Offene Ganztagesschule in Rieden: Marktrat gibt grünes Licht für Erweiterung

Von Michael Rabenhofer · 11. März 2025 um 05:00

Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird schrittweise für Grundschüler ein Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung an der Schule eingeführt. Um dem Rechnung zu tragen, beschäftigte sich der Marktgemeinderat Rieden (Landkreis Amberg-Sulzbach) mit einem Erweiterungsbau für eine Offene Ganztagesschule (OGTS).

Dazu musste der Marktgemeinderat in seiner jüngsten Sitzung dem Bau zustimmen und die nötigen Finanzmittel im künftigen Haushalt bereitstellen. Entstehen soll der Bau im rückwärtigen Bereich des jetzigen Schulgebäudes, angrenzend an die Werkräume. Teilweise muss dafür der Hang abgetragen werden.

Laut Bürgermeister Erwin Geitner (CSU) befindet sich der Markt Rieden als Sachaufwandsträger bereits im Antragsverfahren für eine Förderung. Dafür musste ein pädagogisches Gesamtkonzept erstellt werden, das auch mit dem Schulamt und dem Jugendamt abgestimmt wurde.

Bei Kosten von etwa 2,5 Millionen Euro hofft der Markt auf eine hohe Förderung

„Der Förderantrag befindet sich derzeit bei der Regierung der Oberpfalz“, erklärte Geitner. Noch in diesem Jahr wolle man mit dem Bau beginnen. Beim Gesamtvolumen geht Geitner laut Kostenplanung von rund 2,5 Millionen Euro aus. Dabei erwarte man eine hohe Förderung sowohl durch den Bund als auch den Freistaat Bayern.

Der Bürgermeister stellte den Markträten auch die Planunterlagen vor. Das Gebäude wird zweistöckig ausgeführt und soll eine bebaute Fläche von 13,5 auf 24 Metern aufweisen.

So sieht die Raumplanung für den Erweiterungsbau aus

Im Erdgeschoss sind eine Aufbereitungsküche, ein Spiel- und Betreuungsraum, eine Mensa mit 65 Essplätzen sowie Toiletten vorgesehen. Durch ein Zweischicht-System können die betreuten Kinder ihr Mittagessen einnehmen. Im Obergeschoss sind weitere WCs, Hausaufgaben- und ein Ruheraum sowie ein Betreuungsraum angedacht.

„Ob die aktuelle Hackschnitzelheizung der Grundschule ausreicht, um auch den Erweiterungsbau zu beheizen, wird derzeit durch einen Heizungsbauunternehmer berechnet“, erklärte Geitner. Aktuell seien 156 Schüler in Rieden. In der Regel sei von einer Betreuungsquote von 80 bis 90 Prozent auszugehen. Bis zu 160 Schüler könnten demnach einen Betreuungsplatz in der OGTS erhalten.

Auf Nachfrage von Andreas Weinfurtner und Jürgen Färber (beide CSU) erklärte Geitner, dass auf jeder Ebene Toiletten vorhanden sein müssen. Markträtin Evi Teich (SPD) wollte wissen, ob ein Aufzug vorgesehen sei. Geitner wies darauf hin, dass im bestehenden Schulhaus aus baulichen Gründen keine Barrierefreiheit hergestellt werden könne, weshalb dies auch nicht für den Erweiterungsbau vorgeschrieben sei. Schließlich segnete der Marktgemeinderat einstimmig den Erweiterungsbau für eine OGTS zu und stellte die notwendigen Mittel im Haushalt bereit.

Markt erstattet den örtlichen Vereinen die Wasserverbrauchsgebühren

Ein weiteres Thema war der Erlass der Wasserverbrauchsgebühren für die örtlichen Vereine. Die Verbräuche waren insgesamt um 500 Kubikmeter rückläufig. Mit Ausnahme der Gebühren des SV Vilshofen wurden allen Vereinen die Kosten dafür – wie es seit 2007 gehandhabt wird – mit Beschluss in der Sitzung erlassen.

Beim Vilshofener Sportverein wurde der Erlass bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt. Zuerst müsse in diesem Fall noch das weitere Vorgehen in Sachen Verrechnung der Wassergebühren wegen der Nutzungsüberlassung der Sportplätze ans Gut Matheshof geklärt werden.

Weitere Themen der Sitzung

Die Kanaluntersuchungen für die bevorstehende Sanierung des Leitungsnetzes in der Reitergasse und der Blumenthalstraße wurden für 11 263 Euro an die Firma Bergler, Weiherhammer, als günstigstem Anbieter vergeben.

Genehmigt wurden mehrere private Bauvorhaben. So erhält in der Haydnstraße ein Wohnhaus nach einer Aufstockung ein Pultdach und eine Dachterrasse auf der vorhandenen Doppelgarage. Auf einem geteilten Grundstück in der Nachbarschaft der Kreuther Straße 10 in Rieden wurde vom Marktrat der Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage genehmigt – mit der Bedingung, dass die Erschließung auf Kosten des Bauherrn erfolgen muss. Einen Sichtschutzzaun mit 1,80 Metern Höhe zur Nachbarbebauung darf ein Bauherr im Neubaugebiet „In der Breite“ nach Zustimmung der Räte errichten. Die Nachbarunterschriften lagen allesamt zur Sitzung vor.