Verlorene Waffe in Schwandorf: Polizei zweifelt an der Version des Jägers

Noch immer fehlt von einer scharfen Langwaffe, die ein Jäger Ende 2024 in einem Revier im Schwandorfer Stadtsüden verloren haben will, jede Spur. Inzwischen mehren sich aber offenbar die Zweifel an der Version des Waidmanns. Und auch die Waffenbehörde am Landratsamt hat sich in den Fall eingeschaltet.
Wie berichtet, hatten Kräfte von Wasserwacht und Polizei am 20. Dezember einen ungewöhnlichen Einsatz. Taucher suchten damals in einem Überlaufgraben in der Nähe der Hans-Kraus-Allee nach einer Langwaffe. Der Besitzer, ein Jäger aus der Region, hatte zuvor angegeben, dass er in diesem Bereich auf der Pirsch gewesen und dabei gestolpert sein will. Die Langwaffe sei daraufhin derart unglücklich in einem Wassergraben gelandet und „nicht bergungsfähig untergegangen“, wie er dem Landratsamt gesagt haben soll.
Wasserwacht suchte akribisch
Doch obwohl der vermeintliche Verlustort genauestens beschrieben und durch einen Jagdsitz in der unmittelbaren Nähe nicht zu verfehlen war, blieb das Gewehr verschwunden. Die Kräfte der Wasserwacht brachen nach mehreren Stunden akribischer Arbeit die Suche ohne Ergebnis ab.
Und auch knapp vier Wochen später ist die Langwaffe noch abgängig. Das bestätigte Schwandorfs Vize-Polizeichef Florian Meier auf Anfrage unserer Zeitung. Zwar könne man den Verlust des Gewehrs weiter mit keiner Straftat in Zusammenhang bringen. Dennoch: Für die Polizei stinkt der Fall offenbar inzwischen zum Himmel. „Aus unserer Sicht sind die angegeben Verlustumstände zweifelhaft“, erklärte der Polizeihauptkommissar.
Laut Polizei war auch Munition „nicht fachgerecht“ gelagert
„Aufgrund der Art des Gewässers“ hätte man die Waffe finden müssen, ist sich der Vize-Polizeichef sicher. Selbst der Jäger hätte das Gewehr aus dem Wasser ziehen können. Ferner berichtete Meier, dass man bei einer Kontrolle der restlichen Waffen des Jägers feststellen musste, dass Munition „nicht fachgerecht“ gelagert wurde.
Auch bei der zuständigen Waffenbehörde am Landratsamt Schwandorf ist das verlorene Gewehr schon aktenkundig. Landkreissprecher Manuel Lischka berichtete, dass der Jäger den Verlust seiner Waffe „ungeachtet einer möglichen Kontrolle“ gemeldet habe. Bei dem Waidmann, der mehrere jagdliche Lang- und Kurzwaffen besitzen soll, habe es bisher keine Beanstandungen gegeben.
Wie in derartigen Fällen üblich, sei die verlorene Waffe umgehend der Polizei gemeldet worden. Diese leite dann weitere Maßnahmen ein – so wie die erfolgte Suchaktion mit der Wasserwacht. „Sollte die Waffe nicht wieder aufgefunden werden, wird diese europaweit zur Fahndung ausgeschrieben“, erklärte Lischka das Prozedere.
Überprüfung der Zuverlässigkeit des Jägers läuft
Ungeachtet dessen werde bei einem derartigen Vorfall auch immer die Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers geprüft. Nach Beurteilung der Sachlage könnten dann gegebenenfalls auch weitere Schritte eingeleitet werden. „Im schlimmsten Fall kann dies den Widerruf der waffen- und jagdrechtlichen Erlaubnisse unter Verhängung einer Sperrfrist für eine etwaige Neuerteilung zur Folge haben“, teilte Lischka mit.
Die Überprüfung der Zuverlässigkeit des Jägers läuft derzeit. Da man sich „mitten im Verfahren“ befinde, sei eine weitere Auskunft nicht möglich, sagte der Landkreissprecher.
Auch in Jagdkreisen spricht man schon über die verlorene Waffe
In Jagdkreisen hat der Fall aus Schwandorf inzwischen für Gesprächsstoff gesorgt. Auch ein erfahrener Waidmann aus dem Landkreis Schwandorf, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will, hat davon gehört. „Man verliert eine Waffe nicht einfach so“, sagte er.
Freilich könne es passieren, dass man auf der Pirsch unglücklich stürze und ein Gewehr abhanden komme. Doch dann würde er sofort alle Hebel in Bewegung setzen, um die Waffe wiederzufinden. „Das klingt schon alles komisch. Normalerweise würde man sich da gleich einen Baggerfahrer holen, der nach der verschwundenen Waffe gräbt“, so der Waidmann.
Der Vorfall lasse also durchaus Spekulationen zu. „Womöglich wurde ihm die Waffe aus dem Auto gestohlen. Dann hätte er sie nicht sicher verwahrt“, mutmaßte der Jäger.
„Verlorene Langwaffe kein Kavaliersdelikt“
Sollte die Version seines Jagdgenossen entgegen aller Zweifel doch stimmen, dann sollte dieser schleunigst auf eigene Kosten eine Tauchfirma mit Metallsuchgeräten engagieren, um das Gewehr zu finden. „Hier hätte schon längst mehr und stärker gesucht werden müssen“, konstatierte der erfahrene Jäger. Eine verlorene Langwaffe sei schließlich kein Kavaliersdelikt. Am Ende würde das Gewehr noch in die Hände von Kriminellen geraten, die damit „den nächsten Überfall“ machen.
In eine ähnliche Kerbe schlägt eine MZ-Leserin. Auch sie äußerte sich kritisch. Erneut habe ein Jäger „eindrucksvoll unter Beweis gestellt, dass er der Verantwortung, die der Umgang mit Schusswaffen zwingend voraussetzt, nicht gerecht wird“, schrieb die Frau. Sie wolle sich gar nicht ausmalen, was passieren könnte, wenn das Gewehr in die Hände von Kindern gelange.
Hintergrund: Das droht beim Verlust einer Waffe
Kontrollen: Generell sind die Waffenbehörden gemäß Vorgabe des Bayerischen Innenministeriums verpflichtet, jährlich einen bestimmten Prozentsatz aller gemeldeten Waffenbesitzer einer unangemeldeten oder auch angemeldeten Waffenkontrolle zu unterziehen. „Somit muss jeder Waffenbesitzer mit einer Kontrolle unserer Behörde rechnen, die auch sicher stattfinden wird“, teilte Landkreissprecher Manuel Lischka mit.
Fahndung: Wird eine Waffe verloren, muss dies der Besitzer der Waffe umgehend der zuständigen Waffenbehörde mitteilen. Im Landkreis Schwandorf befindet sich diese am Landratsamt. Die Behörde informiert dann die zuständige Polizeidienststelle, die weitere Schritte einleitet und auch Ortstermine durchführt. Sollte die Waffe dennoch nicht wieder aufgefunden werden, wird diese europaweit zur Fahndung ausgeschrieben.
Überprüfung: Des Weiteren wird laut Landratsamt beim festgestellten oder gemeldeten Verlust einer Waffe grundsätzlich immer die Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers geprüft. Nach Beurteilung der Sachlage können weitere Schritte eingeleitet werden. Im schlimmsten Fall kann dies den Widerruf der waffen- und jagdrechtlichen Erlaubnisse unter Verhängung einer Sperrfrist für eine etwaige Neuerteilung zur Folge haben.
