Student (30) aus Regensburg entblößt sich vor Frauen – vom Amtsgericht gab es die Quittung

Von André Baumgarten · 28. Februar 2025 um 05:00

Ein 30-Jähriger führt die Trauer um seine tote Schwester als Grund an, warum er öffentlich masturbierte. Im Prozess entschuldigt er sich bei seinen Opfern. Dem Mann aus Regensburg sollen nun Spezialisten helfen. War es womöglich nur „die Spitze des Eisbergs“?

Ende Juli hat ein Mann gleich viermal die Polizei beschäftigt. Für drei Vorfälle hat sich der 30-Jährige nun vor dem Amtsgericht verantworten müssen. Wortreich versuchte er da, sich zu erklären: Dass er mitten in Regensburg zweimal vor Frauen masturbierte und sich in einem Park so hinsetzte, dass man das Geschlechtsteil deutlich sehen konnte, erklärte er mit zu viel Alkohol und der Trauer um seine verstorbene Schwester. Richter Zois Charitopoulos fand dafür klare Worte: „Sie wussten genau, was sie tun.“ Außerdem glaube er, dies sei nur „die Spitze des Eisbergs“.

Mann gibt in Einlassung vierten Vorfall preis

Als der Angeklagte mit seinem Anwalt in den Saal gerufen wird, breitet er Unterlagen vor sich aus. Weil er selbst reden wolle, soll der 30-Jährige da Platz nehmen, wo eigentlich der Verteidiger sitzt, erklärt dieser. Und so kommt es auch. Zuerst erklärt Rechtsanwalt Gerald Assner (nicht Gassner, wie zunächst an dieser Stelle berichtet, Anm. d. Red.), dass „die Sache jetzt nicht bestritten“ werde, sein Mandant auch „grundsätzlich geständig“ sei, dann ist dieser an der Reihe.

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Es sei ihm „nicht besonders gut gegangen an dem Tag“, betonte der 30-Jährige. Er sei „in einer recht schwierigen Phase gewesen“. Heute aber sei er ein anderer Mensch, wiederholte er mehrmals. Und er habe „nie die Absicht gehabt, von jemandem wahrgenommen zu werden“. Als er beginnt, die Taten einzeln zu erklären, verrät er, dass es bereits einen früheren Vorfall gegeben habe, bei dem er sich „hinter einem Auto versteckt“ hatte. In der Anklage steht davon nichts. Jener Fall vom 17. Juli 2024 war nämlich eingestellt worden.

„Ich gehe davon aus, dass das nur die Spitze des Eisbergs ist, was ich hier in den Akten sehe.“

Zois Charitopoulos, Amtsrichter

Die Staatsanwaltschaft hatte den Studenten dafür angeklagt, dass er vier Tage später erst vor einer Bäckerei in der Altstadt und nur gut eine Stunde später an einer Kreuzung masturbierte und dabei die Geschädigten direkt ansah. Am 31. Juli präsentierte er auf einer Parkbank in der Franz-Mayer-Straße sein Geschlechtsteil jedem Spaziergänger, da er die Boxershorts so weit nach oben gezogen hatte, dass alles zu sehen war. Selbst für Polizisten, die sich beim Einsatz damals selbst ein Bild machen mussten, wie ein Beamter als Zeuge betonte. Als der 30-Jährige die Streife kommen sah, habe er sich zudem sofort anders hingesetzt.

„Er hat gesehen, dass wir das gesehen haben“, betonte zuvor eine Verkäuferin, die am 21. Juli zum Opfer wurde. Und was er da tat, „war eindeutig“. Anders als die junge Studentin, der er sich danach an einer Kreuzung näherte, trug sie keine Schäden davon. „Jedes Mal kommt die Erinnerung wieder“ sagte diese im Zeugenstand. Täglich müsse sie an der Stelle vorbei. Erwischt wurde er dennoch, denn alle Betroffenen wählten sofort die 110. Seine Entschuldigung nahmen sie zur Kenntnis. „Ich will nur, dass dem Mann geholfen wird“, erklärte die Studentin daraufhin.

Richter verordnet Therapiestunden als Auflage

Dem Wunsch der jungen Frau entsprach Richter Charitopoulos. Wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses und zwei exhibitionistischer Handlungen wurde der Mann zu sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Einzig die Problemeinsicht habe den Angeklagten vor der Haft bewahrt. Die Art der Taten und auch die Wiederholungsgeschwindigkeit sei „nicht normal“. Das zeige, es sei „dringend angezeigt, dass Sie an ihrem Problem arbeiten “, so der Richter zum Angeklagten. Als Auflage verordnete er dem 30-Jährigen sechs Beratungsgespräche und eine Geldauflage von 300 Euro ans Regensburger Frauenhaus.