Geschwister klauen in Chamer Supermarkt Waren für über 600 Euro – Zeugin beobachtet sie

Eigentlich haben die beiden einen Job, er als Fahrer, sie hat ein Kosmetikstudio, und doch ziehen sie immer wieder los, mal alleine oder mit anderen, mal beide zusammen, um aus Geschäften Waren zu stehlen und offenbar mit deren Erlös ihr unsicheres Einkommen aufzubessern. Nun saß das Geschwisterpaar aus Polen am Mittwoch vor Richter Wolfgang Voit am Chamer Amtsgericht, hatte es doch im Juni des Vorjahres in einem Chamer Lebensmitteldiscounter vor allem Schnaps und Kosmetiksachen entwendet.
Eine Büroangestellte, die in einem anderen Geschäft als Kaufhausdetektivin wirkt, hatte sie bei ihrem Treiben beobachtet und die Polizei verständigt. Die Zeugin erzählte, wie sie als normale Kundin in dem Laden gesehen habe, wie die Frau aus einem Korb mit Socken und anderen Textilien immer wieder was rausnahm und in einem Schlitz in ihrem langen schwarzen Rock verschwinden ließ. Schon kurz vorher war der Zeugin der Mann aufgefallen, weil der einen großen Rucksack auf seinem Rücken trug und dann mehrere Flaschen mit Whisky und Branntwein in seinen Einkaufswagen stellte.
Da kam gerade die Frau dazu, sie unterhielten sich kurz, dann gingen beide getrennt weiter. Er legte dann noch Bettwäsche und andere Sachen in seinen Wagen. Ein paar Minuten später sah die Zeugin die beiden, wie sie zwischen den zwei Obststandreihen die Waren aus dem Einkaufswagen in den Rucksack des Mannes verstauten, den dieser dann wieder auf den Rücken schwang.
Zeugin verständigte Polizei
Die Polin suchte eine große Schachtel und ging mit der bei einer geschlossenen Kasse hindurch und ins Freie. Ihr Bruder stellte sich mit seinem Wagerl an der Kasse an und bezahlte dort ein Getränk, bevor auch er den Laden verließ. Die Zeugin musste erst ihre eigenen Einkäufe bezahlen. Vor dem Geschäft sah sie das diebische Paar zunächst nicht mehr, doch als sie mit ihrem Wagen eine Runde drehte, entdeckte sie die beiden, wie sie die Sachen aus dem Rucksack in den Karton verstauten, diesen mit Klebeband zuklebten und zu zweit in ein Fach einer Paketstation hievten.
Da kam auch schon die von der Zeugin verständigte Polizei mit Blaulicht. Als die beiden die Beamten bemerkten, schlossen sie schnell die Klappe des Paketfaches, obwohl einer der Polizisten sie noch mit lauten Rufen aufforderte, dies nicht zu tun. So musste ein Postangestellter dieses und die umliegenden Fächer öffnen, und da kam genau das von der Zeugin beschriebene Paket zutage. Eine Angestellte des Marktes identifizierte die Flaschen und die Kosmetika als aus ihrem Geschäft stammend.
Die Diebin hatte einen Anwalt engagiert, ihr Bruder verzichtete darauf. Der Verteidiger behauptete, dass seine Mandantin nichts vom Diebstahl ihres Bruders gewusst habe, der habe zu ihr gesagt, das seien nur Sachen für die Geburtstagsfeier ihrer Mutter. Pech, dass die Zeugin genau gesehen hatte, dass auch die Frau selber Waren im Geschäft in ihrem Rock versteckt hatte.
Acht Monate Freiheitsentzug verhängt
So sprach Richter Voit beide des gemeinschaftlichen Diebstahls von Waren im Wert von etwas über 600 Euro für schuldig und verhängte jeweils acht Monate Freiheitsentzug sowie je 600 Euro an die Staatskasse als zusätzliche Geldbuße. Anders als die Staatsanwältin, die keine Chance auf eine Haftaussetzung sah, da die beiden keinerlei Eindruck durch ihre bisherigen Verurteilungen zeigten, gewährte der Richter noch eine Bewährung, jedoch auf vier Jahre.
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Dadurch, dass die Frau ihrem Bruder beim Einpacken des Diebesgutes noch im Markt geholfen habe, sei sie voll beteiligt am Diebstahl gewesen genauso beim Packen der Schachtel und deren Verstauen in der Packstation. Eine Gewerbsmäßigkeit der Diebstähle könne er nicht erkennen, da die zeitlichen Zwischenräume zu groß seien. Andererseits zeigten Menge und Auswahl der Diebeswaren, dass diese nicht für den Eigenverbrauch bestimmt waren, sondern zum Verkauf.
Die Bewährung gebe er, da die letzten Bewährungszeiten der beiden schon rund zehn Jahre zurückliegen und diese die Zeitspannen ohne Straftaten durchgestanden hätten.