Mutter dealte mit Marihuana, ihr Kunde war erst 15 – so lief der Prozess in Kelheim

Von Antonia Zuruev · 26. Februar 2025 um 11:00

Nur knapp schrammte eine Mutter aus Abensberg (Landkreis Kelheim) wegen Drogenhandels in nicht geringer Menge an einer Haftstrafe vorbei. Ihr Kunde war damals gerade einmal 15 Jahre alt.

Vor dem Kelheimer Schöffengericht gestand die 43-Jährige, über sechs Monate hinweg zweimal wöchentlich Marihuana an einen damals 15-Jährigen verkauft zu haben. Das Gericht setzte die Strafe gerade noch zur Bewährung aus. Zentrale Frage im Prozess: Wer hatte den Handel wirklich initiiert?

Von April bis Oktober 2023 hatte die Frau regelmäßig Marihuana an den Minderjährigen verkauft, betonte der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger führte dagegen ins Feld, dass die Mutter des Jugendlichen eine entscheidende Rolle gespielt haben könnte.

Im Zeugenstand erklärte die Mutter des Teenagers, dass sie die Angeklagte von früher kannte und wusste, dass diese Cannabis konsumierte. Nach ihren Angaben wollte sie ihren Sohn von Drogen abschrecken, nachdem sie erfahren hatte, dass er kifft. Daher habe sie bewusst den Kontakt zur Angeklagten gesucht, um ihm die negativen Seiten des Konsums vor Augen zu führen.

Polizei fand Kokain im Gefrierfach

Mit ihrem Sohn sei sie zu einem Treffen mit der 43-Jährigen gefahren. Bei einer späteren polizeilichen Durchsuchung der Wohnadresse fanden die Beamten bei der Frau knapp 300 Gramm Marihuana sowie Kokain, Verpackungsmaterial, eine Marihuana-Aufzuchtanlage und knapp 700 Euro „in szenetypischer Stückelung“.

Die Angeklagte betonte, dass die Mutter des Minderjährigen selbst den Kontakt gesucht habe, um für ihren Sohn Cannabis zu kaufen. Sie hätte den Jugendlichen sogar mehrfach zu ihr gefahren. Später sei der Sohn alleine mit dem Fahrrad gekommen.

Vor Gericht sorgte dieser für eine Überraschung. Zunächst gab er an, sich an nichts aus den vergangenen Jahren erinnern zu können. Erst nachdem Vorsitzende Richterin Sylvia Zorger ihn auf die strafrechtlichen Folgen einer Aussageverweigerung hinwies und ihm Bedenkzeit gab, konnte er sich doch erinnern und bestätigte die Version seiner Mutter.

Am Ende hielt der Staatsanwalt alle Punkte der Anklage für erwiesen. In seinem Plädoyer forderte er eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten ohne Bewährung für die 43-Jährige. Zulasten der Frau wertete er insbesondere die Häufigkeit der Drogen-Verkäufe an den Minderjährigen sowie dessen Alter – mit 15 bzw. 16 Jahren sei er ein leichtes Opfer gewesen.

Zudem sprach gegen die Angeklagte, dass bei der Wohnungsdurchsuchung zwölf Gramm Kokain mit hohem Wirkstoffgehalt im Gefrierfach gefunden worden waren. Dies lege nahe, dass sie mit dem Kokain gehandelt habe, um ihren eigenen Cannabiskonsum zu finanzieren, so der Staatsanwalt.

Gemeinnützige Arbeit und Drogenscreenings angeordnet

Der Verteidiger beantragte eine mildere Strafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung. Seine Mandantin sei von Beginn an geständig gewesen, nicht vorbestraft und habe bereits eine Suchtberatung begonnen. Zudem war sie mit der Einziehung aller Beweismittel einverstanden. Besonders ging der Anwalt der Frau auf deren schwierige Lebenssituation ein. Sie leide an einer schweren Krankheit und ziehe ihr minderjähriges Kind alleine groß.

Das Schöffengericht verurteilte die Angeklagte schließlich zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zwei Jahre sind die Grenze, bei der gerade noch Bewährung möglich ist. Zudem legte das Gericht eine Bewährungszeit von fünf Jahren fest. Strafmildernd floss die schwierige Lebenssituation der Frau ein, so Richterin Zorger in der Urteilsbegründung.

Lesen Sie außerdem: Nach „Blow-up“ auf A93 nahe Bad Abbach: Gefahr lauert weiterhin auf Autofahrer

Zu den Bewährungsauflagen gehören 100 Stunden gemeinnützige Arbeit. Zudem wurde ein Bewährungshelfer bestellt, die 43-Jährige muss mit dem Jugendamt zusammenarbeiten, ihre Suchtberatung fortsetzen, sich eine feste Arbeit suchen und regelmäßig Urinproben für Drogenscreenings abgeben.