Von wegen „Gute Nacht“: Neumarkter Anwalt beleuchtet Fälle, die aufgrund von Dunkelheit gefällt wurden
Nachts, wenn alle schlafen, gibt es doch ein paar, die noch wach sind: Arbeiter in der Nachtschicht, nachtaktive Tiere und auch so mancher Bösewicht – und deshalb schläft auch die Justiz nachts nicht, wie der Neumarkter Anwalt Geedo Paprotta in seiner Kolumne anhand einiger kurioser Fälle erklärt.
Nachts, so besagt ein Sprichwort, sollen ja alle Katzen grau sein. Ob das wirklich stimmt, vermag ich nicht zu beurteilen. Üblicherweise ist es nachts ja viel zu dunkel, als dass ich Katzen überhaupt erkennen könnte. Außer ihre Augen leuchten grell auf, was ziemlich unheimlich aussieht! Ich habe allerdings erhebliche Zweifel, ob weiße Katzen in der Nacht wirklich grau aussehen.
Verfolgungsjagd mit der Polizei durch die dunkle Nacht
Und was ist mit schwarzen Katzen? Der Göttin Justitia ist es natürlich ziemlich egal, ob es Tag ist oder Nacht. Sie hat verbundene Augen – und übrigens auch ein Schwert in der Hand, was mir aus juristischer Sicht bei verbundenen Augen doch grob fahrlässig erscheint! Aber das ist ein anderes Thema. Zurück zur Nacht.
Natürlich schlafen der Rechtsstaat und seine Helfer auch in den dunklen Stunden nicht. Das fand ein Raser vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf heraus. Er war wie ein dunkler Blitz durch die nordrheinwestfälische Nacht geschossen und bemerkte gar nicht, dass er verfolgt wurde. Von einem Polizeiauto. Die wussten, dass er deutlich zu schnell war, aber wie wollten sie es beweisen? Da gibt es klare Regeln! Die Polizei muss ein gutes Stück bei gleichbleibendem Abstand hinterherfahren, dabei den Tacho ablesen und dann 20 Prozent Toleranz abziehen. Gesagt, getan: Vor dem Amtsgericht gab es 200 Euro Bußgeld!
Nachts gelten andere Regeln als tagsüber
Doch das OLG kassierte den Bußgeldbescheid wieder – und zwar wegen der Geschichte mit den grauen Katzen. Wenn nämlich die Geschwindigkeit beim Nachfahren geschätzt wird, muss das Gericht klare Feststellungen zu den Lichtverhältnissen treffen. Nur so kann beurteilt werden, ob das Rücklicht des Rasers gut sichtbar und somit der konstante Abstand exakt zu schätzen war. Das hatte der Amtsrichter vergessen, wohl nachtblind? (Az. IV-2 RBs 122/13).
Auch das Oberlandesgericht Koblenz machte deutlich, dass nachts besondere Regeln gelten. Eine Frau hatte nach einer anstrengen Nachtschicht das Betriebsgebäude in den frühen Morgenstunden verlassen. Finster war es – und sauglatt! Leider hatte der Vermieter des Gebäudes um diese Uhrzeit weder geräumt noch gestreut und so knallte die müde Frau sauber hin und verletzte sich. Sie verklagte den Vermieter auf Schmerzensgeld – wegen Verletzung seiner Verkehrssicherungspflichten.
Doch das Oberlandesgericht entschied: Die Räum- und Streupflicht beginnt erst, wenn die Welt erwacht. Konkret mit Beginn des morgendlichen Verkehrs und zwar so gegen sieben. Nachts muss, sofern keine Wetterkatastrophen angekündigt waren, jeder auf sich selber aufpassen (Az. 5 U 101/08).
Der Gockelhahn wird nachts weggesperrt
Schon in den 80er Jahren beschäftigte sich das Landgericht München I mit den Tieren der Nacht. Dabei ging es nicht um Fledermäuse oder Katzen, sondern um den verfluchten Gockelhahn des Nachbarn. Als wäre dessen Krähen bei Tag nicht schon eine Zumutung, gockelte das Federvieh auch nachts auf dem Kompost herum und schrie sich die Seele aus dem Leib.
Das geht zu weit, selbst auf dem Dorf sei das nicht mehr „ortsüblich“, entschieden die Richter, so dass der Hahn täglich von acht bis acht „schalldicht aufbewahrt werden müsse.“ Und weil der Kompost zu nah am Zaun war, musste der auch entfernt werden (Az. 23 O 14452/86).