Anwohner in Lappersdorf klagt seit 15 Jahren: Die Autobahn A93 ist angeblich viel zu laut

Ein Mann aus Lappersdorf (Landkreis Regensburg) klagt seit 15 Jahren gegen die Autobahn GmbH des Bundes. Er fordert mehr Lärmschutz, wohnt an der engsten Stelle zwischen Ortschaft und der A93. Der frühere Bürgermeister sagt, die Straße sei schon da gewesen, als der Mann in sein Haus gezogen ist. Doch der aktuelle Bürgermeister räumt ein: Die Lärmbelastung für die Anwohner nimmt immer weiter zu.
Leben mit Lärm: Viele Anwohner rund um Lappersdorf, aber auch in der Lappersdorfer Straße bereits auf städtischem Boden leben damit, dass der Individualverkehr seit vielen Jahren stetig zunimmt. Zwar gibt es Lärmschutzmaßnahmen, wie wirkungsvoll die sind, das ist aber wohl auch eine Frage der persönlichen Lärmempfindlichkeit. Am kommenden Donnerstag jedenfalls wird sich das Regensburger Verwaltungsgericht am Haidplatz mit einem Stück Autobahn auseinandersetzen, das viele Regensburger und Bürger aus dem Landkreis täglich befahren: die A93 bei Lappersdorf.
Wie eine Sprecherin des Gerichts der Mediengruppe Bayern bestätigt, geht es bei dem Verfahren um den Lärmschutz zwischen Lappersdorfer Kreisel und Regendorfer Straße, um eine Lärmprognose aus dem Jahr 1976 und um die Frage, ob nachträglich Lärmschutzmaßnahmen ergriffen werden müssen, wenn die tatsächliche Belastung die Prognosen übertrifft.
Prognose ist von 1976
Ein Lappersdorfer klagt jedenfalls gegen die Autobahn GmbH des Bundes, beteiligt an dem Verfahren ist als Vertreter des öffentlichen Interesses auch die Regierung der Oberpfalz. Der Kläger wohnt an der Stelle, an der „die Autobahn am engsten zur Ortschaft entlangführt“, so die Sprecherin des Gerichts. Die Klage indes sei schon etwas älter: „Das Verfahren stammt aus dem Jahr 2009 und hat schon mehrfach geruht“, sagt die Sprecherin des Gerichts. „Die Planfeststellungsbehörde hatte 1976 eine Lärmprognose erstellen lassen. Bei dem Verfahren geht es jetzt um die Frage, ob diese korrekt ist.“ Dabei gibt es an der Stelle bereits eine Lärmschutzwand. Sie ist 2,95 Meter hoch. Ursprünglich war diese im Planfeststellungsbeschluss mit 1,50Metern angegeben.
Der Kläger selbst möchte sich im Vorfeld der öffentlichen Verhandlung am kommenden Donnerstag nicht zu der Sache äußern. Er bestätigt aber, dass er sich auch bei der Gruppe „Omas und Opas for Future“ aktiv ist und sich also für den Umweltschutz aktiv mit einbringt. Der frühere Lappersdorfer Bürgermeister Erich Dollinger hatte sich einst dagegen entschieden, dem Verfahren auf Seiten des Klägers beizutreten. Dollinger sagt auf Anfrage: „Der Kläger hat doch einen Lärmschutz an der Stelle.“ Und weiter: „Ich habe ein Problem damit, wenn jemand herzieht und die Autobahn ist schon da, dann aber dagegen vorgeht.“ Eine weitere Erhöhung des Lärmschutzes an der Stelle müsse aufwendig begründet werden, das sei aus seiner Sicht gar nicht so einfach. Und doch gab es bei der Gemeinde Lappersdorf nach Informationen der Mediengruppe Bayern Pläne, die Lärmschutzwände an der Stelle der A93 von jetzt 2,95 auf bis zu sechs Meter zu erhöhen.
Der Kläger bestätigt zwar, dass er erst nach der Eröffnung des Teilstücks der A93 im Jahr 1982 nach Lappersdorf gezogen ist, er sagt aber, dass er sein Haus von Verwandten gekauft habe. „Deren Rechte habe ich damit übernommen“, ist der Mann überzeugt.
Der heutige Lappersdorfer Bürgermeister Christian Hauner (Freie Wähler) sagt, da der Markt am Prozess vor dem Verwaltungsgericht nicht beteiligt ist, habe er auch nur am Rande davon erfahren. Aber dennoch verfolgt er ihn mit großem Interesse. „Die Lärmbelastung ist natürlich für einige Bürger im Markt Lappersdorf ein Thema“, so der Bürgermeister.
Hauner sagt auch, dass der Markt selbst bereits Kontakt mit der Autobahndirektion aufgenommen hatte, um abzuklären, ob weitere Lärmschutzmaßnahmen möglich sind. „Wir hoffen, dass etwas passiert in dieser Richtung, auch um die Wohnqualität für die Bürger zu verbessern.“ Er sei beispielsweise in Sachen Lärmbelastung bereits bei Lorenzer Bürger gewesen und habe sich selbst davon überzeugt, „dass man die Autobahn dort sehr deutlich hört, das glaubt man gar nicht“. Gleichzeitig sei Lärmschutz aber nicht der Beritt der Kommune, das sei eben Bundessache. „Und wann da wieder Geld da ist für Lärmschutz, das weiß man nicht.“
Mehr Lärm durch Brücke?
Nicht in unmittelbarer Verbindung mit dem Verfahren steht die Frage, wie sich die Lärmbelastung für die Lappersdorfer beim Bau der Sallerner Regenbrücke entwickeln würde. Es gibt ein Gutachten aus dem Jahr 2020, das eine erhöhte Lärmbelastung auf den Auffahrten auf die A93 bei Lappersdorf prognostiziert. Hauner sagt, „es ist grundsätzlich gut für Lappersdorf, wenn man weitere Donauquerungen hat“. Derzeit gebe es eben nur drei solcher Möglichkeiten vom Markt aus, eine ist der Lappersdorfer Kreisel. Aber: „Man muss bei der Planung dann aber auch die Lärmbelastung für die Bürger berücksichtigen“, schließt Hauner.
Was, wenn die Prognosen nicht stimmen?
Komplex: Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht berührt auch die Frage, welche Rechte Betroffene haben, wenn Lärmprognosen überschritten werden. Geregelt ist das im Paragraphen 75 Verwaltungsverfahrensgesetz. Im Absatz 2 Satz 2 heißt es, dass Planfeststellungsbeschlüsse dann nachgebessert werden müssen, wenn nicht vorhersehbare Wirkungen für Betroffene auftreten. Dann könne „der Betroffene Vorkehrungen oder die Errichtung und Unterhaltung von Anlagen verlangen, welche die nachteiligen Wirkungen ausschließen“. Im konkreten Verfahren wird genau über diese Auswirkungen gestritten – und das seit 2009.
Lärmschutz: Die Autobahn ist an dieser Stelle aus dem ursprünglich vierspurigen Verlauf der B16 entstanden. Sie wurde 1982 zur Bundesautobahn hochgestuft. Deshalb durchquert sie auch ganze Wohngebiete. Auf der anderen Seite des Pfaffensteiner Tunnels baute man aus Lärmschutzgründen die sogenannte Westeinhausung.