„Haben gewonnen, wie erwartet“: Abgerissenes Gartenhaus muss nicht wiederaufgebaut werden

Von Daniel Pfeifer · 21. März 2025 um 15:00

Denkmal oder „Baumarkt-Hütte“? Mit einem 140 Jahre alten Gartenhaus befasste sich das Verwaltungsgericht Regensburg. Der Besitzer ließ es vor Jahren abreißen, die Denkmalschutzbehörde pochte darauf, dass er es wiedererrichtet. Nun sprach das Gericht das (vorerst) letzte Wort. Die Stadt lässt weitere Schritte offen.

Der Ausgangspunkt: Die Untere Denkmalschutzbehörde und das Landesamt für Denkmalpflege wollten sich kürzlich das Gartenhaus ansehen, um zu prüfen, ob es in die Denkmalliste aufgenommen werden sollte. Der Grundstücksinhaber aber, ein ehemaliger Jahn-Chef, hatte das Häuschen bereits vor circa drei Jahren abgerissen.

Als sie das mitgeteilt bekamen, forderten die Denkmalschützer den Wiederaufbau des Bauwerks. Der Grundstücksbesitzer wehrte sich und hatte damit nun vor dem Verwaltungsgericht Erfolg: „Der angefochtene Bescheid wurde aufgehoben“, fasste eine Sprecherin des Gerichts am Freitagvormittag das Urteil zusammen.

Klägeranwalt sieht Salettl nicht als Denkmal

Für Klägeranwalt Dr. Thomas Troidl kommt dieser Erfolg nicht überraschend. „Wir haben natürlich gewonnen, wie ich es erwartet habe.“ Bereits in der Verhandlung am Donnerstag hatte Troidl unter anderem Zweifel an den Denkmaleigenschaften des Salettls geäußert: Es habe „wie eine Hütte aus dem Baumarkt“ ausgesehen.

Die Denkmalbehörde, die vor Gericht die bauliche Besonderheit herausgestellt hat, hält sich auf Nachfrage zum Urteil zurück. Dabei beruft sich die Behörde darauf, dass das Gericht noch keine Begründung für sein Urteil herausgegeben hat. „Darüber, ob das Gericht die Denkmaleigenschaft bestätigt hat oder nicht, liegen uns keine Informationen vor. Es kann auch andere Gründe für die Aufhebung des Bescheides geben, die wir noch nicht kennen“, heißt es auf Nachfrage.

Denkmalbehörde an der Stadt Regensburg will abwarten

Ob das Gericht nun wirklich das letzte Wort gesprochen hat, bleibt offen. „Es kann natürlich sein, dass die Stadt in Berufung geht – aber ich rechne nicht damit“, sagt Anwalt Troidl. Die Stadt lässt auf Nachfrage offen, ob weitere Schritte eingeleitet werden. Bis zum Vorliegen der Urteilsbegründung könne dazu noch keine Aussage getroffen werden.