Tolle Geschäftsidee oder illegale Entsorgung? Mann für „Schrottplatz“ im Kreis Kelheim verurteilt

Von Lucia Pirkl · 7. Februar 2025 um 11:00

Ein Mann aus dem Kelheimer Landkreissüden warb im Netz mit Entsorgung – Angemeldet war das Ganze nicht. Deshalb musste er sich jetzt vor Gericht verantworten.

Findige Geschäftsidee oder illegale Entsorgung? Manchmal ist das auf den ersten Blick nicht so einfach zu erkennen.

Zwei Männer aus dem Landkreissüden, Vater und Sohn, hatten auf ihrem Grundstück schrottreife Autos und alte Reifen gesammelt. Eine Genehmigung als Abfallentsorgungsanlage lag nicht vor. Das Amtsgericht Kelheim beschäftigte sich am Dienstag mit der Frage, ob es sich dabei um einen illegalen Entsorgungsbetrieb handelt oder eben nicht.

Autos waren funktionsfähig

Rechtsanwalt Michael Winbeck wollte das Gericht davon überzeugen, dass sein Mandant keinen Schrotthandel betrieben hatte. Vier Autos seien auf dem Grundstück der Beiden gelagert gewesen. Bei den Autos handele es sich nicht um Schrottautos, sie seien noch funktionsfähig oder reparaturbedürftig und für den Weiterverkauf bestimmt gewesen.

Mittlerweile seien sie bis auf eines verkauft. Ein Audi stehe noch auf dem Gelände, werde aber bald dem TÜV vorgeführt und dann auch verkauft. Auch die Reifen, so führte der Rechtsanwalt im Auftrag seines Mandanten aus, seien nicht zur Entsorgung bestimmt gewesen, sondern vielmehr sei es eine Geschäftsidee gewesen. Denn gebrauchte Reifen könne man oft gut ins Ausland verkaufen, auch, wenn das Profil nicht mehr hiesigen Vorgaben entspricht. Es habe auch schon einen Käufer gegeben, der die Reifen abgenommen hätte.

Der Sohn wollte das Geschäft beim Landratsamt anmelden, daraufhin sei ihm mitgeteilt worden, dass er eine Umnutzungsgenehmigung für das Grundstück brauche. „Daraufhin kam das Geschäft nicht zu Stande“, so Winbeck. Im weiteren Verlauf verwies er auf verschiedene gerichtliche Entscheidungen, auch darauf, dass, sofern es eine Weiterverwendungsabsicht gebe, man einen Reifen nicht als Abfall bewerten müsse. Es gebe rein rechtlich keine Verpflichtung, Reifen zu entsorgen. Und der Vater, der mit auf der Anklagebank saß, habe mit dem Ganzen im Übrigen nichts zu tun.

Google-Eintrag wurde dem Mann zum Verhängnis

Richterin Laura Holzer überzeugte das alles nicht. Sie präsentierte einen Google-Eintrag, in dem der Mann mit Entsorgungen wirbt: Darunter steht eine Bewertung eines Kunden, aus der hervorgeht, dass dieser seit zwei Jahren die Entsorgungsleistung in Anspruch nehme und sehr zufrieden sei.

Dass es um die wirtschaftlichen Verhältnisse der Beiden nicht gerade rosig steht, wurde im Laufe der Verhandlung deutlich. Der Sohn kann seinem ursprünglichen Beruf als Lkw-Fahrer aufgrund von Krankheit nicht mehr nachgehen und ist arbeitslos. Bürgergeld habe er bis jetzt nicht beantragt, er lebte in den vergangenen Monaten vom Ersparten und dem, was die Rente des Papas hergab, „ich war die letzten Monate sehr unten, kein Luxus, gar nix“, führte er aus. Lediglich ein Aushilfsjob als Fliesenleger für etwa 165 Euro monatlich spülte ein bisschen Geld in die Kasse.

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Das Gericht schlug vor, das Verfahren gegen den Vater einzustellen, die Hauptverantwortung liege ja beim Sohn. Voraussetzung: Der Vater zahlt eine Geldauflage von 500 Euro. Der Vater stimmte zu, das Geld, zu zahlen, und zwar bis zum 15. März. Es soll an die Tierhilfe fließen.

Der Sohn wiederum, im Übrigen selbst Vater von zwei Kindern und somit unterhaltspflichtig, muss etwas mehr zahlen. Angesichts seiner finanziellen Verhältnisse kam ihm das Gericht entgegen. Zum Schluss entschied man sich, in Abstimmung mit Verteidiger und Staatsanwaltschaft, 90 Tagessätze von je 15 Euro festzulegen. Die Kosten des Verfahrens muss der Angeklagte außerdem tragen. Auf einen weiteren Termin, das Hinzuziehen eines Sachverständigen vom Landratsamt und die Anhörung von Zeugen wurde verzichtet.