„Lappersdorfer Stachus“: Wurden Grundrechte eines Unternehmers verletzt?

Von Christian Eckl · 23. Oktober 2023 um 15:00

Der Markt Lappersdorf will sich selbst einen Stachus geben. Foto: Eckl

Leben im Markt, das wünschen sich viele Gemeinden im Landkreis Regensburg. In Lappersdorf mangelt es nicht. Die Gemeinde, die vom Stadtgebiet Regensburgs eigentlich nur von einem Ortsschild getrennt ist, hat aber ein Problem: Der Markt ist so gewachsen in den vergangenen Jahrzehnten, dass es gefühlt keinen Ortskern gibt.

Wohl deshalb haben sich die Marktgemeinderäte Anleihen an einem Ort genommen, der in Bayern sprichwörtlich für ein Gewusel steht: „Da geht es zu wie am Stachus“, sagt man – gemeint ist München.

Doch jetzt verursacht ausgerechnet der Bebauungsplan „Lappersdorfer Stachus“ juristische Probleme ganz grundsätzlicher Art. Am Dienstag verhandelt der Verwaltungsgerichtshof in München ein Verfahren, das ein Bauträger gegen den Markt Lappersdorf angestrengt hat. Das Unternehmen klagt gegen den Markt, weil es sich in seinen grundgesetzlich verbrieften Rechten beschnitten sieht. Normenkontrollverfahren nennen Juristen das. Für den Markt dürfte das ein Novum sein. Doch Kollegen von Bürgermeister Christian Hauner können bereits ein Lied davon singen. In Wenzenbach bewirkte ein Unternehmer, der Prozesse in höherer zweistelliger Zahl führt, bereits die Aufhebung eines solchen Bebauungsplans. Auch in Beratzhausen gab es Probleme. Nun also ist Lappersdorf dran.

Das Unternehmen aus der Oberpfalz hat einen Normenkontrollantrag beim VGH gestellt. Dieser soll prüfen, ob der Bebauungsplan Lappersdorfer Stachus aufgehoben werden muss. „Der Markt will mit dem Bebauungsplan die städtebauliche Entwicklung in seiner Ortsmitte steuern und hat unter anderem ein Mischgebiet sowie zwei Baufenster für zweigeschossige Bebauung festgesetzt“, sagte der Sprecher des Gerichts, Andreas Spiegel, auf Anfrage. Der Planumgriff besteht aus zwei Grundstücken im Eigentum des Bauunternehmens. Nach den Vorstellungen der Gemeinde soll dort eine Kombination seniorengerechten Wohnens mit ergänzenden Nutzungen, wie beispielsweise Beratungs- und Kontaktstellen, Ärzten und Dienstleistern, entstehen. Die nun klagende Firma möchte die beiden Grundstücke dagegen nur mit Eigentumswohnungen und seniorengerechtem Wohnen bebauen. Allein das seniorengerechte Wohnen soll aus 30 Wohneinheiten mit Tiefgarage bestehen.

Nun stellt sich die Frage, ob der Markt das Unternehmen in seinen Rechten beschneidet, wenn dieses nach den Vorgaben des Marktes bauen muss.