Steinbruch Burglengenfeld: Initiative briefte Bürger für Einwendungen gegen die Erweiterungspläne

Irgendwann gingen im Evangelischen Gemeindehaus am Donnerstagabend die Stühle aus – so viele Bewohner des Städtedreiecks drückten in den kleinen Vortragssaal. Der Grund: Die Bürgerinitiative „Heimat schützen – Steinbruch verhindern“ hatte zu einer weiteren Informationsveranstaltung geladen. Diesmal ging es um die Frage, wie man die Einspruchsfrist gegen die Ausbau-Pläne von Heidelberg Materials (HM) am besten nutzt.
BI-Sprecher und CSU-Rat Thomas Hofmann konnte mehr als hundert Gäste begrüßen und zeigte sich über das Interesse höchst erfreut. Neben einigen Stadträten hieß er auch Vertreter des Bund Naturschutzes willkommen. Seitens Heidelberg Materials nahm offiziell kein Vertreter teil, wohl aber zumindest ein Mitarbeiter als „interessierter Bürger“.
Gewusst, wie und wohin
Ziel der Veranstaltung war es in erster Linie, den Bürgern zu erläutern, wie und wo sie ihre Bedenken gegen das geplante Projekt zum Ausdruck bringen können, sodass diese dann auch an der richtigen Stelle Berücksichtigung finden.
Auch der Bau- und Umweltausschuss des Stadtrats zerbrach sich diese Woche den Kopf, welche Stellungnahme die Kommune einreichen soll. Den Text dazu finden Sie hier.
Pfarrer Gottfried Tröbs begann mit einem kurzen Rückblick auf die Entwicklung des Zementwerks und zeigte an drei belegbaren Beispielen auf, wie der Bevölkerung seit 2002 suggeriert worden sei, dass die Abbautätigkeit nach 50 Hektar mit einem See enden werde. Nun aber solle bis 2066 ein 90 Hektar großer See entstehen.
Noch 2005, so Tröbs weiter, habe der damalige Werksleiter Udo Gölzer einen weiteren Abbau in der Breite nicht als Alternative gesehen. Denn er habe erkannt, dass es sonst bestimmt zu Protest in der Bevölkerung kommen würde.
BWG-Rat erläuterte die rechtliche Situation
Danach ergriff der Diplom-Geograf und BWG-Stadtrat Gregor Glötzl das Wort. Er zeigte den Zuhörern im ersten Teil seines Vortrags auf, wie die derzeitige rechtliche Situation sei und wer die mit dem Planfeststellungsverfahren beauftragte und zuständige Stelle sei, in diesem Falle nämlich das Landratsamt Schwandorf. Ferner erläuterte er, wie diese Behörde die Bedenken der Betroffenen abzuarbeiten habe.
Mit diesen Tipps sollte allen Anwesenden nun klar sein, wie sie vorgehen müssen, um eine Einwendung gegen das Projekt auf den Weg zu bringen. Stadtbaumeister Franz Haneder bot kurzerhand an, dass diese Einwendungen auch bei ihm in der Stadtverwaltung abgegeben werden könnten und dann gesammelt weitergeleitet würden.
Starke Zweifel an der Qualität der Gutachten
Es folgte eine kritische persönliche Einordnung des Abbauvorhabens durch Glötzl, der das 600 Seiten umfassende Antragswerk von Heidelberg Materials (HM) richtiggehend zerlegte. In vier Oberpunkten ging er ins Detail und kam zu dem Schluss, dass das einzige Ziel des Konzerns eine „kompromisslose Gewinnmaximierung“ sei, bei der alle anderen Belange minimiert würden.
Glötzl stellte nicht nur den beantragten Genehmigungszeitraum in Frage, sondern auch die Qualität der einzelnen Gutachten. Außerdem will er einen direkten Verstoß gegen das Klimaschutzgesetz erkannt haben.
Aus Sicht des Kommunalpolitikers ist das Antragswerk ein reines Produkt der für den Abbau zuständigen Ingenieure, die das Maximum aus der Fläche herausholen wollten. Die Belange der Nachbarn würden dabei jedoch „nicht im Ansatz“ berücksichtigt, obwohl dies heutzutage laut Glötzl Standard wäre.
Die zentralen Punkte laut BI-Sprecher Hofmann
Den vielen Fragen der Zuhörer stellten sich sowohl Glötzl als auch Hofmann. Letzterer machte klar, dass aus seiner Sicht jeder, der betroffen ist oder sich betroffen fühlt, zu mindestens fünf Punkten Bedenken äußern könnte. Zentrale Themen seien der Mindestabstand bei Sprengungen, die auch zu Straßensperrungen führen würden, der Trinkwasserschutz, die Staubentwicklung, die Absenkung des Grundwasserspiegels (zwischen 60 Zentimeter in der Vorstadt und bis zu 20 Meter in Pottenstetten) sowie die Lärmbelastung. Zudem gehe es für Anrainer um den drohenden Wertverlust ihrer Immobilien.
Abschließend machte Hofmann deutlich: „Wir haben ab jetzt nur noch sechs Wochen Zeit für unsere Einwendungen. Darüber müssen wir uns klar sein. Danach ist alles vorbei.“

