusive Turnhalle in Roding, der Neubau der Feuerwehrgerätehauser in Altenkreith und Wetterfeld, die Erneuerung der Ortsstraße Am Hohen Kreuz, neue Kindertagesstätten in Roding und Wetterfeld, die Erweiterung der Kindertagesstätte in Neubäu am See sowie Fahrzeuge für die Feuerwehren angeführt werden.

„Nachhaltiger Konsolidierungswille“ muss da sein

Um Stabilisierungshilfen zu bekommen, müsse die Stadt einen „nachhaltigen Konsolidierungswillen“ vorweisen, erklärte Zwicknagl. Dies beinhalte unter anderem die Erhebung von kostendeckenden Gebühren bei Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, mindestens durchschnittliche Hebesätze bei Grund- und Gewerbesteuer, keine überdurchschnittlich hohen finanziellen Leistungen sowie die Vorlage beziehungsweise jährliche Fortschreibung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes.

Dieses genehmigten die Stadträte einstimmig, ebenso einmütig beauftragten sie die Verwaltung, den Antrag auf Stabilsierungshilfe für 2025 auszuarbeiten.

Was sind Stabilisierungshilfen?

Förderung gibt es seit 2012: Im Freistaat Bayern werden seit 2012 an finanzschwache Kommunen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs als Sonderform der Bedarfszuweisungen Stabilisierungshilfen gezahlt.

Verteilerausschuss entscheidet: Die Mittel werden von einem Verteilerausschuss vergeben, dem das Finanzministerium, das Innenministerium sowie die kommunalen Spitzenverbände angehören. Kommunen müssen Kriterien erfüllen: Für eine positive Entscheidung müssen die Kommunen mehrere Kriterien erfüllen: eine signifikant unterdurchschnittliche Steuerkraft, drastische Einwohnerverluste, ein deutlicher Rückgang von Arbeitsplätzen und erheblicher Konsolidierungswille.

Konzept muss beschlossen werden: Seit 2014 müssen sie zudem ein Haushaltskonsolidierungskonzept beschließen und umsetzen.

Nicht mit anderen Bundesländern vergleichbar: Die Stabilisierungshilfen sind somit nicht mit den Konsolidierungshilfen anderer Bundesländer vergleichbar, dafür ist die kommunale Verschuldung, insbesondere durch Kassenkredite, in Bayern auch relativ gering.