Anti-AfD-Schriftzug an Regensburger Denkmal: Graffiti-Aktivistin soll zum DNA-Test

Von Philip Hell · 17. Februar 2025 um 15:39

Stäbchen rein, Täterin sein? Die Regensburger Polizei hat eine Aktivistin aufgefordert, zum DNA-Test anzutanzen. Der Hintergrund: Die junge Frau soll ein Graffiti an der Steinernen Brücke angebracht haben. Das schrieben die Aktivisten am Freitag in einer Pressemitteilung.

Demnach geht es in diesem Fall um den Schriftzug „AfD-Verbot.de“, der im Januar an der Steinernen Brücke aufgetaucht ist. Hintergrund war eine Klausur der AfD-Landtagsfraktion im Sorat Hotel auf dem Oberen Wöhrd. Diese wurde von zahlreichen Protesten begleitet – rund um den Tagungsort tauchten immer wieder Schriftzüge auf, die ein Verbot der AfD forderten. Diese wurden den Aktivisten zufolge mit abwaschbarer Sprühkreide kreiert. Sie sei mit Straßenmalkreide für Kinder vergleichbar.

Anti-AfD-Graffiti in Regensburg: Verrät orange Farbe am Schuh die vermeintliche Täterin?

Wegen des Graffitis soll eine Aktivistin nun zu einer DNA-Probe. Das geht aus einem richterlichen Beschluss hervor, der der MZ vorliegt. Darin werden auch die bisherigen Ermittlungen der Polizei skizziert. Demnach habe eine Streife der Beamten kurz nach Mitternacht am 14. Januar zwei Menschen auf dem Zuläufer der Steinernen Brücke entdeckt. Diese hätten kehrtgemacht, als sie den Streifenwagen sahen und seien weggerannt. Die Polizei scheint die Verfolgung aufgenommen haben, zumindest heißt es im Bericht, dass die Beamten im „weiteren Verlauf“ orange Farbe an den Schuhen, dem Regenponcho und der Jogginghose der Aktivistin entdeckten. In unmittelbarer Nähe der jungen Frau befand sich den Beamten zufolge das orangefarbene Graffiti. Die Polizisten fanden zahlreiche weitere Schriftzüge.

Das sei strafbar als Sachbeschädigung, so die Schlussfolgerung des Gerichts in dem Schreiben, das der MZ vorliegt. Als Vergleichsmaterial lägen eine orange Spraydose, eine Pappschablone und ein Aufkleber vor. Mithilfe der DNA-Untersuchung wolle man nun feststellen, ob die Spuren auf der Dose, der Schablone und dem Aufkleber zur Aktivistin passen. Durch die körperliche Untersuchung sei kein Nachteil für die Gesundheit zu befürchten, schreibt das Gericht. „Die angeordneten Maßnahmen stehen in angemessenem Verhältnis zur Schwere der Tat“.

Wirre Repression? Polizei bittet Regensburgerin zum DNA-Test

Die Aktivistin sieht das naturgemäß anders. „Es fühlt sich nach wirrer Repression der Polizei an. Vor Gericht wird kein Vorwurf bei Kreidespray standhalten, aber die Polizei versucht trotzdem, mit allen Mitteln solchen zivilgesellschaftlichen Widerstand klein zu bekommen. Es braucht aber gerade jetzt mutige Menschen, die für die Werte unserer Verfassung einstehen.“ Zusammen mit einem Anwalt möchte man nun gegen den Bescheid vorgehen. Ein Problem: Die Untersuchung sollte ursprünglich bereits am Montag erfolgen. Dann wurde der Termin auf Mittwoch verschoben.

Die Staatsanwaltschaft Regensburg führt die Ermittlungen gemeinsam mit der Kriminalpolizei. Sprecher Thomas Rauscher bestätigt den Fall auf Anfrage. Ein DNA-Vergleich mache nur dann Sinn, wenn es Vergleichsmaterial gebe, so Rauscher. Das sei bei normalen Graffiti nicht der Fall. „Entsprechend kann man nicht von einer Standardmaßnahme sprechen, da die Maßnahme üblicherweise nicht funktionieren würde.“ Dieser Fall sei allerdings anders gelagert.

DNA-Test nicht unüblich

Grundsätzlich seien DNA-Entnahmen allerdings ein gängiges Mittel zum Abgleich eines Tatverdächtigen mit Vergleichsmaterial. Die Strafprozessordnung begrenze die Eingriffsmaßnahmen ausdrücklich nicht auf bestimmte Straftaten. Allerdings, so betont Rauscher, werde die DNA ausschließlich für den Abgleich in einem Verfahren genutzt. Sie wird nicht für künftige Straftaten gespeichert.

Inzwischen ist das orangenfarbene Graffiti verschwunden. Ein bislang Unbekannter hat den Schriftzug schwarz übersprayt. Ob auch er zum Stäbchen-Test muss, wird sich zeigen. Auch dieses „Kunstwerk“ ist inzwischen verschwunden.