Wieso 30er-Zone hier, dort aber nicht? In Regensburgs Norden wundert man sich über die Verwaltung

Die Konradsiedlerin Gerlinde Hirtreiter wohnt idyllisch in der Konradsiedlung in Regensburg. Im Vorgarten steht ein HB-Männchen-Aufsteller, hinten rund um einen kleinen Gartenteich tummeln sich die Gartenzwerge. Vor ihrer Tür ist allerdings reger Verkehr.
„Jedes dritte Auto hat ein auswärtiges Kennzeichen“, schildert Hirtreiter. Entweder aus dem Landkreis, oder aber aus Nachbarlandkreisen wie Cham und Schwandorf. „Das ist eine Durchgangsstraße – und das ärgert uns alle hier.“
Es gab schon einmal eine Tempo-30-Zone
Denn eigentlich hatte die Stadt ja Anfang der 2010er Jahre die Osttangente dafür erweitert, dass Pendler nicht mehr durch das Wohngebiet rauschen. Hirtreiter treibt aber noch etwas anderes um: Seit mehr als 30 Jahren kämpft sie dafür, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung dort wieder eingeführt wird, wo sie einst schon galt: 1991 hatte SPD-Oberbürgermeisterin Christa Meier, berühmt für ihre Christa-Meier-Hütchen, eine Begrenzung in der südlichen Sandgasse eingeführt. 1994 wurde sie, weil Fördergelder für die Straßensanierung auf dem Spiel standen, wieder abgeschafft. „Man versprach uns, die kriegen wir wieder“, so Hirtreiter heute. Seither wird sie abgewimmelt. Umso ungläubiger staunte die Konradsiedlerin, dass nun wieder ganz andere Straßen in der Debatte sind.
Szenenwechsel. In der Weißenburgstraße gilt wieder 50 km/h. Das ist auch Folge einer Klage eines Anwohners, der sich gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung gewehrt hatte. Die Stadt hatte damals noch mit der Luftqualität argumentiert. Jetzt wird wieder geprüft. Denn derzeit werden Lärmmessungen vorgenommen.
„Hat es uns versprochen“
Im Lärmaktionsplan hat die Stadt Straßen in den Fokus genommen, die man durchaus als vielbefahrene Hauptverkehrsadern bezeichnen kann. Neben der Weißenburgstraße beispielsweise die D.-Martin-Luther-Straße zwischen Ostengasse und Landshuter Straße. Auch Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Nacht werden überprüft, etwa für die Margaretenstraße oder die Amberger Straße. Weitere Straßen, die genannt werden, sind die Donaustaufer Straße und die Hermann-Geib-Straße sowie die Landshuter Straße. Auch die Furtmayrstraße wird im Lärmaktionsplan erwähnt.
Konradsiedlerin Hirtreiter fühlt sich ungerecht behandelt. „Man hat uns immer wieder versprochen, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung auch in der südlichen Sandgasse kommt, aber man hat uns immer wieder nur hingehalten.“ Hirtreiter legt den Schriftwechsel mit drei Oberbürgermeisterin vor. „Dann hieß es, wenn die Osttangente gebaut wird, dann wird das Stück wieder beschränkt.“ Doch das sei nun elf Jahre her. Hirtreiter sagt, dass nachgewiesen sei, umso kürzer eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist, umso weniger halten sich die Fahrer dran. „Deshalb sind viele hier dafür, die Zone 30 wieder auszuweiten.“
Die Stadt sagt allerdings: „Es gibt keine Überlegungen in diese Richtung.“ Aber was ist eigentlich der Unterschied zwischen einer Straße wie der Sandgasse und den viel befahrenen Straßen wie der Weißenburgstraße? „Nichts“, antwortet eine Sprecherin der Stadt auf die Frage. Auf beiden Straßen gelte die in der Straßenverkehrsordnung festgesetzte Geschwindigkeit innerorts von 50 km/h. „Tempo 30 als Streckengeschwindigkeit darf nur angeordnet werden, wenn die straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.“ Und Tempo-30-Zonen dürfen nur abseits von Hauptverkehrs- oder Erschließungsstraßen angeordnet werden, das heißt in reinen Wohn- oder Anliegerstraßen.
Und genau das sei die südliche Sandgasse aber laut Stadt eben nicht. Im Gegenteil: Die Stadt widerspricht im Prinzip Anwohnerin Hirtreiter in allen Punkten. Zwar würden am Tag zwischen 10.000 und 20.000 Fahrzeuge durch die südliche Sandgasse fahren. „Anhand der Zahlen, die der Stadt Regensburg vorliegen, lässt sich nicht bestätigen, dass es in der südlichen Sandgasse zu einem erheblichen Durchgangsverkehr durch Landkreisbürger kommt.“ Und weiter: „Die südliche Sandgasse wurde sowohl in der Lärmkartierung als auch im Lärmaktionsplan mitbetrachtet. In der südlichen Sandgasse gibt es keinen Lärmbrennpunkt.“ Zu Deutsch: Trotz der vielen Fahrzeuge, die die südliche Sandgasse passieren, sei die Lärmbelastung eben nicht hoch genug – oder nicht so hoch wie etwa in der Weißenburgstraße.
„70 dB nur auf der Straße“
Hirtreiter versteht dieses Argument überhaupt nicht. Vor allem auch deshalb, weil in der öffentlich einsehbaren Lärmkartierung die südliche Sandgasse violett eingetragen ist – und damit mit einer Lärmbelastung von über 70 Dezibel ausgewiesen wurde. „Damit müsste die Stadt doch handeln“, sagt die Konradsiedlerin. Doch in einem Schreiben von Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer wird der Wert so erklärt: „Die von Ihnen angesprochenen Bereiche in der Sandgasse, die von Werten über 70 Dezibel betroffen sind, liegen auf der Straße selbst.“ Für Hirtreiter ein fadenscheiniges Argument. „Die Messung ist falsch“, behauptet die Konradsiedlerin.
Ihrer Ansicht nach würde man es jetzt so machen, wie in der vergangenen Debatte um die Stadtbahn. „Da hat man uns gesagt, täglich würden 40 Autos weniger durchfahren – dafür wäre 200 Mal die Stadtbahn durchgerauscht.“ Sie fühlt sich von der Kommunalpolitik im Stich gelassen.