Wie wählen Obdachlose? Regensburger Notunterkunft hilft bei den Anträgen

Ohne ohne feste Wohnsitz und ohne Meldeadresse sind Obdachlose nicht automatisch im Wählerverzeichnis aufgenommen. Wie Betroffene dennoch ihre Stimme abgeben können, erklärt Fabian Hierl, Sozialpädagoge in der Caritas-Notunterkunft Noah – deinTagNachtHalt. „Jeder Mensch hat das Recht auf Teilhabe – und dazu zählt auch das Wahlrecht“, sagt er.
Raymond, den alle in der Unterkunft nur „Ray“ nennen, war sich nicht sicher, ob er überhaupt wählen darf. „Aber dann kam jemand auf mich zu und hat gesagt, dass ich Unterlagen einsenden kann, um ins Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden.“ Der 26-Jährige hat derzeit keinen festen Wohnsitz. Seit Anfang des Jahres übernachtet er in der Caritas-Notunterkunft Noah – deinTagNachtHalt in der Landshuter Straße.
Ohne Meldeadresse nicht im Wählerverzeichnis
Bei der Bundestagswahl seine Stimme abzugeben, hält er für wichtiger denn je. „Mir macht es Sorgen, dass momentan wieder Parteien wie die AfD auf dem Vormarsch sind. Deshalb ist es absolut notwendig, wählen zu gehen“, sagt er. Auch die immer größer werdende Schere zwischen Arm und Reich sieht er als Problem. „Wir haben eine Inflation und eine Verdrängung von Wohnraum. Die Zahl der Wohnungslosen steigt jedes Jahr weiter. Da muss etwas getan werden.“
Bevor Wohnungslose wie Ray ihr Wahlrecht wahrnehmen können, gibt es allerdings bürokratische Hürden zu überwinden. „Das Problem ist, dass Menschen ohne festen Wohnsitz und ohne Meldeadresse nicht automatisch im Wählerverzeichnis aufgenommen sind. Sie müssen sich selbst eintragen lassen. Das geht, indem man einen Antrag an die Stadt stellt und eine Ausweiskopie beifügt“, sagt Fabian Hierl, der seit Oktober als Sozialpädagoge in der Einrichtung arbeitet.
Angebot nicht übermäßig angenommen
Wie Hierl erklärt, werden die Wahlunterlagen statt an die eigene Meldeadresse dann an die Wohnungslosenunterkunft geschickt. Dort können sie von den Klienten abgeholt werden. „Die Registrierung muss spätestens drei Wochen vor der Wahl erfolgen. Stichtag war also der 2. Februar. Sonst geht es nicht mehr.“ Damit die Frauen und Männer in der Unterkunft wissen, welche Parteien für sie interessant sein könnten, gibt es am Schwarzen Brett im Eingangsbereich der Einrichtung eine Übersicht der Wahlprogramme. „Zwei Kolleginnen haben herausgesucht, welche Punkte für die Leute hier wichtig sein könnten: Themen wie der Wohnungs- und Arbeitsmarkt Bürgergeld und auch Migration.“
Das Angebot zu wählen sei in der Unterkunft, die Platz für 78 Wohnungslose bietet, jedoch nicht übermäßig angenommen worden. „Bei Menschen ohne festen Wohnsitz stehen oft andere Themen im Vordergrund. Viele von ihnen haben das Vertrauen in das System verloren und fühlen sich von der Politik nicht wahrgenommen oder enttäuscht. Einige leiden unter einer Suchtproblematik oder unter anderen Erkrankungen, die sehr vereinnahmend sind“, sagt er. Aufklären will er trotzdem. „Jeder Mensch hat das Recht auf Teilhabe – und dazu zählt auch das Wahlrecht.“
Unterlagen zur Wahl nicht abgeholt
Organisatorisch einfacher wäre es außerdem, wenn die Einrichtung einen Sammelantrag stellen könnte. Möglich ist das bislang aber nicht. „Ich denke, dass der ganze Prozess dann niedrigschwelliger wäre. Vielleicht wäre dann die Wahlbeteiligung etwas höher“, sagt Hierl. Problematisch sei es auch, wenn Wohnungslose zwar einen Antrag gestellt haben, die Unterlagen zur Wahl aber nicht abholen. „Das ist aktuell bei einer Person, die nicht mehr hier ist, der Fall. Manche Wohnungslose kommen sehr unregelmäßig oder bleiben nur wenige Tage, bevor sie wieder weiterziehen.“
Der 26 Jahre alte Ray ist aber dennoch nicht der einzige Klient in der Notunterkunft, der von seinem Wahlrecht Gebrauch machen möchte. Auch Cornelia, die weder fotografiert werden noch ihr Alter nennen möchte, hat ihre Wahlunterlagen beantragt. „Ich habe mir sehr gewünscht, wählen zu können. Ich möchte nicht, dass es zu einer Koalition mit der AfD kommt. Themen wie Menschlichkeit und Umweltschutz sind mir sehr wichtig. Deshalb finde ich es sehr schön, dass Herr Hierl mich unterstützt hat.“ Zu kompliziert fand sie die Bürokratie, um an ihren Wahlschein zu kommen, nicht. „Wenn es so läuft wie hier, ist es in Ordnung.“
Info: Recht auf Teilhabe
Wahlamt: Wohnungslose Bürger ohne Meldeadresse besitzen – mit Ausnahme einiger Kommunalwahlen – ein Wahlrecht. Laut der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe ist das Wahlamt der Kommune zuständig, in der sich die Personen für gewöhnlich aufhalten.
Mitentscheiden: In Hinblick auf das EU-Ziel, Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden, wird die Stimme von wohnungslosen Menschen gebraucht, heißt es in einer Pressemitteilung des Vereins. „Betroffene Menschen müssen mitentscheiden, wenn es um ihre Bedürfnisse geht.“