Kommentar zum Ramadan-Banner: Nicht veräppeln lassen!

Der Schriftzug am ehemaligen Kaufhof-Gebäude ist nicht wegen seines Inhalts eine Provokation. Einen fröhlichen Ramadan kann man den Regensburgern mit muslimischer Religion gut und gerne wünschen.
Klar ist aber, dass die Eigentümer des Gebäudes ein anderes Zeichen setzen wollen: Das ist ein Stinkefinger gegenüber dem Stadtrat, der darüber diskutiert, an dieser Stelle nicht alles zu erlauben, was der Investor in der MZ darlegte. Um eines klarzustellen: Gegen Halal-Speisestände, Barbershops und eine Basar-Atmosphäre mit dem Duft des Orients an der richtigen Stelle hat niemand etwas.
Schon heute gibt es zahlreiche Dönerläden und Barbershops in der Regensburger Altstadt. Aber dieses Gebäude weist 20 Prozent der gesamten Verkaufsflächen der Regensburger Altstadt aus. Dass die Stadt glaubt, einer solchen Nutzung mit dem Baurecht beizukommen, ist hochgradig naiv. Dass der Eigentümer nur pokert, könnte sein – doch so oder so: Wer nun gegen das Vorkaufsrecht stimmt, der liefert sich dem Investor regelrecht aus.