Zähes Ringen um abgerissenes Gartenhaus: Ehemaliger Jahn-Chef streitet mit Stadt vor Gericht

Von Heike Haala · 20. März 2025 um 18:00

Hatte das Gartenhaus aus dem Jahr 1885, das ein ehemaliger Jahn-Chef auf seinem Grundstück im Regensburger Stadtwesten abreißen ließ, das Zeug zum Denkmal oder nicht? Am Freitag will die zweite Kammer des Verwaltungsgerichts ihre Antwort auf diese Frage verkünden.

Bei einem Verhandlungstermin am Donnerstag wehrte sich der Kläger gegen die Aufforderung zur Rekonstruktion des Häuschens durch die Stadt Regensburg. Zu der ist es laut Berichterstatter Martin Schumann gekommen, weil die Untere Denkmalschutzbehörde bei der Stadt und das Landesamt für Denkmalpflege eigentlich prüfen hätten wollen, ob das Salettl in die Denkmalliste aufgenommen werden soll.

Vor einer Begehung sei den Behörden dann aber mitgeteilt worden, dass das Sommerhaus bereits abgerissen worden sei. Nach der Sichtung von Fotos, die das Häuschen mit einer Loggia aus zwei Holzbögen vor dem Eingang zeigen, habe eine Mitarbeiterin des Landesamts für Denkmalpflege geäußert, dass ein Nachtrag in die Denkmalliste begründbar sein könnte, erklärte der Berichterstatter.

Erbitterte Erörterung

Das war der Auftakt für eine erbitterte Erörterung, die zweieinhalb Stunden in Anspruch nehmen sollte. Das Gericht sehe wenig Chancen auf eine friedliche Beilegung, sagte der Vorsitzende Richter Herbert Straubmeier am Ende. Knackpunkt sei die Denkmaleigenschaft. Über diese werde die Kammer nun wohl entscheiden müssen. Einen versuch der Einigung unternahm der Richter allerdings doch. Er schlug vor, dass die Stadt, vertreten durch Rechtsrat Simon Mair und Dr. Maximilian Fritsch von der Unteren Denkmalschutzbehörde, auf den Wiederaufbau verzichten und stattdessen ein Bußgeld verhängen könnte. Mair schüttelte den Kopf und das Gremium zog sich zur Beratung zurück.

Klägeranwalt Dr. Thomas Troidl hatte während der Verhandlung zuvor auf seinen Zweifeln beharrt, dass es sich bei dem Häuschen um ein Denkmal gehandelt haben könnte. „Das schaut aus wie eine Hütte aus dem Baumarkt“, sagte er. Daran müsse man den Denkmalschutz nicht verteidigen. Überhaupt stelle sich die Frage, warum das Gartenhaus nicht längst in die Denkmalliste aufgenommen worden sei. Es sei 2005 ja ein Schwimmbad in dem Garten gebaut worden. Da sei die Denkmalpflege beteiligt gewesen. „Da wäre es wichtig gewesen, das Salettl unter Denkmalschutz zu stellen, um so etwas wie jetzt zu vermeiden“, sagte Troidl.

Für Rechtsrat Mair geht aus der Stellungnahme des Landesamts dagegen deutlich hervor, dass die Behörde von einer Denkmaleigenschaft ausgeht. Troidl entgegnete, dass diese Stellungnahme nicht erkläre, was das Häuschen zum Denkmal gemacht haben soll.

Keine Einigung in Sicht

Fritsch zitierte Passagen daraus: Es soll in Regensburg vergleichsweise wenig Bauten dieser Art geben. In Sachen Bautypologie, Bauweise und Erscheinungsbild habe das Salettl zu den seltenen Zeugnissen dieser Objektgruppe gezählt. Zudem gebe es Hinweise darauf, dass zuerst das Gartenhaus entstanden sein soll und erst dann die Villa auf dem gleichen Grundstück – und dass das Salettl Einfluss auf die Gestaltung der Villa gehabt haben könnte.

Dann stritten die Parteien darum, ob die Stadt die Kläger mit der Rekonstruktion zu etwas verpflichtet, das unmöglich ist. „Das sehe ich nicht“, sagte Mair. Troidl pochte auf seinen Standpunkt, wonach die Stadt mit dem Bescheid eine Ordnungswidrigkeit – Bauen ohne Baugenehmigung – von den Klägern verlange und der Bescheid deswegen nichtig sei. Das Urteil soll den Parteien heute mitgeteilt werden.