Steinbruch-Ausbau in Burglengenfeld: BN fordert Stopp des Genehmigungsverfahrens

Von Thomas Rieke · 12. Februar 2025 um 19:00

Vielen Stadträten gehen die Pläne von Heidelberg Materials (HM) bezüglich der Erweiterung des Steinbruchs in Burglengenfeld zu weit, etliche Bürger lehnen das Vorhaben kategorisch ab. Nun reiht sich auch die erst vor einem Jahr gegründete Ortsgruppe des Bund Naturschutz im Städtedreieck in die Schar jener ein, die gegen die massive Ausdehnung der Abbaugrenzen offiziell Einwende erheben.

Vorsitzender Harald Söll, einst selbst Mitarbeiter des Konzerns, der bis Mai 2023 Heidelberg Cement hieß, teilte in einer Pressemitteilung mit, seine Ortsgruppe habe „erhebliche Bedenken“ gegen den vorgesehene Steinbruch-Ausbau um 45 Hektar. Und dies nicht nur aus Umwelt- und Klimaschutzgründen.

Verstöße gegen rechtliche Vorgaben?

In einer umfassenden Stellungnahme gegenüber der Genehmigungsbehörde reklamiert der BN darüber hinaus „methodische Mängel“ in den Fachgutachten sowie „Verstöße gegen rechtliche Vorgaben“.

In dem Schreiben an die MZ kritisiert Söll außerdem das Verhalten der HM-Verantwortlichen gegenüber den Anwohnern der Werkanlagen und gegenüber dem Stadtrat. Es sei arrogant und anmaßend. Gleichwohl habe der Baustoffproduzent ein Recht, auf benötigte Rohstoffe zuzugreifen, räumt der BN-Sprecher ein. „Allerdings nicht auf Jahrzehnte im Voraus und ausgedehnt auf mehr als 40 Jahre in die Zukunft.“

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Im Folgenden bietet die Redaktion einen Überblick, wo genau der Bund Naturschutz Schwachstellen in den Antragsunterlagen erkannt haben will. Seine Darstellung der Dinge deckt sich weitgehend mit einer Analyse, die BWG-Stadtrat Gregor Glötzl kürzlich im Stadtrat vorgelegt hat.

Die wesentliche Dinge, die der BN anführt

Punkt 1, fehlender Planungsanlass und Verfahrensmängel: Die bestehenden Abbaurechte reichen bis 2040. Die Beantragung weiterer Flächen 15 Jahre im Voraus stellt in den Augen des BN eine „unzulässige Bevorratungsplanung“ dar und sei „nicht im öffentlichen Interesse“. Darüber hinaus würden „grundlegende Prinzipien der Raumordnung und Regionalplanung nicht hinreichend berücksichtigt“: Das Vorhaben widerspreche den Zielen des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) sowie den Grundsätzen einer nachhaltigen Flächennutzung.

Punkt 2, Unvereinbarkeit mit Schutzzielen: Die geplante Erweiterung widerspricht laut BN den Klimazielen der EU, Deutschlands und Bayerns. Durch den Abbau von 42 Millionen Tonnen Kalkstein würden über 15 Millionen Tonnen CO2freigesetzt. Das entspreche dem CO2-Ausstoß der Stadt Regensburg über 15 Jahre hinweg. Das Vorhaben verstoße mithin gegen das Prinzip der Generationengerechtigkeit und belastet das verbleibende CO 2-Budget Bayerns erheblich.

Was taugen die Fachgutachten?

Punkt 3, fehlende Alternativprüfung und methodische Mängel: Laut BN fehlen ferner ernsthafte Untersuchungen zu alternativen Standorten, Recycling-Baustoffen oder klimafreundlicheren Technologien. Zentrale Begutachtungen seien „methodisch unzureichend“. Das Staubgutachten berücksichtige beispielsweise keine Spitzenbelastungen, das Lärmgutachten ignoriere relevante Wetterbedingungen, und die hydrogeologischen Untersuchungen unterschätzten die Auswirkungen auf das Grundwasser.

Punkt 4, Unverhältnismäßigkeit beim Eingriff in Privatrecht, Sprengarbeiten: Die Sprengarbeiten im Rahmen der Erweiterung stellen in den Augen der Naturschutzorganisation eine erhebliche Belastung für die Anwohner dar. Lärm und Staub beeinträchtigten ihre Gesundheit. Die geringen Abstände zur Bebauung würden wegen der Erschütterungen für Gebäude Risiken bergen.

HM: Während des Verfahrens kein Kommentar

Der Konzern wollte all diese Vorhaltungen nicht kommentieren. Pressesprecherin Elke Schönig teilte mit: „Wir bitten um Verständnis, dass wir uns während des laufenden Planfeststellungsverfahrens zu Einwendungen nicht äußern und unsere Stellungnahmen nur (...) gegenüber der Genehmigungsbehörde abgeben werden.“

Der BN fordert unterdessen nicht weniger als die sofortige Einstellung des Verfahrens. Eine erneute Prüfung könne frühestens in zehn Jahren erfolgen, jedoch „ohne die Mängel aus dem aktuellen Antrag von HM“.

BN-Sprecher Harald Söll wirft den Verantwortlichen von HM Arroganz vor. Foto: Thomas Rieke