Streit um abgerissenes Gartenhaus: Regensburg fordert Rekonstruktion von Eigentümer

Von Heike Haala · 20. März 2025 um 10:00

Muss ein Villenbesitzer im Stadtwesten ein Gartensalettl auf seinem Grundstück rekonstruieren oder nicht? Um diese Frage und um eine entsprechende denkmalschutzrechtliche Anordnung der Stadt Regensburg geht es am Donnerstag beim Veraltungsgericht.

Ulrike Dettenhofer, stellvertretende Pressesprecherin des Verwaltungsgerichts, sagt, dass sich ein Kläger gegen die Aufforderung zur Rekonstruktion durch die Verwaltung wehre. Der habe die denkmalgeschützte Villa samt Grundstück und Gartensalettl gekauft, letzteres aber abgerissen. Dabei habe das Landesamt für Denkmalpflege laut der Pressesprecherin erst noch prüfen wollen, ob es auch in die Denkmalliste aufgenommen werden soll. Deswegen habe die Stadt angeordnet, dass der Kläger das Salettl rekonstruieren soll.

„Nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz kann unter bestimmten Voraussetzungen zugunsten des Denkmalschutzes eine Verpflichtung zur Rekonstruktion eines abgebrochenen Baudenkmals angeordnet werden“, erklärt Juliane von Roenne-Styra, Pressesprecherin der Stadt, auf Nachfrage. Abhängig vom Ausgang des Verfahrens werde die Untere Denkmalschutzbehörde die Rekonstruktion durch Abstimmungen, auch vor Ort, überwachen und begleiten.

Um welche Villa es sich dabei handelt, könne die Stadt aus datenschutzrechtlichen Grünen nicht sagen – das Grundstück liege im Regensburger Westen. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege könne sich laut einer Sprecherin nicht zu einem laufenden Gerichtsverfahren äußern. Zudem sei hier die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Regensburg zuständig.