Windräder: Denkmal-Amt zieht Zehn-Kilometer-Radius um Walhalla – Doch es gibt Hintertürchen

Von Benedikt Baumgartner · 31. Januar 2025 um 05:00

Viel deutlicher hätte die Einschätzung des Landesamts für Denkmalpflege nicht ausfallen können: Flächen innerhalb eines Radius von zehn Kilometern rund um die Walhalla werden in der Stellungnahme des Amts, die nun beim Regionalen Planungsverband eingegangen ist, „grundsätzlich als nicht genehmigungsfähig eingestuft“.

Das berichtet Michael Gottschalk, Geschäftsleiter des Regionalen Planungsverbands Regensburg, auf MZ-Anfrage. Innerhalb dieses Zehn-Kilometer-Radius liegen die Hohe Linie, der Kreuther und der Forstmühler Forst sowie das Waldgebiet bei Wiesenfelden.

In den Waldgebieten des Fürstenhauses Thurn und Taxis sind bis zu 55 Windräder angedacht. Diese Planungen dürften nun hinfällig sein. „Das ist schon noch eine gewisse Abwägungssache“, ob die Gebiete bei der Fortschreibung des Regionalplans nicht mehr berücksichtigt werden, schränkt Gottschalk ein. Aber: „Die Wahrscheinlichkeit ist eher groß, dass diese Flächen aus der Kulisse fallen.“

Weniger Abwägung möglich

Kein Windrad soll gemäß der Stellungnahme des Denkmalpflegeamts die Sichtachsen von Walhalla und Weltkulturerbe Altstadt Regensburg unmittelbar stören. Hohe Linie, Kreuther Forst und Forstmühler Forst fallen somit aus der Planung. Aus denkmalschützerischer Sicht seien lediglich in dem am weitesten östlich gelegenen Gebiet bei Wiesenfelden Windkraftanlagen – zumindest teilweise – vorstellbar.

Landtagsabgeordneter Patrick Grossmann folgert: „Dadurch fällt natürlich ein erheblicher Teil im Landkreis Regensburg weg.“ Der Abwägungsspielraum in anderen für Windkraftanlagen in Betracht kommenden Gebieten verringere sich zwangsläufig, bestätigt Gottschalk.

1,8 Prozent der Fläche für Windkraft bleibt Ziel

Grossmann fordert: „Wir müssen aufpassen, dass diese Entscheidung nicht zulasten anderer Gemeinden geht.“ Es werde etwa schwieriger, Kommunen wie Regenstauf zu entlasten, indem man in dem dicht beplanten Gebiet Windkraftvorrangflächen herausnimmt. „Da braucht es aber den ein oder anderen Kompromiss, um die Akzeptanz in der Bevölkerung hoch zu halten.“

Das Wind-an-Land-Gesetz der Bundesregierung sieht vor, dass 1,1 Prozent Flächenanteil bis 2027 für Windkraft ausgewiesen ist. Bis 2032 muss der Anteil auf 1,8 Prozent ausgeweitet werden. Der Regionale Planungsverband hat sich zum Ziel gesetzt, gleich im ersten Schritt 1,8 Prozent der Regionsfläche als Windvorranggebiete zu benennen. „Das haben wir auch noch nicht aufgegeben“, beteuert Gottschalk. Zumindest möglichst nah an diese Marke wolle man herankommen. „Die regenerative Energie wird ja benötigt“, sagt er.

CSU drängt zu Eile, Schweiger beruhigt

Die CSU-Fraktion im Kreistag hat dagegen einen Antrag an Landrätin Tanja Schweiger übermittelt, in dem gefordert wird, dass das Landratsamt eine koordinierende Funktion bei der Teilfortschreibung des Regionalplans übernehmen solle. Die Vorrangflächen sollen zudem auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestmeldung von 1,1 Prozent der Gesamtfläche des Landkreises reduziert werden.

Schweiger sieht hingegen keinen Anlass für Torschlusspanik. „Bevor wir jetzt 1,1 oder 1,8 Prozent beschließen, lassen wir doch den Planungsverband seine Arbeit machen und den Regionalplan fortschreiben.“ Der Kreistag könne den Bürgermeistern, die an den Verbandssitzungen teilnehmen und mit denen sich Schweiger stets abgesprochen habe, ohnehin nicht vorschreiben, wie sie abstimmen.

Walhalla hat nationale Bedeutung

Grossmann verdeutlicht die Tragweite der Stellungnahme: „Das Denkmalpflegeamt ist schon eine entscheidende Fachstelle, weil die Walhalla als eines von 100 landesprägenden Denkmälern definiert wurde.“ Die nationale Bedeutung geht mit besonderem Schutzstatus einher. Dennoch wäre ihm eine weniger restriktive Einschätzung lieber gewesen, etwa durch einen Sperr-Radius von fünf Kilometern und Einzelfallprüfungen in einem Korridor zwischen fünf und zehn Kilometern um die Walhalla.

Reichen die Wind-Flächen noch?

„Die fachliche Einschätzung ist im immissionsschutzrechtlichen Verfahren für das Landratsamt bindend“, sagt Schweiger. Und doch bleibt ein Hintertürchen für die Windradplanung rund um die Walhalla. Grossmann betont: „Letztlich trifft die Entscheidung die Genehmigungsbehörde.“ Die Planungshoheit über Windvorrangflächen liegt beim Regionalen Planungsverband, über konkrete Bauanträge für Windkraftanlagen entscheidet die Regierung der Oberpfalz.

Sollte die gesetzlich vorgegebene Zielmarke von 1,1 Prozent Flächenanteil ohne Einbeziehung von Hoher Linie, Kreuther und Forstmühler Forst sowie dem Areal bei Wiesenfelden nicht möglich sein, könnten die Gebiete innerhalb des gezogenen Zehn-Kilometer-Radius wieder in den Fokus rücken. Michael Gottschalk geht allerdings nicht davon aus: „Die Auswirkungen erscheinen nicht so gravierend.“ Damit wären Windräder im Osten von Regensburg ausgeschlossen.

Der Zeitplan für den Regionalplan

Fortschreibung: Bis Ende März oder Anfang April soll die Teilfortschreibung des Regionalplans erfolgt sein und ein zweites Mal ausgelegt werden. Dann können Stellungnahmen zu den Änderungen abgegeben werden.

Abschluss: Der Plan wird dann erneut überarbeitet. Planungsverbandsleiter Gottschalk hofft bis Herbst auf einen verbindlichen Regionalplan. Bis der steht, könnten etwa in Forstgebieten Windräder beplant werden.