Nach schwerer Kollision in Neunburg: Unfallfahrer (21) muss weitere vier Monate laufen

Durch lautes Krachen wurden die Bewohner der Katzdorfer Straße 20 in Neunburg (Landkreis Schwandorf) am 11. August 2024 kurz vor sechs Uhr geweckt. Verursacher war ein Audi A3, der in ihre Granit-Gartenmauer gerast war. Das Fahrzeug hatte es dabei dermaßen zerlegt, das sogar der Motorblock noch bis an die Hauswand geflogen war. Nun wurde der Vorfall vor Gericht verhandelt.
Durch weitere Trümmerteile des noch zwölf Meter weiterschleudernden Wracks, wurden bei dem schweren Unfall in Neunburg zudem gegenüber geparkte Fahrzeuge beschädigt. Insgesamt entstand ein Sachschaden von rund 40 000 Euro. Schlimmer wogen jedoch die Verletzungen der Beifahrerin, die sie bei dem Unfall davon getragen hatte.
21-jähriger Fahrer war erheblich alkoholisiert
Gelenkt hatte den Wagen ein inzwischen 21-Jähriger aus dem nordöstlichen Teil des Landkreises, der sich nun wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung vor dem Schwandorfer Jugendgericht, unter Vorsitz von Direktorin Michaela Frauendorfer, verantworten musste.
Staatsanwältin Jennifer Jäger ließ die Details zu dem Geschehen beim Verlesen der Anklageschrift noch einmal Revue passieren. Schwer wog dabei die Tatsache, das der Angeklagte aufgrund „erheblicher Alkoholisierung“ fahruntüchtig war. Die im Anschluss an den Unfall entnommene Blutprobe hatte 1,33 Promille ergeben.
Eher schüchtern schilderte der Angeklagte die Vorgänge in dieser Nacht. Demnach hatte er seine damalige Freundin in Neunburg abgeholt, um zusammen mit anderen Jugendlichen in einem „Häusl“ in seinem Heimatort zu feiern. Sie wieder heimzufahren, sei eigentlich nicht vereinbart gewesen. Erst auf ihr Drängen hin, habe er sich dazu in den frühen Morgenstunden überreden lassen. Er habe sich auch noch fahrtüchtig gefühlt. Die Strecke betrug circa 15 Kilometer.
Unfallverursacher stand „voll unter Schock“
Wie es letztendlich zu dem Unfall gekommen sei, daran hatte er keine Erinnerung. Er selbst habe lediglich eine Verletzung am Auge davon getragen, habe aber „voll unter Schock gestanden“. Zusammen seien beide inzwischen nicht mehr. Die Geschädigte meinte ebenfalls, er habe nicht betrunken gewirkt, sei allerdings offenbar genervt gewesen. „Er war viel zu schnell unterwegs, innerorts weit mehr als 50 km/h und außerorts mehr als 120 km/h“, erinnerte sie sich.
Weshalb er dann ins Schleudern geraten sei, konnte sie auch nicht sagen. Was unter anderem die Richterin verwundert war die Tatsache, dass sie nur eine Nacht in stationärer Behandlung in Regensburg gewesen sei. Immerhin hatte sie einen Beckenbruch, diverse Prellungen am Nasenbein, am Knie, an Sprunggelenken, am rechten Schlüsselbein sowie Schürfwunden, blaue Flecken und ein Schädel-Hirn-Trauma erlitten. Sie leide immer noch unter Kopfschmerzen, Schmerzen im Beckenbereich und an der Schulter, meinte die 20-Jährige. Der sie begleitende Rechtsanwalt Uwe Müller begründete, warum der vom Angeklagten angebotene Täter-Opfer-Ausgleich in Höhe von 1000 Euro, wegen einer Schmerzensgeldforderung in höherem Bereich, abgelehnt wurde.
Ein Beamter der Polizeiinspektion Neunburg bestätigte, dass beide Beteiligte zunächst nicht ansprechbar gewesen seien und daher unklar war, wer gefahren sei. Darüber konnten schließlich Anwohner Auskunft geben. Weil der Angeklagte noch als Heranwachsender galt, verlas Richterin Frauendorfer den Bericht der Jugendgerichtshilfe, die für die Anwendung von Jugendrecht plädierte.
Dem widersprach Staatsanwältin Jennifer Jäger. Sie sah in dem Geschehen kein jugendtypisches Verhalten, sondern erinnerte an die besondere Verantwortung als Führerscheininhaber mit 18 Jahren. Nach erwachsenen Strafrecht forderte sie daher eine Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen zu je 30 Euro (2100 Euro) und eine Führerscheinsperre von weiteren sieben Monaten.
Angeklagter war geständig
Rechtsanwalt Peter Pirzer führte das Geständnis seines Mandanten und dessen Bemühungen um Schadensregulierung ins Feld und schloss sich der Argumentation der Jugendgerichtshilfe an. 900 Euro Geldbuße und weitere drei Monate Sperre wertete er als tat- und schuldangemessen.
Richterin Michael Frauendorfer sprach den Angeklagten schuldig im Sinne der Anklage. Sie verhängte nach Jugendrecht 1600 Euro Geldbuße und noch vier Monate Sperre, womit sich eine Gesamtsperrzeit von elf Monaten ergab. „Man darf Auto fahren und man darf trinken, beides zusammen geht gar nicht“, gab sie ihm noch mit auf den Weg und stellte heraus, 1,33 Promille müssten schon mehr gewesen sein als ein „paar Bier“. Alle könnten von Glück reden, dass nicht mehr passiert sei. „Sonst säßen sie heute vielleicht wegen eines Tötungsdeliktes vor dem Jugendschöffengericht“, sagte sie noch einmal deutlich.