Polizei nahm Gaststätten in Schwandorf und Wackersdorf ins Visier: Mehrere Beanstandungen

Da staunten die Gäste von mehreren Gaststätten, Bars und Diskotheken in Schwandorf und Wackersdorf nicht schlecht: Am Freitagabend entschlossen sich Polizei und Ordnungsamt zu einer gemeinsamen Kontrolle. Während manch Betreiber viel Lob von den Beamten erhielt, müssen andere nun mit Anzeigen rechnen.
Die Kontrollaktion war von langer Hand geplant. Polizeihauptmeisterin Franziska Bauer hatte alles akribisch vorbereitet, Auflagen studiert und mehrere Streifen zusammengetrommelt. Die 31-Jährige fungierte sodann am Freitag auch als Einsatzleiterin. „Die Kontrolle findet verdachtsunabhängig statt“, erklärte Bauer zu Beginn gegenüber der MZ. Man wolle die Betreiber sensibilisieren und sie an ihre Auflagen erinnern.
Polizei und Ordnungsamt waren gemeinsam unterwegs
Gesagt, getan. Mit mehreren Einsatzfahrzeugen steuerten die Beamten, darunter auch Schwandorfs Vize-Polizeichef Florian Meier und Polizeihauptkommissarin Daniela Hirmer, insgesamt neun Gaststätten, Bars und Diskotheken in Schwandorf und Wackersdorf an. Mit dabei waren auch drei Mitarbeiter des Außendienstes Ordnungsamt der Stadt Schwandorf.
Zu Beginn war das Café Linde an der Fischseestraße an der Reihe. In dem Lokal hat sich unter den neuen Pächtern viel getan. Das freute auch Einsatzleiterin Bauer. „Die Betreiber waren sehr kooperativ und haben sich bezüglich der Regeln sehr gut ausgekannt“, lobte die Polizeihauptmeisterin. Ohne Beanstandung konnten sie und ihre Kollegen nach wenigen Minuten die Gaststätte wieder verlassen.
Bilanz der Kontrolle: Mehr als 20 Anzeigen geschrieben
Das Café Linde sollte an diesem Abend der einzige Betrieb bleiben, in dem es keine Verstöße gab. Die meisten Beanstandungen seien aber „geringfügig“ gewesen, wie es Franziska Bauer formulierte.
Und so finden sich in der Bilanz der Polizeihauptmeisterin insgesamt 16 Ordnungswidrigkeitenanzeigen nach dem Gaststättengesetz oder der Preisangabenverordnung. Hinter den sperrigen Begriffen verbergen sich zum Beispiel abgelaufene Feuerlöscher oder fehlende Speisekarten in den Gaststätten. Auch wenn das Firmenschild mit dem Familiennamen des Betreibers am Haupteingang fehlt, ist das ein Verstoß.
Ferner mussten die Beamten am Freitagabend drei Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstößen nach dem Jugendschutzgesetz schreiben. In zwei Fällen war der Ausdruck des Jugendschutzgesetztes stark veraltet. Ein Aushang stammte gar noch aus dem Jahr 2002.
Nach Mitternacht in einer Bar: Mutter musste Tochter abholen
Der dritte Fall betraf eine 17-Jährige, die sich gegen 0.45 Uhr mit ihren Freunden in einer Bar aufgehalten hatte – und das ohne den erforderlichen „Muttizettel“, mit dem Eltern genau dies erlauben können. Für die junge Dame hatte der Abend in Gesellschaft so ein abruptes Ende. Ihre Mutter musste sie abholen und nach Hause bringen.
Am schwersten wiegen die Vorwürfe in zwei anderen Betrieben. Hier mussten Polizei und Ordnungsamt Vergehen nach der Abgabeordnung feststellen. Die Betreiber dürften sich nun mit einem Steuerstrafverfahren konfrontiert sehen, wie Bauer erklärte. Man habe die beiden Fälle zur weiteren Bearbeitung an den Zoll abgegeben.
Konkret soll in beiden Betrieben Shisha-Tabak aus großen Dosen portionsweise verkauft worden sein. Das sei nicht zulässig, so die Polizei. „Es darf nicht abportioniert werden“, erklärte Bauer. Den Tabak müssten die Betreiber stattdessen in einzelnen Verpackungen verkaufen, die jeweils besteuert werden.

